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Experten-Antwort

Mütterrente ab 1.7.14 nachträglich

von Michaelfüroma23.11.2018 | 15:52
206 Ansichten
24 Antworten
Meine Oma hat keine Versicherungs-Nr. da sie sich bei der Heirat die Rentenbeiträge hat auszahlen lassen. Bekommt selber keine Rente (war "nur" Hausfrau, Kinder erzogen und Angehörige betreut/gepflegt). Erfüllt m.E. für die Mütterrente (2 Kinder erzogen) eine Antwartschaft von 4 Jahren. Ein Jahr fehlt also. Kann sie für 1 Jahr den Mindestbeitrag nachzahlen und erhält sie dann nachträglich ab 1.7.14 die Mütterrente? Macht es Sinn, den Antrag erst 2019 zu stellen? Vielen Dank für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2018 | 19:06

Hallo Michaelfüroma,

wie bereits in den vorherigen Beiträgen geschrieben, bietet es sich an, einen Rentenantrag rückwirkend ab 01.07.2014 zu stellen und die fehlenden Beiträge freiwillig einzuzahlen.

Diese Summe wird durch die entstehende Nachzahlung umgehend wieder ausgezahlt.

Der Rentenantrag muss noch im Jahr 2018 gestellt werden (ggfs. formlos und fristwahrend), damit der Rentenanspruch für 2014 nicht verjährt.

23 Antworten

Piaam 23.11.2018 | 15:58
Ab heute für 2 Kinder vor 92 gleich 5 Punkte
senf-dazuam 23.11.2018 | 16:04
Pia schrieb

Ab heute für 2 Kinder vor 92 gleich 5 Punkte

Heute beschlossen, aber in Kraft erst 2019. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie ein Jahr Mindestbeitrag einzahlen (der durch die ggf. rückwirkende Zahlung auch direkt wieder "raus" ist) oder noch zwei Monate warten ...
Besserwisseram 23.11.2018 | 16:30
Die Oma sollte ganz schnell noch für 12 Monate freiwillige Beiträge zahlen und die Rente dann ab dem 01.07.2014 beantragen, mehr Geld kann die Oma gar nicht verdienen. Im Rentenantrag Formular R0100 wird auch die Frage bezüglich Nachzahlung gestellt und sollte dort mit JA beantwortet werden. Nur den Mindestbeitrag bezahlen, das reicht. Oma wird dann ab 01.07.2014 eine Nachzahlung bekommen, wenn alle weiteren Kriterien erfüllt sind. Leider wird das Geld bis zum Kauf der Weihnachtsgeschenke noch nicht auf dem Konto sein, aber später kann Oma sich auch noch freuen.
Unwissendeam 23.11.2018 | 16:29
Nein, das macht keinen Sinn. Beantragen Sie jetzt die Mütterrente ab 01.07.2014 und zahlen Sie für 12 Monate freiwillige Mindestbeiträge nach. Die Rentennachzahlung wird erheblich höher ausfallen, als die freiwilligen Beiträge, die Sie nachzahlen müssen! Ab 01.01.2019 gibt's dann durch die Mütterrente II nochmals eine Rentenerhöhung.
Holgeram 23.11.2018 | 16:57
Besserwisser schrieb

Die Oma sollte ganz schnell noch für 12 Monate freiwillige Beiträge zahlen und die Rente dann ab dem 01.07.2014 beantragen, mehr Geld kann die Oma gar nicht verdienen. Im Rentenantrag Formular R0100 wird auch die Frage bezüglich Nachzahlung gestellt und sollte dort mit JA beantwortet werden. Nur den Mindestbeitrag bezahlen, das reicht. Oma wird dann ab 01.07.2014 eine Nachzahlung bekommen, wenn alle weiteren Kriterien erfüllt sind.

Leider wird das Geld bis zum Kauf der Weihnachtsgeschenke noch nicht auf dem Konto sein, aber später kann Oma sich auch noch freuen.

