Hallo Michaelfüroma,
wie bereits in den vorherigen Beiträgen geschrieben, bietet es sich an, einen Rentenantrag rückwirkend ab 01.07.2014 zu stellen und die fehlenden Beiträge freiwillig einzuzahlen.
Diese Summe wird durch die entstehende Nachzahlung umgehend wieder ausgezahlt.
Der Rentenantrag muss noch im Jahr 2018 gestellt werden (ggfs. formlos und fristwahrend), damit der Rentenanspruch für 2014 nicht verjährt.
Ab heute für 2 Kinder vor 92 gleich 5 Punkte
Die Oma sollte ganz schnell noch für 12 Monate freiwillige Beiträge zahlen und die Rente dann ab dem 01.07.2014 beantragen, mehr Geld kann die Oma gar nicht verdienen. Im Rentenantrag Formular R0100 wird auch die Frage bezüglich Nachzahlung gestellt und sollte dort mit JA beantwortet werden. Nur den Mindestbeitrag bezahlen, das reicht. Oma wird dann ab 01.07.2014 eine Nachzahlung bekommen, wenn alle weiteren Kriterien erfüllt sind.
Leider wird das Geld bis zum Kauf der Weihnachtsgeschenke noch nicht auf dem Konto sein, aber später kann Oma sich auch noch freuen.
Wahnsinn für was alles Geld vorhanden ist. Da bekommt jemand für ein wenig nachzahlen erstmal über 8000 € und dann monatlich bis zum Lebensende 160 € plus zusätzliche Rentensteigerung.
Aber für Bestandsrentner von Erwerbsminderungsrente wo viele bis zu 200 000 € in ihren Arbeitsleben eingezahlt haben bevor derjenige mit z.B. 54 erkrankt ist gibt es nur Zurechnungszeit bis 60 Jahre da man die Verbesserungen nicht für alle bezahlen kann.
lieber @DRV
Es war von einer Erstattung anlässlich der Heirat die Rede, das war früher mal bis ca 1967 möglich.
Die Versicherungsnummern gab es aber erst seit ca 1972/73!
Daher hat jemand der sich damals die Beiträge erstatten ließ und seither keinen Kontakt mehr mit der DRV hatte, auch keine Versicherungsnummer.
Warum die Dame in den 80er/90er Jahren nicht die damalige Erstattung durch eine Nachzahlung rückgängig gemacht hat - zu damals unschlagbar günstigen Bedingungen (nach ca 2 Jahren Rentenbezug hatte frau die eingezahlten Beiträge wieder zurück) und damals dann natürlich auch nach Kindern gefragt worden wäre (gibt es seit 1986) und schon seit 65+ in Rente sein könnte,.......hat sich eben nie drum gekümmert......
Der Tipp von @Unwissende: "Beantragen Sie jetzt (Anm.: _umgehend_ wenigstes Termin vereinbaren!) die Mütterrente ab 01.07.2014 und zahlen Sie für 12 Monate freiwillige Mindestbeiträge nach." ist der finanziell reizvollste. Und dann noch die Mütterrente 2.0 ab 01.01.2019 oben drauf ...so viele Tausender Nachzahlung kann man gegen den Einsatz von 1x Tausende EUR für jetzt noch fehlenden Beiträge gar nicht in einer Hand halten. von @Michaelfüroma: "Macht es Sinn, den Antrag erst 2019 zu stellen?" Nur dann, wenn weder Oma noch die Kinder/Enkel bereit sind, spontan 1000 EUR erst mal einzuzahlen, um dem rückwirkenden Antrag die Grundlage zu verschaffen = 12 Monate zur Mindestbeitragszeit von 60 Monaten aufzufüllen. Bei 7000 EUR Nachzahlung gibt es eigentlich keine lange Überlegungszeit – oder? Gruß w.Es ist immer wieder faszinierend wie hier Tipps gegeben werden und auch noch gutgeheißen werden wie Leute an Geld aus der Rentenkasse kommen können die selbst fast nichts eingezahlt haben. Aber den Leuten die gegen die Ungerechtigkeit bei den Zurechnungszeiten sich beschweren als Querulanten bezeichnen obwohl die meisten sehr viel in das Rentensystem eingezahlt haben und auf Grund ihrer Krankheiten das selbst eingezahlte Geld nicht mehr erleben und ihnen ein karges Leben bis dahin gönnen.
