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Experten-Antwort

Mütterrente

von Caviye15.04.2021 | 13:35
112 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin am 01.04.1951 geboren, ich hatte zwischen 1968 – 1983 in Deutschland gearbeitet und 3 Kinder erzogen, die Geburtsdaten der Kinder sind; 1972(Zwillinge),1974. İm 1983 bin ich in die Türkei zurückgekehrt, ich hatte die Deutschen Beiträge erstattet. Ich habe am 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich wegen der Kinder Anspruch auf die Mütterrente habe, ich habe auch wie meine Freundin für die Mütterrente im Marz 2020 einen Antrag gestellt. Ab 01.03.2020 erhalte ich die Mütterrente. ich möchte Ihnen eine Frage stellen; Antworten Sie bitte meine Frage. Meine Freundin ist am Oktober 1944 geboren, hatte in Deutschland 2,5 Kinder erzogen, hat insgesamt 7 Entgeltpunkte und Kriegt ungefähr 250€, Sie hat Oktober 2019 den Antrag gestellt und DRV hat ihre Rente ab 01.01.2015 rückwirkend bezahlt, ich hatte in Deutschland 3 Kinder erzogen und habe 10 entgeltpunkte und kriege ungefähr 320€, den Mütterrentenantrag habe ich am 17.03.2020 gestellt und erhalte die Rente ab 01.03.2020. Leider hat DRV meine Rente Rückwirkend nicht bezahlt. Was DRV gemacht hat, ist richtig oder nicht, habe ich Rentenanspruch rückwirkend ab 65 Jahre oder nicht. Können Sie bitte mir dabei helfen, was ich dafür machen kann. Caviye Kulaç

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.04.2021 | 15:08

Hallo Caviye,

Renten werden grundsätzlich ab Antragsmonat gezahlt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen beantragt wurden. Bei der sogenannten Mütterrente gab es die Besonderheit, dass bei einer verspäteten Antragstellung pauschal ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch angenommen wurde, wenn durch die Erhöhung der Kindererziehungszeiten zum 01.07.2014 die Voraussetzungen für eine Rente erstmals erfüllt wurden. In der Folge wurden diese Fälle ab Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. maximal 4 Jahre zurück geleistet (wie bei Ihrer Freundin).

