Hallo Jürgen,
da wir in Ihrem Beitrag keine konkrete Frage erkennen können, werden wir uns an der Diskussion nicht beteiligen.
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Wurde mir schon bestätigt, dass ich verwirrt bin. Trotz relativ hoher Rente aber Normal. Bei Rente gilt als Freibetrag ( Werbungskosten 102 jährlich) Auch Sie bezeichnen das Existenzminimum von der- zeit 8354/ 16708 led/vh. als Freibetrag. MfG.Langsam geht mir nun auch der Hut hoch. Da wird über 26/28 € diskutiert. Keiner denkt daran, dass diese Gelder voll versteuert werden müssen und Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Wissen die, die darüber diskutieren, das nicht oder ignorieren diese Leute die Tatsachen.Kein "normaler" Rentner muß Steuern zahlen, da die Freibeträge relativ hoch sind. Und diejenigen, die diese recht großzügig bemessenen Freibeträge überschreiten, können auch ruhig Steuern zahlen, da sie hinterher immer noch mehr Geld haben als ein Durchschnittsrentner. Dass Renten und sämtliche Erhöhungen immer in Brutto-Beträgen angegeben werden, genau wie Arbeitseinkommen, dürfte es auch nicht verwunderlich sein, dass davon KV- und PV-Beiträge abgeführt werden müssen. Mir gegenüber hat jedenfalls noch niemand behauptet, dass die "Mütter-Rente" ungekürzt ausgezahlt wird. Sie sollten also nicht gleich davon ausgehen, dass alle Leute die selben Denkfehler begehen wie Sie! MfG
. . . Dies ist eine Frage der Betrachtung. Habe übrigends noch nirgends gelesen, dass dieser zusätzliche Rentenbetrag von derzeit 28,14/ 25,74 Ost auch auf die notwendigen 5 Rentenjahre angerechnet wird... Das es nirgendwo steht beruht darauf, das nicht der Rentenwert ausschlaggebend für die Berücksichtigung von Beitragszeit ist, sondern die für KEZ festgelegten Entgeltpunkte. . Es steht auch nirgendwo geschrieben dass, wenn man in seinem Versicherungskonto Entgeltpunkte füt Zeiten der Kindererziehung gutgeschrieben bekommt, diese Entgeltpunkte, nicht als Beitragszeit zählen. Jeder dieser Punkte für Kindererziehung bringt gleichzeitig auch immer ein Jahr Beitragszeit, sofern nicht durch andere Sachverhalte der Zeitraum bereits als Beitragszeit berücksichtigt wurde. . Für mich ist es mehr als logisch, dass die Neuregelung für vor 1992 geborene Kinder (2 EP je Kind), auch 2 Jahre Beitragszeit bedeuten-
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