Der Tipp von @Unwissende: "Beantragen Sie jetzt (Anm.: _umgehend_ wenigstes Termin vereinbaren!) die Mütterrente ab 01.07.2014 und zahlen Sie für 12 Monate freiwillige Mindestbeiträge nach." ist der finanziell reizvollste. Und dann noch die Mütterrente 2.0 ab 01.01.2019 oben drauf ...so viele Tausender Nachzahlung kann man gegen den Einsatz von 1x Tausende EUR für jetzt noch fehlenden Beiträge gar nicht in einer Hand halten.
von @Michaelfüroma: "Macht es Sinn, den Antrag erst 2019 zu stellen?"
Nur dann, wenn weder Oma noch die Kinder/Enkel bereit sind, spontan 1000 EUR erst mal einzuzahlen, um dem rückwirkenden Antrag die Grundlage zu verschaffen = 12 Monate zur Mindestbeitragszeit von 60 Monaten aufzufüllen. Bei 7000 EUR Nachzahlung gibt es eigentlich keine lange Überlegungszeit – oder?
Gruß
w.[/quote]
Es ist immer wieder faszinierend wie hier Tipps gegeben werden und auch noch gutgeheißen werden wie Leute an Geld aus der Rentenkasse kommen können die selbst fast nichts eingezahlt haben.
Aber den Leuten die gegen die Ungerechtigkeit bei den Zurechnungszeiten sich beschweren als Querulanten bezeichnen obwohl die meisten sehr viel in das Rentensystem eingezahlt haben und auf Grund ihrer Krankheiten das selbst eingezahlte Geld nicht mehr erleben und ihnen ein karges Leben bis dahin gönnen.
Der Tipp von @Unwissende: "Beantragen Sie jetzt (Anm.: _umgehend_ wenigstes Termin vereinbaren!) die Mütterrente ab 01.07.2014 und zahlen Sie für 12 Monate freiwillige Mindestbeiträge nach." ist der finanziell reizvollste. Und dann noch die Mütterrente 2.0 ab 01.01.2019 oben drauf ...so viele Tausender Nachzahlung kann man gegen den Einsatz von 1x Tausende EUR für jetzt noch fehlenden Beiträge gar nicht in einer Hand halten.
von @Michaelfüroma: "Macht es Sinn, den Antrag erst 2019 zu stellen?"
Nur dann, wenn weder Oma noch die Kinder/Enkel bereit sind, spontan 1000 EUR erst mal einzuzahlen, um dem rückwirkenden Antrag die Grundlage zu verschaffen = 12 Monate zur Mindestbeitragszeit von 60 Monaten aufzufüllen. Bei 7000 EUR Nachzahlung gibt es eigentlich keine lange Überlegungszeit – oder?
Gruß
w.[/quote]
Es ist immer wieder faszinierend wie hier Tipps gegeben werden und auch noch gutgeheißen werden wie Leute an Geld aus der Rentenkasse kommen können die selbst fast nichts eingezahlt haben.
Aber den Leuten die gegen die Ungerechtigkeit bei den Zurechnungszeiten sich beschweren als Querulanten bezeichnen obwohl die meisten sehr viel in das Rentensystem eingezahlt haben und auf Grund ihrer Krankheiten das selbst eingezahlte Geld nicht mehr erleben und ihnen ein karges Leben bis dahin gönnen.
Im übrigen: Es ist eine Versicherung, kein Sparvertrag. Da gehört es zum Prinzip, daß manche mehr ausgezahlt bekommen, als sie eingezahlt haben, und manche weniger; je nachdem, ob sie mehr oder weniger alt werden oder ob sie früh, spät oder gar nicht erwerbsgemindert werden.Richtig, es ist eine Versicherung. Habe aber noch nie gehört das bei einer Versicherung Versicherte bei gleichen Vertragsvereinbarungen später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten. Und es ist halt mal ein Nachteil das man nun 5 Jahre und mehr Zurechnungszeit weniger bekommt als sein Mitversicherter. Und die neuen Gesetzte wurden eigenartiger aus dem Grund gemacht weil die Bestandsrentner statistisch zu wenig Rente haben sollen aber davon nicht profitieren.
