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Experten-Antwort

Mütterrente

von andrea mesch24.07.2014 | 10:16
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter ist 1940 geboren und hat sich wie damals "üblich" ihre Rentenansprüche zu ihrer Heirat ausbezahlen lassen, sprich sie erhält derzeit keine eigenen Rente. Hat sie bei 3 Kindern dennoch einen eigenen Anspruch auf die Mütterrente? Ihr wurde gesagt, dass sie keinen Anspruch auf die Mütterrente hat, weil sie keinen eigenen Rentenanspruch hat.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei drei Kindern besteht grundsätzlich ein Rentenanspruch. Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

senf-dazuam 24.07.2014 | 10:42
Hallo andrea mesch! Wer hat wann gesagt, sie habe keinen Anspruch? Lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle die Situation erläutern. Möglicherweise müssen die Kinder für die die Rente begründenden Zeiten der DRV erst noch bekannt gemacht werden. Sofern die drei Kinder jeweils mindestens ein Jahr erzogen wurden, hat Ihre Mutter aufgrund der Änderung bei den Kindererziehungszeiten allein daraus einen Anspruch auf Altersrente.
KSCam 24.07.2014 | 12:39
.....oder Sie gehen zum Rathaus und beantragen mit R100, R810 und ggfls. V800 die Regelaltersrente.
W*lfgangam 24.07.2014 | 20:09
Ergänzung: und zwar noch diesen Monat, und sei es nur eine Terminvereinbarung für den Rentenantrag (die kann auch September ff. liegen). Die Juli-Zahlung ist schon futsch, die ab August ff. kann sie damit noch retten. Gruß w.
Peter Brockam 24.07.2014 | 22:01
Meine Frau, Jahrgang 1941, hat sich bei unserer Heirat 1961 ihre Rentenansprüche ausbezahlen lassen. Wir haben 1 Kind (Jahrgang 1962). Da meine Frau bei einem Kind keinen eigenen Rentenanspruch hat, ergibt sich für mich die Frage, ob die ihr eigentlich zustehende Mütterrente auf meine Rente übertragen werden kann
W*lfgangam 24.07.2014 | 22:26
Hallo Peter Brock, mit 100% Sicherheit nein. Die Fristen, um Erziehungszeiten ins Rentenkonto des Vater so einfach per Erklärung übertragen zu können, sind lange vorbei. Sie müssten heute nachweisen, dass Sie das Kind allein oder überwiegend erzogen haben (Hausmann!, Frau ging voll arbeiten), um die 'Mütterrente', die Erziehungszeit in Ihrem Rentenkonto angerechnet zu bekommen. Und - das wäre auch schon vor der 'Mütterrente'/01.07.2014 möglich gewesen. Für Ihre Frau besteht jetzt nur die Möglichkeit die fehlenden 3 Jahre mit gut 3000 EUR einzuzahlen, um den Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben. Kurz, das lohnt sich nicht, bei dann rund 40 EUR Rentenanspruch braucht Sie rd. 6,5 Jahre, um die Einzahlung 'herauszuleben'. Die 'Rendite' wäre eigentlich nicht schlecht, verglichen mit anderen Kapitalanlagen – beachten Sie dabei aber das Lebensalter. Im Zweifelsfall informieren Sie sich in der nächsten Beratungsstelle, Termin noch diesen Monat absprechen (wegen der möglichen Nachzahlungs-Fristen). Gruß w.
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