Hallo Theresa,
wenn Sie im letzten Jahr einen Vormerkungsbescheid bekommen haben, also eine Information über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten und eine mögliche Nachzahlung, dann steht in diesem Bescheid auch eine Frist, in der Sie nachzahlen müssen um die Rente rückwirkend zum 01.07.2014 zu bekommen. Ist diese Frist abgelaufen, würde die Rente erst im Antragsmonat beginnen.
Wenn Sie im letzten Jahr keine Information der DRV bekommen haben, können Sie jetzt nachzahlen und ihre Rente beginnt rückwirkend zu 01.07.2014.