Wahnsinn für was alles Geld vorhanden ist. Da bekommt jemand für ein wenig nachzahlen erstmal über 8000 € und dann monatlich bis zum Lebensende 160 € plus zusätzliche Rentensteigerung. Aber für Bestandsrentner von Erwerbsminderungsrente wo viele bis zu 200 000 € in ihren Arbeitsleben eingezahlt haben bevor derjenige mit z.B. 54 erkrankt ist gibt es nur Zurechnungszeit bis 60 Jahre da man die Verbesserungen nicht für alle bezahlen kann.
Jogiam 23.11.2018 | 17:42
Holger schrieb

Wahnsinn für was alles Geld vorhanden ist. Da bekommt jemand für ein wenig nachzahlen erstmal über 8000 € und dann monatlich bis zum Lebensende 160 € plus zusätzliche Rentensteigerung.

Aber für Bestandsrentner von Erwerbsminderungsrente wo viele bis zu 200 000 € in ihren Arbeitsleben eingezahlt haben bevor derjenige mit z.B. 54 erkrankt ist gibt es nur Zurechnungszeit bis 60 Jahre da man die Verbesserungen nicht für alle bezahlen kann.

Stimmt, sogar für Erwerbsminderungsrenten. Mütter haben ja auch wertvole Erziehungsleistungen erbracht und konnten deshalb meistens keine eigenen RV-Beiträge einzahlen. Ja und was soll dieser Äpfel mit Birnen-Vergleich? Sie sollten froh darüber sein, dass es überhaupt gesetzliche Erwerbsminderungsrenten gibt, anstatt neidisch auf "Neurentner" zu sein, nur weil diese von einer Stichtagsregelung profitieren. Von mir aus sollten Erwerbsminderungsrenten auf das Grundsicherungsniveau begrenzt oder gleich ganz abgeschafft werden. Das eingesparte Geld könnte dann gerecht an die Altersrentner verteilt werden. Dann hört dieses alberne Rumgejammere auf hohem Niveau endlich auf.
Piaam 23.11.2018 | 18:15
Ich gönne es der Oma von Herzen. Holger, ihre Situation hat mich auch getroffen mit 58 Jahren und Beiträgen ab 14.Lebensjahr Es ist eben so und ich meide es keinem.
Piaam 23.11.2018 | 18:15
Ich gönne es der Oma von Herzen. Holger, ihre Situation hat mich auch getroffen mit 58 Jahren und Beiträgen ab 14.Lebensjahr Es ist eben so und ich meide es keinem.
DRVam 24.11.2018 | 10:46
Auch bei einer Beitragserstattung behält der/die Versicherte in der Regel seine/ihre Versicherungsnummer. Das sollte aber bei der Antragstellung herausgefunden werden.
KSCam 24.11.2018 | 11:44
lieber @DRV Es war von einer Erstattung anlässlich der Heirat die Rede, das war früher mal bis ca 1967 möglich. Die Versicherungsnummern gab es aber erst seit ca 1972/73! Daher hat jemand der sich damals die Beiträge erstatten ließ und seither keinen Kontakt mehr mit der DRV hatte, auch keine Versicherungsnummer. Warum die Dame in den 80er/90er Jahren nicht die damalige Erstattung durch eine Nachzahlung rückgängig gemacht hat - zu damals unschlagbar günstigen Bedingungen (nach ca 2 Jahren Rentenbezug hatte frau die eingezahlten Beiträge wieder zurück) und damals dann natürlich auch nach Kindern gefragt worden wäre (gibt es seit 1986) und schon seit 65+ in Rente sein könnte,.......hat sich eben nie drum gekümmert......
W*lfgangam 24.11.2018 | 19:29
KSC schrieb

lieber @DRV

Es war von einer Erstattung anlässlich der Heirat die Rede, das war früher mal bis ca 1967 möglich.

Die Versicherungsnummern gab es aber erst seit ca 1972/73!

Daher hat jemand der sich damals die Beiträge erstatten ließ und seither keinen Kontakt mehr mit der DRV hatte, auch keine Versicherungsnummer.

Warum die Dame in den 80er/90er Jahren nicht die damalige Erstattung durch eine Nachzahlung rückgängig gemacht hat - zu damals unschlagbar günstigen Bedingungen (nach ca 2 Jahren Rentenbezug hatte frau die eingezahlten Beiträge wieder zurück) und damals dann natürlich auch nach Kindern gefragt worden wäre (gibt es seit 1986) und schon seit 65+ in Rente sein könnte,.......hat sich eben nie drum gekümmert......