Im übrigen: Es ist eine Versicherung, kein Sparvertrag. Da gehört es zum Prinzip, daß manche mehr ausgezahlt bekommen, als sie eingezahlt haben, und manche weniger; je nachdem, ob sie mehr oder weniger alt werden oder ob sie früh, spät oder gar nicht erwerbsgemindert werden.[/quote]
Richtig, es ist eine Versicherung.
Habe aber noch nie gehört das bei einer Versicherung Versicherte bei gleichen Vertragsvereinbarungen später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten.
Und es ist halt mal ein Nachteil das man nun 5 Jahre und mehr Zurechnungszeit weniger bekommt als sein Mitversicherter.
Und die neuen Gesetzte wurden eigenartiger aus dem Grund gemacht weil die Bestandsrentner statistisch zu wenig Rente haben sollen aber davon nicht profitieren.
Im übrigen: Es ist eine Versicherung, kein Sparvertrag. Da gehört es zum Prinzip, daß manche mehr ausgezahlt bekommen, als sie eingezahlt haben, und manche weniger; je nachdem, ob sie mehr oder weniger alt werden oder ob sie früh, spät oder gar nicht erwerbsgemindert werden.[/quote]
Richtig, es ist eine Versicherung.
Habe aber noch nie gehört das bei einer Versicherung Versicherte bei gleichen Vertragsvereinbarungen später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten.
Und es ist halt mal ein Nachteil das man nun 5 Jahre und mehr Zurechnungszeit weniger bekommt als sein Mitversicherter.
Und die neuen Gesetzte wurden eigenartiger aus dem Grund gemacht weil die Bestandsrentner statistisch zu wenig Rente haben sollen aber davon nicht profitieren.
> "später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten."
Wieso später verschieden behandelt? Wenn der Vertrag zur 'Auszahlung' kommt (Versicherungsfall eingetreten), ist noch niemand nachträglich schlechter gestellt worden - im Gegenteil, bei Verschlechterungen besteht Vertrauensschutz in die zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden Rentenbestimmungen. Oder wären Sie bereit, mal eben so Ihre noch üppig bewerteten Schul- und Studienzeiten aufzugeben, die in den Bestandsrenten nach wie vor ohne 'Vertragsänderung' vergütet werden?
Verstehe Ihre Logik nicht ...doch, ich sehe nur das unreflektierte MEHR in den Augen, ;-)
Gruß
w.
Weil ausgerechnet Sie freiwillig auf "Mehr" verzichten würden.Richtig, es ist eine Versicherung. Habe aber noch nie gehört das bei einer Versicherung Versicherte bei gleichen Vertragsvereinbarungen später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten.> "später verschieden behandelt werden durch nachtägliche Vertragsänderungen zum Nachteil eines Versicherten." Wieso später verschieden behandelt? Wenn der Vertrag zur 'Auszahlung' kommt (Versicherungsfall eingetreten), ist noch niemand nachträglich schlechter gestellt worden - im Gegenteil, bei Verschlechterungen besteht Vertrauensschutz in die zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden Rentenbestimmungen. Oder wären Sie bereit, mal eben so Ihre noch üppig bewerteten Schul- und Studienzeiten aufzugeben, die in den Bestandsrenten nach wie vor ohne 'Vertragsänderung' vergütet werden? Verstehe Ihre Logik nicht ...doch, ich sehe nur das unreflektierte MEHR in den Augen, ;-) Gruß w.
Das ist geltendes Recht und dies ist ein Forum, das genau zu diesen Fragen berät.
Punkt!
Gerade diese Beitrag woanders gelesen. Was kostet es dem Staat aktuell ca. 1,82 Mio. Frührentner die Zurechnungszeit (pauschal gerechnet mit 30,-€ pro Zurechnungspunkt) bis zum 65 Lebensjahr zu gewähren (nach meiner Rechnung so um die 3.276.000.000,-€), also nicht mal die hälfte wie man für die Mütterrente aus der Arbeiterrentenkasse geklaut hat, lustig oder wie.Es ist immer wieder faszinierend wie hier Tipps gegeben werden und auch noch gutgeheißen werden wie Leute an Geld aus der Rentenkasse kommen können die selbst fast nichts eingezahlt haben.Das ist geltendes Recht und dies ist ein Forum, das genau zu diesen Fragen berät. Punkt!
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