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Zur Experten-Antwort springenHallo Caviye,
Renten werden grundsätzlich ab Antragsmonat gezahlt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen beantragt wurden. Bei der sogenannten Mütterrente gab es die Besonderheit, dass bei einer verspäteten Antragstellung pauschal ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch angenommen wurde, wenn durch die Erhöhung der Kindererziehungszeiten zum 01.07.2014 die Voraussetzungen für eine Rente erstmals erfüllt wurden. In der Folge wurden diese Fälle ab Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. maximal 4 Jahre zurück geleistet (wie bei Ihrer Freundin).
Sie erfüllten die Anspruchsvoraussetzungen für eine Regelaltersrente hingegen erst mit Erreichen des 65. Lebensjahres im Jahr 2016. Die Voraussetzungen für einen pauschalen Herstellungsanspruch lagen somit nicht vor. Da Ihr Rentenantrag im März 2020 verspätet gestellt wurde, konnte Ihre Rente erst ab dem 01.03.2020 geleistet werden.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie können Widerspruch einreichen und müssen ausführlich begründen, warum der Antrag erst 2020 gestellt wurde, obwohl es das Gesetz schon seit dem 01.07.2014 und die Erweiterung schon seit dem 01.01.2019 gibt. Mit einem einfachen „davon habe ich vorher noch nie etwas gehört“ wird es schwierig werden, denn auch im Ausland gibt es Möglichkeiten sich zu informieren (Presse, Fernsehen, Rundfunk, Verwandte, Bekannte, Freunde mit ähnlichem Sachverhalt). Eine gewisse Art der Selbstinformation wird dabei unterstellt. Dann warten Sie die Entscheidung ab und können ggf. gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor einem deutschen Sozialgericht klagen. Ein langer Weg, dessen Ausgang ungewiss ist. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.Ich bin am 01.04.1951 geboren, ich hatte zwischen 1968 – 1983 in Deutschland gearbeitet und 3 Kinder erzogen, die Geburtsdaten der Kinder sind; 1972(Zwillinge),1974. İm 1983 bin ich in die Türkei zurückgekehrt, ich hatte die Deutschen Beiträge erstattet. Ich habe am 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich wegen der Kinder Anspruch auf die Mütterrente habe, ich habe auch wie meine Freundin für die Mütterrente im Marz 2020 einen Antrag gestellt. Ab 01.03.2020 erhalte ich die Mütterrente. ich möchte Ihnen eine Frage stellen; Antworten Sie bitte meine Frage. Meine Freundin ist am Oktober 1944 geboren, hatte in Deutschland 2,5 Kinder erzogen, hat insgesamt 7 Entgeltpunkte und Kriegt ungefähr 250€, Sie hat Oktober 2019 den Antrag gestellt und DRV hat ihre Rente ab 01.01.2015 rückwirkend bezahlt, ich hatte in Deutschland 3 Kinder erzogen und habe 10 entgeltpunkte und kriege ungefähr 320€, den Mütterrentenantrag habe ich am 17.03.2020 gestellt und erhalte die Rente ab 01.03.2020. Leider hat DRV meine Rente Rückwirkend nicht bezahlt. Was DRV gemacht hat, ist richtig oder nicht, habe ich Rentenanspruch rückwirkend ab 65 Jahre oder nicht. Können Sie bitte mir dabei helfen, was ich dafür machen kann. Caviye KulaçHallo Experten, So viel ich verstanden habe, für die rückwirkende Zahlung musste ich am 01.07.2014 schon 65 sein. Ich bin von der DRV vorher leider nie informiert. ich habe erst im Jahr 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich Anspruch auf die Mütterrente habe. Ich möchte Ihnen noch was fragen, habe ich vielleicht Anspruch ab 2016. MfG
Können Sie mir bitte einen kurzen Wiederspruch Musterbrief schreiben damit ich keinen Fehler mache, mehrere Chance habe. Vielleicht erklären genau im Wiederspruch stehen muss. MfGHallo Experten, So viel ich verstanden habe, für die rückwirkende Zahlung musste ich am 01.07.2014 schon 65 sein. Ich bin von der DRV vorher leider nie informiert. ich habe erst im Jahr 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich Anspruch auf die Mütterrente habe. Ich möchte Ihnen noch was fragen, habe ich vielleicht Anspruch ab 2016. MfGSie können Widerspruch einreichen und müssen ausführlich begründen, warum der Antrag erst 2020 gestellt wurde, obwohl es das Gesetz schon seit dem 01.07.2014 und die Erweiterung schon seit dem 01.01.2019 gibt. Mit einem einfachen „davon habe ich vorher noch nie etwas gehört“ wird es schwierig werden, denn auch im Ausland gibt es Möglichkeiten sich zu informieren (Presse, Fernsehen, Rundfunk, Verwandte, Bekannte, Freunde mit ähnlichem Sachverhalt). Eine gewisse Art der Selbstinformation wird dabei unterstellt. Dann warten Sie die Entscheidung ab und können ggf. gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor einem deutschen Sozialgericht klagen. Ein langer Weg, dessen Ausgang ungewiss ist. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.
