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Experten-Antwort

Mütterrente

von Katrin Baer23.01.2015 | 20:20
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es geht bei meiner Frage um meinen Vater. Er ist 75 und bezieht seit ca. 20 Jahren Altersrente. Meiner Mutter ist vor 33 Jahren verstorben, Meine Eltern lebten in wilder Ehe. Meine Mutter starb als ich 8 war und mein Vater zog mich alleine groß. Jetzt meine Frage...hat er Anspruch auf Mütterrente, weil er bis zum heutigen Tag keinen positiven Bescheid erhielt, im letzten Rentenbescheid aber erwähnt wurde daß er einen separaten Bescheid bekommen würde. In den Medien wurde erwähnt daß bis Ende 2014 alles erledigt bzw bearbeitet sein sollte. Ich danke für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katrin Baer,

in diesem speziellen Fall sollten Sie sich direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger Ihres Vaters wenden und nachfragen, wie im Fall Ihres Vaters verfahren wird. Ohne Kenntnis des Versicherungsverlaufes Ihres Vaters ist hier jede Antwort Spekulation.

Sie können natürlich auch eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Anspruch nehmen und die Fragen direkt vor Ort klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

???am 23.01.2015 | 21:24
Sollte! Stellen Sie die Frage einfach einmal dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Bearbeitungsstände richten sich nach den Kapazitäten und der Überstundenbereitschaft der Belegschaft, denn so einfach, wie sich das Politiker so denken, ist die Umsetzung nicht.
KSCam 23.01.2015 | 22:04
Wenn er das bisherige eine Jahr Kindererziehungszeit positiv im Rentenkonto hat, bekommt er auch den Zuschlag.....im Zweifel bitte bei der DRV nachfragen und die Sache überprüfen lassen. Wenn Ihre Mutter vor 33 Jahren starb, war das 1982 als es das Gesetz über die Kindererziehungszeiten noch nicht gab, insofern hätte er sich das bei seiner Rente anrechnen lassen können. Ich hoffe die Zahlenangaben stimmen, denn dass ein 75 jähriger seit 20 Jahren Altersrente bezieht ist ein wenig komisch :)
Matze72am 24.01.2015 | 08:11
Da die Mutter vor dem 01.01.1986 gestorben ist, erhält der Vater die KEZ - 1 Jahr § 249 Abs. 6 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__249.html Da Ihr Vater am 30.06.2014 eine Versichertenrenten bezog, erhält er den Zuschlag ab 01.07. ("Mütterrente) § 307d SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__307d.html
Schießl Konradam 24.01.2015 | 13:17
Es ist schon einmalig wie Sie hier gekonnt, und trotzdem höflich, Ihre enormen Fachkenntnisse hier zum Besten gebe. Nun doch eine Frage-Matze72. Könnte man es nicht auch so deuten, wurde bis her für 1 EB.KEZ vergütet gilt dies natürlich auch für den 2. Entgeltpunkt. Es ist klar, solche Einzelfälle zu bearbeiten brauchen Zeit. Vielen Dank im Voraus für die Stellungnahme, MfG.
Matze72am 24.01.2015 | 14:41
Man könnte es natürlich so formulieren, kann aber (insbesondere bei männlichen Leistungsbezieherin) zu Irritationen führen, wenn das Ergebnis nicht 2 EP sind. Denn für die "normale" KEZ vom 01.-12. Kalendermonat sind natürlich die Regeln nach § 70 Abs. 2 SGB VI anzuwenden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__70.html Wenn parallel zum 01.-12. Kalendermonat eine anderweitige Beitragszeit vorliegt, kann es zur Kürzung der KEZ kommen. Wenn bereits die BBG erreicht ist, ist die KEZ gar nichts wert. Daher, pauschal von 2 EP zu sprechen, halte ich für "fahrlässig". Anders als die "Mütterrente" nach § 307d. Die wird tatsächlich als Zuschlag behandelt, wo die Regelung des § 70 nicht anzuwenden ist. In diesem Fall würde ich mir sogar die Frage stellen, ob der o.g. Leistungsbezieher (jemals) einen Antrag auf Anerkennung der KEZ/BÜZ gestellt hat. Das sollte daher mal abgeklärt werden. Sonst bekommt er natürlich auch keine "Mütterrente" und wartet ewig vergebens auf besagtem Bescheid.
GroKoam 24.01.2015 | 15:36
Ich habe garnichts verstanden
Schießl Konradam 24.01.2015 | 20:04
Danke, habe alles verstanden, dies liegt wohl auch daran, dass ich im Gegensatz zu GroKo kein Bier trinke und noch klar bei Verstand bin. Langst aber auch" Frühschoppen" ein Fremdwort für mich ist. MfG.
Bierwanstam 24.01.2015 | 21:23
Dös Groko is hoid a a so a Muhagl der wo si ned auskenna duad
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