Sie erfüllten die Anspruchsvoraussetzungen für eine Regelaltersrente hingegen erst mit Erreichen des 65. Lebensjahres im Jahr 2016. Die Voraussetzungen für einen pauschalen Herstellungsanspruch lagen somit nicht vor. Da Ihr Rentenantrag im März 2020 verspätet gestellt wurde, konnte Ihre Rente erst ab dem 01.03.2020 geleistet werden.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Leideram 15.04.2021 | 15:47
Hallo Caviye, wie der Experte bereits ausgeführt hat, hat die DRV alles richtig gemacht. MfG
Verständnisloseram 15.04.2021 | 17:08
Da sieht man es mal wieder Hat sich die gezahlten Beiträge auszahlen lassen bekommt trotzdem - unverständlich - eine Mütterrente und beklagt sich trotzdem möchte immer mehr. Sorry, für mich unverständlich Immer wieder Anspruchsdenken und Forderungen
Lol am 15.04.2021 | 19:24
Das Fatale an der Sache ist aber, die Gesellschaft entscheidet sich Müttern einen Anspruch auf Alterssicherung zu gewähren und bezahlen tun dies ausschließlich die Beitragszahler der Rentenversicherung. Sogenannte versicherungsfremde Leistungen warum die deutsche angeblich so schlecht ist.
W°lfgangam 15.04.2021 | 19:30
hmm ...unverständlich für mich Ihr Beitrag! Die DRV legt nur die aktuelle Rechts- und Auslegungslage zum Zeitpunkt der Antragstellung an und zahlt danach die _zustehenden_ Rentenansprüche aus, gilt auch für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland. Wer das nicht akzeptieren will (weil das bei 'Freundin' anders gelaufen ist, Sachverhalt liegt hier allerdings ein klein wenige anders), geht in Widerspruch + Klage zwecks Überprüfung. > Sorry, für mich unverständlich Nunja, für juristische Laien und Freizeittagesempörte muss man das nicht erklären ;-) TIPP: lesen Sie in rvRecht: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… an den passenden Stellen nach, dann sind Sie etwas mehr im Bilde :-)) Gruß w.
joergam 16.04.2021 | 09:13
Hallo Verständnisloser, von der Beitragserstattung waren die Kindererziehungszeiten nicht erfasst, daher besteht Anspruch auf die sogenannte Mütterrente. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass sich Caviye hier nur erkundigt hat, ob sie einen Anspruch hat. Das ist ihr gutes Recht und genau dafür ist dieses Forum da. Politische Diskussionen oder persönliche Meinungsäußerungen über die Mütterrente oder andere gesetzliche Regelungen sollten in diesem Forum allerdings unterbleiben. Wir bitten Sie, dies zu beachten und andere Forenteilnehmer respektvoll zu behandeln. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Caviyeam 17.04.2021 | 20:49
Hallo Experten, So viel ich verstanden habe, für die rückwirkende Zahlung musste ich am 01.07.2014 schon 65 sein. Ich bin von der DRV vorher leider nie informiert. ich habe erst im Jahr 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich Anspruch auf die Mütterrente habe. Ich möchte Ihnen noch was fragen, habe ich vielleicht Anspruch ab 2016. MfG
Berateram 18.04.2021 | 08:24
Zitat von Caviye anzeigen
Ich bin am 01.04.1951 geboren, ich hatte zwischen 1968 – 1983 in Deutschland gearbeitet und 3 Kinder erzogen, die Geburtsdaten der Kinder sind; 1972(Zwillinge),1974. İm 1983 bin ich in die Türkei zurückgekehrt, ich hatte die Deutschen Beiträge erstattet. Ich habe am 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich wegen der Kinder Anspruch auf die Mütterrente habe, ich habe auch wie meine Freundin für die Mütterrente im Marz 2020 einen Antrag gestellt. Ab 01.03.2020 erhalte ich die Mütterrente. ich möchte Ihnen eine Frage stellen; Antworten Sie bitte meine Frage. Meine Freundin ist am Oktober 1944 geboren, hatte in Deutschland 2,5 Kinder erzogen, hat insgesamt 7 Entgeltpunkte und Kriegt ungefähr 250€, Sie hat Oktober 2019 den Antrag gestellt und DRV hat ihre Rente ab 01.01.2015 rückwirkend bezahlt, ich hatte in Deutschland 3 Kinder erzogen und habe 10 entgeltpunkte und kriege ungefähr 320€, den Mütterrentenantrag habe ich am 17.03.2020 gestellt und erhalte die Rente ab 01.03.2020. Leider hat DRV meine Rente Rückwirkend nicht bezahlt. Was DRV gemacht hat, ist richtig oder nicht, habe ich Rentenanspruch rückwirkend ab 65 Jahre oder nicht. Können Sie bitte mir dabei helfen, was ich dafür machen kann. Caviye Kulaç
Hallo Experten, So viel ich verstanden habe, für die rückwirkende Zahlung musste ich am 01.07.2014 schon 65 sein. Ich bin von der DRV vorher leider nie informiert. ich habe erst im Jahr 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich Anspruch auf die Mütterrente habe. Ich möchte Ihnen noch was fragen, habe ich vielleicht Anspruch ab 2016. MfG
Sie können Widerspruch einreichen und müssen ausführlich begründen, warum der Antrag erst 2020 gestellt wurde, obwohl es das Gesetz schon seit dem 01.07.2014 und die Erweiterung schon seit dem 01.01.2019 gibt. Mit einem einfachen „davon habe ich vorher noch nie etwas gehört“ wird es schwierig werden, denn auch im Ausland gibt es Möglichkeiten sich zu informieren (Presse, Fernsehen, Rundfunk, Verwandte, Bekannte, Freunde mit ähnlichem Sachverhalt). Eine gewisse Art der Selbstinformation wird dabei unterstellt. Dann warten Sie die Entscheidung ab und können ggf. gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor einem deutschen Sozialgericht klagen. Ein langer Weg, dessen Ausgang ungewiss ist. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.
Caviyeam 18.04.2021 | 10:49
Können Sie mir bitte einen kurzen Wiederspruch Musterbrief schreiben damit ich keinen Fehler mache, mehrere Chance habe. Vielleicht erklären genau im Wiederspruch stehen muss. MfG
Caviyeam 18.04.2021 | 10:50
Zitat von Berater anzeigen
Berater schrieb

