Kindererziehungszeiten werden dem Elternteil zugeordnet der die Kinder überwiegend erzogen hat. In den meisten Fällen ist dies die Mutter. Die Anerkennung der aufgrund der Mütterrente zusätzlichen Monate an Kindererziehungszeit, für vor 1992 geborene Kinder, erfolgt nach den selben Grundsätzen.
Davon ausgehend, dass Ihre verstorbene Frau beide Kinder innerhalb der ersten 30 Monaten nach Geburt überwiegend erzogen hat, steht Ihnen keine Mütterrente zu.