Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrente ab 01.01.2019 Erstattung der zuvor geleisteten freiwilligen Beiträge

von Omahilfe10.04.2019 | 21:43
252 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
meine heute 80 Jahre alte Oma hat aufgrund der Kindererziehung von 2 Kindern ab 01.07.2014 noch für 12 Monate freiwillige Beiträge als Mindestbeitrag gezahlt um die erforderlichen 60 Monate für die Regelaltersrente ab 01.07.2014 voll zu bekommen. Seit 01.07.2014 wird die Rente auch gezahlt. Nachdem sie für die 2 Kinder ab 01.01.2019 weitere 12 Monate bekommt, kann Sie sich dann die zusammentreffenden Freiwilligen Beiträge mit den Pflichtbeiträgen erstatten lassen und die Mütterrente wird dann aufgrund der höheren weiteren 12 Pflichtbeiträge als die niedrigeren freiwilligen Beiträge ab 01.01.2019 neuberechnet? Vielen Dank für Antwort damit ich meiner Oma helfen kann. mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Omahilfe,

wie bereits hier beschrieben, ist die Rückerstattung der freiwilligen Beiträge Ihrer Oma nicht möglich. Sie profitiert aber trotzdem von der sogenannten "Mütterrente II", da sie ab dem 01.01.2019 einen Zuschlag zu ihrer Rente erhält. Pro Kind und Monat gibt es im Westen 16,02 Euro mehr, im Osten 15,35 Euro – macht rund 190 Euro pro Jahr.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schlaubiam 10.04.2019 | 22:02
Ist sie dann auch bereit, die Rente seit 1.7.14 zurückzuzahlen? Die würde ihr dann nicht mehr zu stehen! Nein, die Beiträge werden natürlich nicht erstattet, da aus diesen der Rentenanspruch gezahlt wird!
W°lfgangam 10.04.2019 | 22:13
Hallo Omahilfe, wäre Ihre Oma dann auch bereit, die MIT Nachzahlung von läppischen 1000 EUR inzwischen erhalten Rente ... ...mom, ich rechne mal schnell nach - so rund 5.500+ EUR an inzwischen erhaltener Rente bis heute - zurückzuzahlen? Nur mal so, da der Rentenanspruch ohne die freiwillige Beitragszahlung 2014 entfallen würde - und ERST jetzt die 'Mütterrente' einsetzen würde. *) Für den Bundeshaushalt finde ich, ist das eine gute Idee - Mütter verzichten/zahlen zurück - finanziell für die Oma eine Schnapsidee, da gönnt sie sich gern weiter ein Eierlikörchen mehr aus den 5T EUR der vergangenen Jahre + dem Zuschlag/Sahnehäubchen oben drauf aus 2019 ;-) Gruß w. *) geht natürlich nicht, die Beitragsentrichtung ist wirksam/keine Rückzahlungsmöglichkeit. Aber, vielleicht haben Sie ja noch Oma 2.0 im Hinterhof, wo das klappt *g - was genauso *bescheuert wäre, die 1000 dann nicht nachzuzahlen, um spontan 5000 'einzusacken'. Hmm, so ganz verstanden haben Sie die 'Mütterrente' mit der freiwilligen Beitragszahlung wohl doch nicht? Die nächste Beratungsstelle kann Sie aufklären ...wenn die weiter folgenden Hinweise nicht reichen sollten.
Besserwisseram 11.04.2019 | 12:17
Was manche Leute für Ideen haben, nur noch kopfschüttel !!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026