Ich bin am 01.04.1951 geboren, ich hatte zwischen 1968 – 1983 in Deutschland gearbeitet und 3 Kinder erzogen, die Geburtsdaten der Kinder sind; 1972(Zwillinge),1974. İm 1983 bin ich in die Türkei zurückgekehrt, ich hatte die Deutschen Beiträge erstattet. Ich habe am 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich wegen der Kinder Anspruch auf die Mütterrente habe, ich habe auch wie meine Freundin für die Mütterrente im Marz 2020 einen Antrag gestellt. Ab 01.03.2020 erhalte ich die Mütterrente. ich möchte Ihnen eine Frage stellen; Antworten Sie bitte meine Frage.

Meine Freundin ist am Oktober 1944 geboren, hatte in Deutschland 2,5 Kinder erzogen, hat insgesamt 7 Entgeltpunkte und Kriegt ungefähr 250€, Sie hat Oktober 2019 den Antrag gestellt und DRV hat ihre Rente ab 01.01.2015 rückwirkend bezahlt, ich hatte in Deutschland 3 Kinder erzogen und habe 10 entgeltpunkte und kriege ungefähr 320€, den Mütterrentenantrag habe ich am 17.03.2020 gestellt und erhalte die Rente ab 01.03.2020. Leider hat DRV meine Rente Rückwirkend nicht bezahlt. Was DRV gemacht hat, ist richtig oder nicht, habe ich Rentenanspruch rückwirkend ab 65 Jahre oder nicht. Können Sie bitte mir dabei helfen, was ich dafür machen kann.

Caviye Kulaç

[/quote]

Hallo Experten,

So viel ich verstanden habe, für die rückwirkende Zahlung musste ich am 01.07.2014 schon 65 sein. Ich bin von der DRV vorher leider nie informiert. ich habe erst im Jahr 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich Anspruch auf die Mütterrente habe. Ich möchte Ihnen noch was fragen, habe ich vielleicht Anspruch ab 2016.

MfG

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Sie können Widerspruch einreichen und müssen ausführlich begründen, warum der Antrag erst 2020 gestellt wurde, obwohl es das Gesetz schon seit dem 01.07.2014 und die Erweiterung schon seit dem 01.01.2019 gibt.

Mit einem einfachen „davon habe ich vorher noch nie etwas gehört“ wird es schwierig werden, denn auch im Ausland gibt es Möglichkeiten sich zu informieren (Presse, Fernsehen, Rundfunk, Verwandte, Bekannte, Freunde mit ähnlichem Sachverhalt). Eine gewisse Art der Selbstinformation wird dabei unterstellt.

Dann warten Sie die Entscheidung ab und können ggf. gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor einem deutschen Sozialgericht klagen. Ein langer Weg, dessen Ausgang ungewiss ist. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.

