Eine Veränderung eines Versorgungsausgleichs ist nur über einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht möglich. Beachten Sie dabei das Sie idann in das neue Recht, welches seit 9/2009 gilt, fallen, mit allen positiven wie negativen Änderungen. Sie sollten sich vor einer Antragstellung anwaltlich beraten lassen, ob dies wirklich Sinn macht. Eine Vergleichsberechnung von der Rentenversicherung ist nicht möglich.
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