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Mütterrente

von Melitta09.02.2014 | 08:42
1246 Ansichten
7 Antworten

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Hallo liebe Experten, ich würde gerne Wissen, ob bei der Mütterrente nicht die EP alleine, sondern auch die Zeit mit angerechnet wird. Ich käme dann auf die 45 Jahre und könnte die Rente mit 63 beantragen. Vielen Dank für Antworten und noch einen schönen Sonntag

7 Antworten

-/-am 09.02.2014 | 11:24
Fragen Sie bitte beim BMAS nach, wie das endgültige Gesetz aussehn wird, erst dann ist ein konkrete Antwort möglich.
KSCam 09.02.2014 | 12:28
Bei den 45 Jahren, die es bereits heute gibt, zählen Kindererziehungszeiten bis zum 10. Geburtstag eines Kindes mit. Man kann wohl davon ausgehen, dass das, was heute schon mitzählt, auch künftig mitzählen soll. Insofern ist für die 45 auch nicht wichtig, ob die "Mütterrente" kommt, also künftig auch das 2. Lebensjahr als Beitragszeit zählt. Dennoch: das Gesetz abwarten müssen wir alle. Aber wenn es so kommt, stellt sich Ihre Frage "eigentlich" überhaupt nicht. :)
Melittaam 09.02.2014 | 12:48
vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort KSC wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe kommen die 10 Jahre noch zu meinen Beitragszeiten dazu ???? Es bleibt wirklich abzuwarten was das Gesetz sagt. Schönen Sonntag noch
Melittaam 09.02.2014 | 13:36
vielen Dank Konrad Schießl das würde bei mir schon reichen. Ich brauche eineinhalb Jahre und da ich zwei Kinder habe kommt das hin. Aber wirklich erst auf das Gesetz warten. Schönen Restsonntag
KSCam 09.02.2014 | 14:31
Bei den 45 Jahren rechnen die Zeiten mit, in denen Frau Kinder unter 10 erzogen hat. Sind in dieser Zeit schon Beiträge rechnet es natürlich nicht doppelt......
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