Hallo Experten, So viel ich verstanden habe, für die rückwirkende Zahlung musste ich am 01.07.2014 schon 65 sein. Ich bin von der DRV vorher leider nie informiert. ich habe erst im Jahr 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich Anspruch auf die Mütterrente habe. Ich möchte Ihnen noch was fragen, habe ich vielleicht Anspruch ab 2016. MfG
Sie können Widerspruch einreichen und müssen ausführlich begründen, warum der Antrag erst 2020 gestellt wurde, obwohl es das Gesetz schon seit dem 01.07.2014 und die Erweiterung schon seit dem 01.01.2019 gibt. Mit einem einfachen „davon habe ich vorher noch nie etwas gehört“ wird es schwierig werden, denn auch im Ausland gibt es Möglichkeiten sich zu informieren (Presse, Fernsehen, Rundfunk, Verwandte, Bekannte, Freunde mit ähnlichem Sachverhalt). Eine gewisse Art der Selbstinformation wird dabei unterstellt. Dann warten Sie die Entscheidung ab und können ggf. gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor einem deutschen Sozialgericht klagen. Ein langer Weg, dessen Ausgang ungewiss ist. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.
Können Sie mir bitte einen kurzen Wiederspruch Musterbrief schreiben damit ich keinen Fehler mache, mehrere Chance habe. Vielleicht erklären genau im Wiederspruch stehen muss. MfG
Berateram 18.04.2021 | 12:14
Zitat von Caviye anzeigen
Ich bin am 01.04.1951 geboren, ich hatte zwischen 1968 – 1983 in Deutschland gearbeitet und 3 Kinder erzogen, die Geburtsdaten der Kinder sind; 1972(Zwillinge),1974. İm 1983 bin ich in die Türkei zurückgekehrt, ich hatte die Deutschen Beiträge erstattet. Ich habe am 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich wegen der Kinder Anspruch auf die Mütterrente habe, ich habe auch wie meine Freundin für die Mütterrente im Marz 2020 einen Antrag gestellt. Ab 01.03.2020 erhalte ich die Mütterrente. ich möchte Ihnen eine Frage stellen; Antworten Sie bitte meine Frage. Meine Freundin ist am Oktober 1944 geboren, hatte in Deutschland 2,5 Kinder erzogen, hat insgesamt 7 Entgeltpunkte und Kriegt ungefähr 250€, Sie hat Oktober 2019 den Antrag gestellt und DRV hat ihre Rente ab 01.01.2015 rückwirkend bezahlt, ich hatte in Deutschland 3 Kinder erzogen und habe 10 entgeltpunkte und kriege ungefähr 320€, den Mütterrentenantrag habe ich am 17.03.2020 gestellt und erhalte die Rente ab 01.03.2020. Leider hat DRV meine Rente Rückwirkend nicht bezahlt. Was DRV gemacht hat, ist richtig oder nicht, habe ich Rentenanspruch rückwirkend ab 65 Jahre oder nicht. Können Sie bitte mir dabei helfen, was ich dafür machen kann. Caviye Kulaç
Hallo Experten, So viel ich verstanden habe, für die rückwirkende Zahlung musste ich am 01.07.2014 schon 65 sein. Ich bin von der DRV vorher leider nie informiert. ich habe erst im Jahr 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich Anspruch auf die Mütterrente habe. Ich möchte Ihnen noch was fragen, habe ich vielleicht Anspruch ab 2016. MfG
Sie können Widerspruch einreichen und müssen ausführlich begründen, warum der Antrag erst 2020 gestellt wurde, obwohl es das Gesetz schon seit dem 01.07.2014 und die Erweiterung schon seit dem 01.01.2019 gibt. Mit einem einfachen „davon habe ich vorher noch nie etwas gehört“ wird es schwierig werden, denn auch im Ausland gibt es Möglichkeiten sich zu informieren (Presse, Fernsehen, Rundfunk, Verwandte, Bekannte, Freunde mit ähnlichem Sachverhalt). Eine gewisse Art der Selbstinformation wird dabei unterstellt. Dann warten Sie die Entscheidung ab und können ggf. gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor einem deutschen Sozialgericht klagen. Ein langer Weg, dessen Ausgang ungewiss ist. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.
