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Experten-Antwort

Mütterrente

von Onkel Peter05.10.2013 | 20:13
7588 Ansichten
7 Antworten
Hallo Unsere Kinder sind schon etwas älter. 34 , 32 und 30 Jahre. Meine Frau bekommt nach dem heutigen Stand keine Rente , da sie nie gearbeitet ( immer nur Hausfrau )hat und damit auch die erforderlichen 5 Jahre nicht zusammen bekommt. Frage : Sollte die Anrechnungszeit dann doch verlängert werden, könnte meine Frau auf eine Rente hoffen ? Frage : Werden Kinder, die im Ausland geboren wurden ( Polen )auch bei der Mütterrente berücksichtigt ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.10.2013 | 13:14

Hallo Onkel Peter,

ob und ggf. in welchem Umfang Geburten vor dem 01.01.1992 in der Rentenversicherung besser honoriert werden, kann derzeit keiner mit Sicherheit sagen.

Dies wird erst von der neuen Bundesregierung beschlossen werden.

Nach den Wahlprogrammen wäre eine denkbare Lösung, dass zukünftig für jedes Kind ein 2. Jahr in der Rentenversicherung anerkannt wird. Sollte dies so kommen, dann hätte Ihre Frau ggf. 6 Jahre - sofern die Kindererziehungszeiten generell in Deutschland anrechenbar sind - und würde damit die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllen (= 5 Jahre Beitragszeiten).

Nach derzeitigem Recht hätte Sie folgende Möglichkeiten bezüglich der fehlenden 24 Monate:

- Zahlung laufender freiwilliger Mindestbeiträge in Höhe von monatlich 85,05 Euro (= Wert 2013)

- Zahlung der fehlenden 24 Beiträge als Einmalbetrag (= derzeit 24 x 85,05 Euro) bei Erreichen der Regelaltersgrenze

- Ausüben einer versicherungspflichtigen 450 Euro-Beschäftigung

Sollten Sie freiwillige Beiträge zahlen oder eine versicherungspflichtige 450 Euro-Beschäftigung ausüben wollen, sollten Sie sich vorher bei einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.

6 Antworten

Konrad Schießlam 05.10.2013 | 22:50
Ausgehend von nur 3 Punkten wie bisher bringt dies monatlich 84,42 Bruttorente. Wesentlich billiger, zwei Jahre Beschäftigung nach 450 Euro Gesetz, Mindesverdienst 175 mtl. und 3,9% Beitrags Austockung 6,83 Eigenleistung x 24 Monate 163,92 E. falls es doch zur Erweiterung und Anrech- nung eines zusätzlichen EP. nicht kommt.
Schadeam 05.10.2013 | 22:57
Was gesetzlich noch kommt, bleibt abzuwarten. Wegen in PL. geborenen Kindern lässt sich mit den gemachten Angaben wenig bis nichts sagen. Ob die in D anerkannt werden können hängt z.B. Davon ab ob Ihre Frau als
Schadeam 05.10.2013 | 22:58
....Aussiedlerin anerkannt ist.....
Konrad Schießlam 06.10.2013 | 09:38
Schade schrieb

....Aussiedlerin anerkannt ist.....

Dies war doch auch der Grund, warum ich zur Erreichung der 5 Jahre, die Nachzahlung bzw. eine 24 Monate Beschäftigung ohne Steuerkarte bei der aber der Mindestverdienst von 175 monatlich ge-geben sein muß. Frau leben ja länger, da kann sich dies durch- aus lohnen. MfG.
Olgaam 24.01.2014 | 13:11
Ist es denn tatsächlich so, dass Kindererziehungszeiten für Kinder von sog. Aussiedlern Berücksichtigung finden?Es geht um einen Fall mit Zuzug aus dem Jahr 1987. Für kurzfristige Auslandstätigkeit (des Mannes und dadurch begründeter Wegzug aus der Bundesrepublik D.) werden Erziehungszeiten lt. Gerichtsurteil anerkannt.
wanda albrechtam 07.07.2014 | 15:34
1996 jahr ...ich und mein sohn( er war 12 jahre alt) sind nach deutschlan umgezogen. ich habe gearbeitet und mein sohn hat gelernt.. seit 2006 wir beide haben deutsche bürgerschaft. seit 1 jahr habe ich die alterrente, mein sohn arbeitet. wir beide leben in deutschland..... frage:werden kinder ,die im ausland geboren wurden(Polen) auch bei der müttrerente berücksicht? wanda albrecht
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