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Experten-Antwort

Müttergenesungswerks ein Thema???

von Sandra Heuberg29.05.2014 | 14:20
755 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe eine Frage zur Situation meiner Schw.mutter: Sie ist bereits im Rentenalter, hat 3 Kinder vor 1992 erzogen. Sie bekommt aber z.Zt. Keine Rente, da sie sich die Rente vor Jahren hat auszahlen lassen. Würde sie dann jetzt ab Juli einen Anspruch auf eine Rentenzahlung allein durch die Mütterrente haben??? Vielen Dank, S. H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte wenden Sie sich an eine Auskunft - und Beratungsstelle der DRV. Dort kann individuell abgeklärt werden, ob ein Rentenanspruch für Ihre Schwiegermutter besteht und auch ein Antrag auf Regelaltersrente gestellt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sandra Heubergam 29.05.2014 | 14:24
Der Schreibhilfe sei Dank ist aus der Mütterrente in der Überschrift das Müttergenesungswerk geworden.... Wie gesagt, gemeint ist die Mütterrente!!!
Fritzam 29.05.2014 | 15:19
ab Juli hat sie Anspruch auf sog. Regelaltersrente, bitte sofort einen Rentenantrag stellen.
Deutsche Rentenversicherung
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