Hallo "Winterfan",
im Grundsatz hat "Schlaubi123" recht. Kinderjahre sind grundsätzlich in der deutschen Rentenversicherung nur dann zu berücksichtigen, wenn die Kinder auch in Deutschland erzogen wurden. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall war, dann bekommen Sie keine Rentenbonifikation durch Kinderjahre (weder die ersten 12 Monate Kindererziehungszeit, noch das 2. Kinderjahr (sog.Mütterrente)).
Von diesem Grundsatz (Erziehung in Deutschland) gibt es aber einige Ausnahmen.
z.B.
- wenn Sie (während der Kindererziehungsjahre) im Ausland weiterhin bei einen Arbeitgeber tätig sind, der für Sie Beiträge zur deutschen Rentenversicherung und weitere Fallgestaltungen
Anhand Ihrer Schilderungen vermag ich den Sachverhalt nicht abschließend zu beurteilen.
Ich empfehle eine schriftliche Anfrage bei Ihrem zuständigen Rententräger.
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