Ergänzend: Tja, die Zeiten muss man eben live erlebt haben ...dann kommt auch nicht so'n Lappsus mit der VSNR ;-) Der Tipp von @Unwissende: "Beantragen Sie jetzt (Anm.: _umgehend_ wenigstes Termin vereinbaren!) die Mütterrente ab 01.07.2014 und zahlen Sie für 12 Monate freiwillige Mindestbeiträge nach." ist der finanziell reizvollste. Und dann noch die Mütterrente 2.0 ab 01.01.2019 oben drauf ...so viele Tausender Nachzahlung kann man gegen den Einsatz von 1x Tausende EUR für jetzt noch fehlenden Beiträge gar nicht in einer Hand halten. von @Michaelfüroma: "Macht es Sinn, den Antrag erst 2019 zu stellen?" Nur dann, wenn weder Oma noch die Kinder/Enkel bereit sind, spontan 1000 EUR erst mal einzuzahlen, um dem rückwirkenden Antrag die Grundlage zu verschaffen = 12 Monate zur Mindestbeitragszeit von 60 Monaten aufzufüllen. Bei 7000 EUR Nachzahlung gibt es eigentlich keine lange Überlegungszeit – oder? Gruß w.
Inesam 25.11.2018 | 09:36
Der Tipp von @Unwissende: "Beantragen Sie jetzt (Anm.: _umgehend_ wenigstes Termin vereinbaren!) die Mütterrente ab 01.07.2014 und zahlen Sie für 12 Monate freiwillige Mindestbeiträge nach." ist der finanziell reizvollste. Und dann noch die Mütterrente 2.0 ab 01.01.2019 oben drauf ...so viele Tausender Nachzahlung kann man gegen den Einsatz von 1x Tausende EUR für jetzt noch fehlenden Beiträge gar nicht in einer Hand halten. von @Michaelfüroma: "Macht es Sinn, den Antrag erst 2019 zu stellen?" Nur dann, wenn weder Oma noch die Kinder/Enkel bereit sind, spontan 1000 EUR erst mal einzuzahlen, um dem rückwirkenden Antrag die Grundlage zu verschaffen = 12 Monate zur Mindestbeitragszeit von 60 Monaten aufzufüllen. Bei 7000 EUR Nachzahlung gibt es eigentlich keine lange Überlegungszeit – oder? Gruß w.
Es ist immer wieder faszinierend wie hier Tipps gegeben werden und auch noch gutgeheißen werden wie Leute an Geld aus der Rentenkasse kommen können die selbst fast nichts eingezahlt haben. Aber den Leuten die gegen die Ungerechtigkeit bei den Zurechnungszeiten sich beschweren als Querulanten bezeichnen obwohl die meisten sehr viel in das Rentensystem eingezahlt haben und auf Grund ihrer Krankheiten das selbst eingezahlte Geld nicht mehr erleben und ihnen ein karges Leben bis dahin gönnen.
chiam 25.11.2018 | 10:06
Ines schrieb

Der Tipp von @Unwissende: "Beantragen Sie jetzt (Anm.: _umgehend_ wenigstes Termin vereinbaren!) die Mütterrente ab 01.07.2014 und zahlen Sie für 12 Monate freiwillige Mindestbeiträge nach." ist der finanziell reizvollste. Und dann noch die Mütterrente 2.0 ab 01.01.2019 oben drauf ...so viele Tausender Nachzahlung kann man gegen den Einsatz von 1x Tausende EUR für jetzt noch fehlenden Beiträge gar nicht in einer Hand halten.

von @Michaelfüroma: "Macht es Sinn, den Antrag erst 2019 zu stellen?"

Nur dann, wenn weder Oma noch die Kinder/Enkel bereit sind, spontan 1000 EUR erst mal einzuzahlen, um dem rückwirkenden Antrag die Grundlage zu verschaffen = 12 Monate zur Mindestbeitragszeit von 60 Monaten aufzufüllen. Bei 7000 EUR Nachzahlung gibt es eigentlich keine lange Überlegungszeit – oder?

Gruß

w.[/quote]

Es ist immer wieder faszinierend wie hier Tipps gegeben werden und auch noch gutgeheißen werden wie Leute an Geld aus der Rentenkasse kommen können die selbst fast nichts eingezahlt haben.

