Sie müssen sich um nichts kümmern. Bitte beachten Sie, dass die Berechnungsprogramme der Rentenversicherungsträger erst angepasst werden müssen. Es kann also sein, dass Ihnen der Zuschlag erst Ende des Jahres gezahlt wird. Für die Zeit ab 7/2014 würden Sie dann selbstverständlich eine Nachzahlung erhalten.