Hallo Maddison,
für die Erziehung von Kindern im Ausland werden in der Regel keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Da es Ausnahmen gibt, empfehlen wir Ihnen das Formular V0800 ausgefüllt und unterschrieben an Ihren Rentenversicherungsträger zu senden.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html
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