Aber den Leuten die gegen die Ungerechtigkeit bei den Zurechnungszeiten sich beschweren als Querulanten bezeichnen obwohl die meisten sehr viel in das Rentensystem eingezahlt haben und auf Grund ihrer Krankheiten das selbst eingezahlte Geld nicht mehr erleben und ihnen ein karges Leben bis dahin gönnen.

Nun, die Einzahlung für diese Rente/Nachzahlung bestand aus Kindererziehung und entspricht einigen zehntausend Euro. Die üblichen Argumente (Verschlechterungen werden für Bestandsrentner auch nicht übernommen; zuständig für Änderungen wäre der Gesetzgeber) brauche ich wohl nicht mehr auszuführen. Im übrigen: Es ist eine Versicherung, kein Sparvertrag. Da gehört es zum Prinzip, daß manche mehr ausgezahlt bekommen, als sie eingezahlt haben, und manche weniger; je nachdem, ob sie mehr oder weniger alt werden oder ob sie früh, spät oder gar nicht erwerbsgemindert werden.
Unwissendeam 25.11.2018 | 11:12
Ines schrieb

Der Tipp von @Unwissende: "Beantragen Sie jetzt (Anm.: _umgehend_ wenigstes Termin vereinbaren!) die Mütterrente ab 01.07.2014 und zahlen Sie für 12 Monate freiwillige Mindestbeiträge nach." ist der finanziell reizvollste. Und dann noch die Mütterrente 2.0 ab 01.01.2019 oben drauf ...so viele Tausender Nachzahlung kann man gegen den Einsatz von 1x Tausende EUR für jetzt noch fehlenden Beiträge gar nicht in einer Hand halten.

von @Michaelfüroma: "Macht es Sinn, den Antrag erst 2019 zu stellen?"

Nur dann, wenn weder Oma noch die Kinder/Enkel bereit sind, spontan 1000 EUR erst mal einzuzahlen, um dem rückwirkenden Antrag die Grundlage zu verschaffen = 12 Monate zur Mindestbeitragszeit von 60 Monaten aufzufüllen. Bei 7000 EUR Nachzahlung gibt es eigentlich keine lange Überlegungszeit – oder?

Gruß

w.[/quote]

Es ist immer wieder faszinierend wie hier Tipps gegeben werden und auch noch gutgeheißen werden wie Leute an Geld aus der Rentenkasse kommen können die selbst fast nichts eingezahlt haben.

Aber den Leuten die gegen die Ungerechtigkeit bei den Zurechnungszeiten sich beschweren als Querulanten bezeichnen obwohl die meisten sehr viel in das Rentensystem eingezahlt haben und auf Grund ihrer Krankheiten das selbst eingezahlte Geld nicht mehr erleben und ihnen ein karges Leben bis dahin gönnen.

