Hallo, Kind,
die zu erwartende Rente wird aufgrund des fälligen Nachzahlungsbetrages den finanziellen Aufwand in Form von erforderlichen freiwilligen Mindestbeiträgen übersteigen. Es wäre erforderlich einen Rentenantrag (rückwirkend) zu stellen und bei der Antragsaufnahme mitzuteilen, dass Sie bereits sind die noch fehlenden freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten. Bitte wenden Sie sich daher zur Antragsaufnahme an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.