Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

mütterrente

von gabiN05.02.2014 | 07:07
1353 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo zählt die mütterrente auch für mütter die bereits rente bekomen, oder nur für die, die, sie nach 01.07.2014 bekommen ? vielen dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unter Vorbehalt, dass das RV-Leistungsverbesserungsgesetz zum 01.07.2014 in Kraft tritt, würde die Anrechung der Kindererziehungszeit von 24 Monaten sowohl für Rentner als auch Nichtrentner zutreffen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 05.02.2014 | 07:41
Ja es zählt für alle (wenn das Gesetz so kommt) und zwar ohne, dass die Rentnerin tätig werden muss. Die höhere Rente (wenn sie nicht mit Grundsicherung und Co. verrechnet werden muss) kommt irgendwann im 2. Halbjahr "automatisch für alle Rentnerinnnen mit entsprechenden Kinderzeiten im Konto.
Irrsinnam 05.02.2014 | 08:31
Warum eigentlich Mütterrente ? könnte das Kind nicht auch als Elternrente durchgehen. Wird hier wieder das XX - Chromosom bevorzugt, warum eigentlich ? Wen die Kindererziehungszeiten in gültiger Ehe der Ehefrau zugesprochen wurden ( was auch nach einer Scheidung nicht mehr zu ändern ) setzt nicht zwingend voraus, das die Kinder auch von Frau ( überwiegend ) erzogen worden sind. Im Klartext, die Männer haben hier einmal mehr die A - Karte gezogen.
W*lfgangam 05.02.2014 | 22:07
Zitat von Irrsinn anzeigenausblenden
Hallo Irrsinn, von Kindererziehungszeiten in der Ehe profitieren Sie als Mann genauso, wenn es zum Versorgungsausgleich kommt - die einzig mögliche Konstellation, wo die Werte im Nachhinein aufgeteilt werden. Insofern würden Sie auch von der Neubewertung dieser Zeiten profitieren können, da Sie den Versorgungsausgleich abändern (neu rechnen) lassen können. Vorsicht ist dabei allerdings geboten (Beratung vorher zwingend erforderlich!), haben ich in einem älteren Beitrag schon ausgeführt (3 - 10 Tage her). Gruß w. "Mütterrente" ...klingt irgendwie nach Stimmenfang/Wahlpropaganda, hatten wir da nicht kürzlich ... Mag auch an Politikersprech liegen, die verstehens eben selbst auch nur in einfachen Worten, auf dem abzulesenden Redezettel ;-)
Irrsinnam 07.02.2014 | 03:27
Danke f. d. Info - werden sich die Familiengerichte warm Anziehen müssen. Wie viele Versorgungsausgleiche / Neuberechnung werden anfallen ? - 100 / 1000 / 10000 / 100000 und oder ?.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026