Es ist nun mal so, dass der Gesetzgeber gewollt hat, dass man freiwillige Beiträge zahlen kann, wenn die Kindererziehungszeiten für einen Rentenanspruch nicht ausreichen. Nachlesen können Sie das schwarz auf weiß im Gesetz, siehe folgender Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__282.html… Darüber hinaus sollen die Versicherten auch auf naheliegende Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen werden, durch die sie einen Vorteil erlangen können. Das ist ebefalls im Gesetz verankert und durch ständige Rechtsprechung bestätigt. Siehe auch folgender Link: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_… Hinsichtlich der verlängerten Zurechnungszeit hat der Gesetzgeber allerdings die Bestandsrentner bisher ausgenommen. Das ist Fakt. Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie hier Teilnehmer kritisieren, die sich an das Gesetz und die Fakten halten. Das Gesetz gilt für alle - auch für Sie! Ich habe im Übrigen weder Sie noch andere User in diesem Forum als "Querulant" o. ä. bezeichnet, nur weil sie eine Verlängerung der Zurechnungszeit für Bestandsrentner gefordert haben. Daher wäre es nett, wenn Sie nicht solche pauschalen Unwahrheiten verbreiten. Weiterhin darf ich anmerken,dass die Rentenversicherung nicht nur eine Versicherung ist, sondern eine SOZIAL-Versicherung. Es geht bei der Rentenversicherung also nicht nur darum, wie viele Beiträge man eingezahlt hat, sondern auch um soziale Komponenten. Eine soziale Komponente ist zum Beispiel die Honorierung von Kindererziehung, eine andere soziale Komponente ist die Bewilligung einer rentensteigernden Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung. Wie viele Beiträge haben Sie persönlich denn für die Zeit eingezahlt, für die Sie eine Zurechnungszeit erhalten haben? Keinen einzigen Cent! Sie bekommen also mit der rentensteigernden Zurechnungszeit quasi ein soziales GESCHENK, das von anderen Beitragszahlern und Steuerzahlern finanziert wird. Wenn ein Kind ein Weihnachtsgeschenk bekommt, sollte es sich darüber freuen und sich nicht über das Geschenk beschweren, nur weil der Bruder oder die Schwester in seinen Kindesaugen ein vermeintlich besseres Geschenk erhalten hat. Denken Sie mal darüber nach!
Inesam 25.11.2018 | 11:36
Im übrigen: Es ist eine Versicherung, kein Sparvertrag. Da gehört es zum Prinzip, daß manche mehr ausgezahlt bekommen, als sie eingezahlt haben, und manche weniger; je nachdem, ob sie mehr oder weniger alt werden oder ob sie früh, spät oder gar nicht erwerbsgemindert werden.
Richtig, es ist eine Versicherung. Habe aber noch nie gehört das bei einer Versicherung Versicherte bei gleichen Vertragsvereinbarungen später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten. Und es ist halt mal ein Nachteil das man nun 5 Jahre und mehr Zurechnungszeit weniger bekommt als sein Mitversicherter. Und die neuen Gesetzte wurden eigenartiger aus dem Grund gemacht weil die Bestandsrentner statistisch zu wenig Rente haben sollen aber davon nicht profitieren.
Schorscham 25.11.2018 | 14:34
Ines schrieb

Im übrigen: Es ist eine Versicherung, kein Sparvertrag. Da gehört es zum Prinzip, daß manche mehr ausgezahlt bekommen, als sie eingezahlt haben, und manche weniger; je nachdem, ob sie mehr oder weniger alt werden oder ob sie früh, spät oder gar nicht erwerbsgemindert werden.[/quote]

Richtig, es ist eine Versicherung.

Habe aber noch nie gehört das bei einer Versicherung Versicherte bei gleichen Vertragsvereinbarungen später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten.

Und es ist halt mal ein Nachteil das man nun 5 Jahre und mehr Zurechnungszeit weniger bekommt als sein Mitversicherter.

Und die neuen Gesetzte wurden eigenartiger aus dem Grund gemacht weil die Bestandsrentner statistisch zu wenig Rente haben sollen aber davon nicht profitieren.

Es gibt ja auch keine privaten Versicherungsunternehmen, bei denen jeder Bundesbürger automatisch versichert ist, sondern erst nach schriftlichem Vertragsabschluss ab eines bestimmten Datums. Und es ist bei privaten Versicherungsunternehmen gängige Praxis, dass Neukunden andere (bessere oder schlechtere) Konditionen erhalten als Bestandskunden. Und da unsere Regierung wohl kaum mit jedem Bundesbürger individuelle Verträge abschließen kann, hat sie einen umfangreichen Gestaltungsspielraum, der auch Stichtagsregelungen erlaubt. Ob Leute wie Sie das nun für gerecht halten oder nicht, ist völlig irrelevant MfG
W*lfgangam 25.11.2018 | 15:08
Ines schrieb

Im übrigen: Es ist eine Versicherung, kein Sparvertrag. Da gehört es zum Prinzip, daß manche mehr ausgezahlt bekommen, als sie eingezahlt haben, und manche weniger; je nachdem, ob sie mehr oder weniger alt werden oder ob sie früh, spät oder gar nicht erwerbsgemindert werden.[/quote]

Richtig, es ist eine Versicherung.

Habe aber noch nie gehört das bei einer Versicherung Versicherte bei gleichen Vertragsvereinbarungen später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten.

Und es ist halt mal ein Nachteil das man nun 5 Jahre und mehr Zurechnungszeit weniger bekommt als sein Mitversicherter.