Das müssen Sie schon selber gut begründen. Nur Sie wissen, warum der Antrag verspätet gestellt wurde.Können Sie mir bitte einen kurzen Wiederspruch Musterbrief schreiben damit ich keinen Fehler mache, mehrere Chance habe. Vielleicht erklären genau im Wiederspruch stehen muss. MfGSie können Widerspruch einreichen und müssen ausführlich begründen, warum der Antrag erst 2020 gestellt wurde, obwohl es das Gesetz schon seit dem 01.07.2014 und die Erweiterung schon seit dem 01.01.2019 gibt. Mit einem einfachen „davon habe ich vorher noch nie etwas gehört“ wird es schwierig werden, denn auch im Ausland gibt es Möglichkeiten sich zu informieren (Presse, Fernsehen, Rundfunk, Verwandte, Bekannte, Freunde mit ähnlichem Sachverhalt). Eine gewisse Art der Selbstinformation wird dabei unterstellt. Dann warten Sie die Entscheidung ab und können ggf. gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor einem deutschen Sozialgericht klagen. Ein langer Weg, dessen Ausgang ungewiss ist. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.Ich bin am 01.04.1951 geboren, ich hatte zwischen 1968 – 1983 in Deutschland gearbeitet und 3 Kinder erzogen, die Geburtsdaten der Kinder sind; 1972(Zwillinge),1974. İm 1983 bin ich in die Türkei zurückgekehrt, ich hatte die Deutschen Beiträge erstattet. Ich habe am 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich wegen der Kinder Anspruch auf die Mütterrente habe, ich habe auch wie meine Freundin für die Mütterrente im Marz 2020 einen Antrag gestellt. Ab 01.03.2020 erhalte ich die Mütterrente. ich möchte Ihnen eine Frage stellen; Antworten Sie bitte meine Frage. Meine Freundin ist am Oktober 1944 geboren, hatte in Deutschland 2,5 Kinder erzogen, hat insgesamt 7 Entgeltpunkte und Kriegt ungefähr 250€, Sie hat Oktober 2019 den Antrag gestellt und DRV hat ihre Rente ab 01.01.2015 rückwirkend bezahlt, ich hatte in Deutschland 3 Kinder erzogen und habe 10 entgeltpunkte und kriege ungefähr 320€, den Mütterrentenantrag habe ich am 17.03.2020 gestellt und erhalte die Rente ab 01.03.2020. Leider hat DRV meine Rente Rückwirkend nicht bezahlt. Was DRV gemacht hat, ist richtig oder nicht, habe ich Rentenanspruch rückwirkend ab 65 Jahre oder nicht. Können Sie bitte mir dabei helfen, was ich dafür machen kann. Caviye KulaçHallo Experten, So viel ich verstanden habe, für die rückwirkende Zahlung musste ich am 01.07.2014 schon 65 sein. Ich bin von der DRV vorher leider nie informiert. ich habe erst im Jahr 2020 von meiner Freundin erfahren, dass ich Anspruch auf die Mütterrente habe. Ich möchte Ihnen noch was fragen, habe ich vielleicht Anspruch ab 2016. MfG
Nochmal, dass müssen Sie schon selber machen und begründen, aus welchen Gründen der Antrag verspätet gestellt wurde. Das ist nicht die Aufgabe eines Forums!hmm ...unverständlich für mich Ihr Beitrag! Die DRV legt nur die aktuelle Rechts- und Auslegungslage zum Zeitpunkt der Antragstellung an und zahlt danach die _zustehenden_ Rentenansprüche aus, gilt auch für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland. Wer das nicht akzeptieren will (weil das bei 'Freundin' anders gelaufen ist, Sachverhalt liegt hier allerdings ein klein wenige anders), geht in Widerspruch + Klage zwecks Überprüfung. > Sorry, für mich unverständlich Nunja, für juristische Laien und Freizeittagesempörte muss man das nicht erklären ;-) TIPP: lesen Sie in rvRecht: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… an den passenden Stellen nach, dann sind Sie etwas mehr im Bilde :-)) Gruß w.Können Sie mir bitte einen kurzen Wiederspruch Musterbrief schreiben damit ich keinen Fehler mache und mehrere Chance habe. Vielleicht erklärenSie was genau im Wiederspruch stehen muss. MfG
Ergänzung: Ich stehe auf dem Standpunkt der Rentenversicherung, dass bei einem Antrag fast 7 Jahre nach Erlass des Gesetzes (01.07.2014) und gut 2 Jahre der weiteren Verbesserung des Gesetzes (01.01.2019) kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch mehr besteht und Rente damit rückwirkend nicht gezahlt werden kann. Eventuell findet sich ja ein anderer User hier im Forum, der Ihnen einen Widerspruch vorformuliert. Viel Glück dabei.Nochmal, dass müssen Sie schon selber machen und begründen, aus welchen Gründen der Antrag verspätet gestellt wurde. Das ist nicht die Aufgabe eines Forums!Können Sie mir bitte einen kurzen Wiederspruch Musterbrief schreiben damit ich keinen Fehler mache und mehrere Chance habe. Vielleicht erklärenSie was genau im Wiederspruch stehen muss. MfGDa sieht man es mal wieder Hat sich die gezahlten Beiträge auszahlen lassen bekommt trotzdem - unverständlich - eine Mütterrente und beklagt sich trotzdem möchte immer mehr. Sorry, für mich unverständlich Immer wieder Anspruchsdenken und Forderungenhmm ...unverständlich für mich Ihr Beitrag! Die DRV legt nur die aktuelle Rechts- und Auslegungslage zum Zeitpunkt der Antragstellung an und zahlt danach die _zustehenden_ Rentenansprüche aus, gilt auch für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland. Wer das nicht akzeptieren will (weil das bei 'Freundin' anders gelaufen ist, Sachverhalt liegt hier allerdings ein klein wenige anders), geht in Widerspruch + Klage zwecks Überprüfung. > Sorry, für mich unverständlich Nunja, für juristische Laien und Freizeittagesempörte muss man das nicht erklären ;-) TIPP: lesen Sie in rvRecht: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… an den passenden Stellen nach, dann sind Sie etwas mehr im Bilde :-)) Gruß w.
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