Können Sie mir bitte einen kurzen Wiederspruch Musterbrief schreiben damit ich keinen Fehler mache, mehrere Chance habe. Vielleicht erklären genau im Wiederspruch stehen muss. MfG
Das müssen Sie schon selber gut begründen. Nur Sie wissen, warum der Antrag verspätet gestellt wurde.
Berateram 24.04.2021 | 10:07
hmm ...unverständlich für mich Ihr Beitrag! Die DRV legt nur die aktuelle Rechts- und Auslegungslage zum Zeitpunkt der Antragstellung an und zahlt danach die _zustehenden_ Rentenansprüche aus, gilt auch für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland. Wer das nicht akzeptieren will (weil das bei 'Freundin' anders gelaufen ist, Sachverhalt liegt hier allerdings ein klein wenige anders), geht in Widerspruch + Klage zwecks Überprüfung. > Sorry, für mich unverständlich Nunja, für juristische Laien und Freizeittagesempörte muss man das nicht erklären ;-) TIPP: lesen Sie in rvRecht: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… an den passenden Stellen nach, dann sind Sie etwas mehr im Bilde :-)) Gruß w.
Können Sie mir bitte einen kurzen Wiederspruch Musterbrief schreiben damit ich keinen Fehler mache und mehrere Chance habe. Vielleicht erklärenSie was genau im Wiederspruch stehen muss. MfG
Nochmal, dass müssen Sie schon selber machen und begründen, aus welchen Gründen der Antrag verspätet gestellt wurde. Das ist nicht die Aufgabe eines Forums!
Berateram 24.04.2021 | 15:28
Zitat von Berater anzeigen
Da sieht man es mal wieder Hat sich die gezahlten Beiträge auszahlen lassen bekommt trotzdem - unverständlich - eine Mütterrente und beklagt sich trotzdem möchte immer mehr. Sorry, für mich unverständlich Immer wieder Anspruchsdenken und Forderungen
hmm ...unverständlich für mich Ihr Beitrag! Die DRV legt nur die aktuelle Rechts- und Auslegungslage zum Zeitpunkt der Antragstellung an und zahlt danach die _zustehenden_ Rentenansprüche aus, gilt auch für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland. Wer das nicht akzeptieren will (weil das bei 'Freundin' anders gelaufen ist, Sachverhalt liegt hier allerdings ein klein wenige anders), geht in Widerspruch + Klage zwecks Überprüfung. > Sorry, für mich unverständlich Nunja, für juristische Laien und Freizeittagesempörte muss man das nicht erklären ;-) TIPP: lesen Sie in rvRecht: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… an den passenden Stellen nach, dann sind Sie etwas mehr im Bilde :-)) Gruß w.
Können Sie mir bitte einen kurzen Wiederspruch Musterbrief schreiben damit ich keinen Fehler mache und mehrere Chance habe. Vielleicht erklärenSie was genau im Wiederspruch stehen muss. MfG
Nochmal, dass müssen Sie schon selber machen und begründen, aus welchen Gründen der Antrag verspätet gestellt wurde. Das ist nicht die Aufgabe eines Forums!
Ergänzung: Ich stehe auf dem Standpunkt der Rentenversicherung, dass bei einem Antrag fast 7 Jahre nach Erlass des Gesetzes (01.07.2014) und gut 2 Jahre der weiteren Verbesserung des Gesetzes (01.01.2019) kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch mehr besteht und Rente damit rückwirkend nicht gezahlt werden kann. Eventuell findet sich ja ein anderer User hier im Forum, der Ihnen einen Widerspruch vorformuliert. Viel Glück dabei.
Verständnisloseram 25.04.2021 | 13:30
Danke an den Experten für seine sachliche Antwort / Erläuterung ( das Geschwätz von Wolfi habe ich mir erst gar nicht durchgelesen). Sorry, aber ich bin trotzdem immer noch "verständnislos". Nicht nur, daß sie trotz Beitragsrückerstattung ( d.h. eigentlich keine gezahlten Beiträge mehr) als Geschenk aus Deutschland eine Rente bekommt, für die so manche Hausfrau dankbar wäre, nein, jetzt wird auch noch um eine rückwirkende Gültigkeit gefeilscht. Nein, für mich --------------------
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