Und die neuen Gesetzte wurden eigenartiger aus dem Grund gemacht weil die Bestandsrentner statistisch zu wenig Rente haben sollen aber davon nicht profitieren.

> "später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten." Wieso später verschieden behandelt? Wenn der Vertrag zur 'Auszahlung' kommt (Versicherungsfall eingetreten), ist noch niemand nachträglich schlechter gestellt worden - im Gegenteil, bei Verschlechterungen besteht Vertrauensschutz in die zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden Rentenbestimmungen. Oder wären Sie bereit, mal eben so Ihre noch üppig bewerteten Schul- und Studienzeiten aufzugeben, die in den Bestandsrenten nach wie vor ohne 'Vertragsänderung' vergütet werden? Verstehe Ihre Logik nicht ...doch, ich sehe nur das unreflektierte MEHR in den Augen, ;-) Gruß w.
Luiseam 25.11.2018 | 16:10
Ich glaube ich hatte meine Direktversicherung anders abgeschlossen wie später ausbezahlt wird Da war Politik an Altverträgen rückwirkend oder irre ich mich?
Inesam 25.11.2018 | 18:47
W*lfgang schrieb

> "später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten."

Wieso später verschieden behandelt? Wenn der Vertrag zur 'Auszahlung' kommt (Versicherungsfall eingetreten), ist noch niemand nachträglich schlechter gestellt worden - im Gegenteil, bei Verschlechterungen besteht Vertrauensschutz in die zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden Rentenbestimmungen. Oder wären Sie bereit, mal eben so Ihre noch üppig bewerteten Schul- und Studienzeiten aufzugeben, die in den Bestandsrenten nach wie vor ohne 'Vertragsänderung' vergütet werden?

Verstehe Ihre Logik nicht ...doch, ich sehe nur das unreflektierte MEHR in den Augen, ;-)

Gruß

w.

Richtig, es ist eine Versicherung. Habe aber noch nie gehört das bei einer Versicherung Versicherte bei gleichen Vertragsvereinbarungen später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten.
> "später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten." Wieso später verschieden behandelt? Wenn der Vertrag zur 'Auszahlung' kommt (Versicherungsfall eingetreten), ist noch niemand nachträglich schlechter gestellt worden - im Gegenteil, bei Verschlechterungen besteht Vertrauensschutz in die zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden Rentenbestimmungen. Oder wären Sie bereit, mal eben so Ihre noch üppig bewerteten Schul- und Studienzeiten aufzugeben, die in den Bestandsrenten nach wie vor ohne 'Vertragsänderung' vergütet werden? Verstehe Ihre Logik nicht ...doch, ich sehe nur das unreflektierte MEHR in den Augen, ;-) Gruß w.
Weil ausgerechnet Sie freiwillig auf "Mehr" verzichten würden.
Inesam 26.11.2018 | 08:42
Rentenuschi schrieb

Das ist geltendes Recht und dies ist ein Forum, das genau zu diesen Fragen berät.

Punkt!

Es ist immer wieder faszinierend wie hier Tipps gegeben werden und auch noch gutgeheißen werden wie Leute an Geld aus der Rentenkasse kommen können die selbst fast nichts eingezahlt haben.
Das ist geltendes Recht und dies ist ein Forum, das genau zu diesen Fragen berät. Punkt!
Gerade diese Beitrag woanders gelesen. Was kostet es dem Staat aktuell ca. 1,82 Mio. Frührentner die Zurechnungszeit (pauschal gerechnet mit 30,-€ pro Zurechnungspunkt) bis zum 65 Lebensjahr zu gewähren (nach meiner Rechnung so um die 3.276.000.000,-€), also nicht mal die hälfte wie man für die Mütterrente aus der Arbeiterrentenkasse geklaut hat, lustig oder wie.
michaelfüromaam 26.11.2018 | 22:38
Danke Allen die geholfen haben dieses Problem zu lösen. Oma hatte Tränen in den Augen. Neider gibt es immer. Danke auch für die passenden Antworten an diesen Personenkreis. Michael
michaelfüromaam 26.11.2018 | 22:38
Danke Allen die geholfen haben dieses Problem zu lösen. Oma hatte Tränen in den Augen. Neider gibt es immer. Danke auch für die passenden Antworten an diesen Personenkreis. Michael
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