Ich bin am 01.04.1951 geboren, ich hatte zwischen 1968 – 1983 in Deutschland gearbeitet und 3 Kinder erzogen, die Geburtsdaten der Kinder sind; 1972(Zwillinge),1974. İm 1983 bin ich in die Türkei zurückgekehrt, ich hatte die Deutschen Beiträge erstattet. Ich habe am 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich wegen der Kinder Anspruch auf die Mütterrente habe, ich habe auch wie meine Freundin für die Mütterrente im Marz 2020 einen Antrag gestellt. Ab 01.03.2020 erhalte ich die Mütterrente. ich möchte Ihnen eine Frage stellen; Antworten Sie bitte meine Frage.
Meine Freundin ist am Oktober 1944 geboren, hatte in Deutschland 2,5 Kinder erzogen, hat insgesamt 7 Entgeltpunkte und Kriegt ungefähr 250€, Sie hat Oktober 2019 den Antrag gestellt und DRV hat ihre Rente ab 01.01.2015 rückwirkend bezahlt, ich hatte in Deutschland 3 Kinder erzogen und habe 10 entgeltpunkte und kriege ungefähr 320€, den Mütterrentenantrag habe ich am 17.03.2020 gestellt und erhalte die Rente ab 01.03.2020. Leider hat DRV meine Rente Rückwirkend nicht bezahlt. Was DRV gemacht hat, ist richtig oder nicht, habe ich Rentenanspruch rückwirkend ab 65 Jahre oder nicht. Können Sie bitte mir dabei helfen, was ich dafür machen kann.
Caviye Kulaç
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Hallo Experten,
So viel ich verstanden habe, für die rückwirkende Zahlung musste ich am 01.07.2014 schon 65 sein. Ich bin von der DRV vorher leider nie informiert. ich habe erst im Jahr 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich Anspruch auf die Mütterrente habe. Ich möchte Ihnen noch was fragen, habe ich vielleicht Anspruch ab 2016.
MfG
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Sie können Widerspruch einreichen und müssen ausführlich begründen, warum der Antrag erst 2020 gestellt wurde, obwohl es das Gesetz schon seit dem 01.07.2014 und die Erweiterung schon seit dem 01.01.2019 gibt.
Mit einem einfachen „davon habe ich vorher noch nie etwas gehört“ wird es schwierig werden, denn auch im Ausland gibt es Möglichkeiten sich zu informieren (Presse, Fernsehen, Rundfunk, Verwandte, Bekannte, Freunde mit ähnlichem Sachverhalt). Eine gewisse Art der Selbstinformation wird dabei unterstellt.
Dann warten Sie die Entscheidung ab und können ggf. gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor einem deutschen Sozialgericht klagen. Ein langer Weg, dessen Ausgang ungewiss ist. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.