Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSeit 01.07.2014 hat Ihre Mutter Anspruch auf 24 Kalendermonate Kindererziehungszeiten. D.h. es fehlen 36 Kalendermonate für einen Regelaltersrentenanspruch. Für diese Monate kann sie freiwillige Beiträge nachzahlen. Der Beginn der Regelaltersrente hängt davon ab, ob sie damals von ihrem Rentenversicherungsträger bereits Hinweise zu Kindererziehungszeiten und zu einem eventuellen Rentenanspruch erhalten hat. War das nicht der Fall, könnte die Rente nach erfolgter Nachzahlung ab 01.01.2015 beginnen.
Falls der Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter aus dem genannten Grund keine Möglichkeit für einen Rentenbeginn ab 2015 sieht, kann Ihre Mutter aktuell für 30 Kalendermonate freiwillige Beiträge nachzahlen und damit ab 01.01.2019 eine Rente beanspruchen. Ab 01.01.2019 hat Ihre Mutter infolge der "Mutterrente II" Anspruch auf 30 Kalendermonate Kindererziehungszeiten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.