Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

"Mütterrente" beantragen und familienversichert bleiben über Renterehegatten möglich?

von Daniel31.03.2019 | 14:33
834 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Folgende Situation: Ehemann (73) ist Renter und erhält derzeit eine Rente von ca. 900€. Ehefrau (70) ist derzeit familienversichert und war noch nie selbst erwerbstätig und damit folglich auch schon immer nur familienversichert über den Ehegatten. Bisher hat die Ehefrau daher auch noch nie eigene Rentenansprüche geltend gemacht. Mit der neuen "Münterrente II" erreicht sie jedoch mit 2 vor 1992 geborenen Kindern 5 Rentenpunkte und hätte somit ab 2019 einen Anspruch auf ca. 160.15 €. Weitere Einnahmequellen existieren nicht, auch keine Grundsicherung. 1.) Kann die Ehefrau die "Mütterrente II" beeantragen und weiterhin familienversichert bleiben? Die Formulierungen der Krankenkassen sind hier leider für themenfremde nicht ganz leicht zu verstehen. 2.) Des Weiteren noch die Frage wie eine Beantragung einer solchen Rente ablaufen muss? Welche Formulare werden benötigt um die sogenannte "Mütterrente" zu beantragen. Reichen die Formulare R0100 + V800 von der Deutschen Rentenversicherung aus? Danke im Voraus für Ihre Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.04.2019 | 11:29

Sie sollten die Mütterente bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit den bereits erwähnten Vordrucken R0100 und V800 beantragen.

Über die Krankenversicherung der Rentner entscheidet dann alleinig die zuständige Krankenkasse. Wenn Sie dieses vorab rechtssicher wissen möchten, wenden Sie sich an die zuletzt zuständige gesetzliche Krankenkasse und geben dabei an, wann Sie die Rente beabsichtigen zu beantragen.

MfG

14 Antworten

Schadeam 31.03.2019 | 15:13
Die beiden Formulare reichen und zusätzlich noch den V0810. Damit wird die Krankenkasse informiert die dann wohl entscheiden wird dass die Frau in die KV der Rentner kommt und von den ca 160 noch ca 11% für KV und PV abgehen. Ansonsten dürfte sich KV technisch nichts ändern, die behält ihre ganz normale "AOK Karte". Ist dann halt dort Rentnerin und nicht mehr familienversichert - aber das entscheidet eh die Kasse
Schadeam 31.03.2019 | 16:10
@Daniel, genau so ist es @BVB, es ist natürlich ganz wichtig dass die Dame künftig wenn die Kasse auswertet wir oft jemand Schnupfen hat, bzw. das Bein bricht, als Rentnerin gezählt wird und nicht als familienversichert. Aber das (solche Feinheiten) dürfte den Rentner im allgemeinen und die Fragestellerin im besonderen nicht die Bohne interessieren.
Danielam 31.03.2019 | 16:05
Danke für die schnellen Antworten. Wenn ich das richtig verstehe, ensteht für die Frau kein Nachteil durch die neue eigene Versicherung. Statt über den Ehegatten familienversichert in der Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, ist sie dann vorausichtlich selbst pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Krankenkasse. Lediglich die die neue Rente würde dann um ca. 11% geschmälert werden.
Claus am 01.04.2019 | 12:24
Falls bisher im Versicherungskonto der Dame wirklich noch keine Kindererziehungszeiten gespeichert sind, sollte sie sich gut überlegen, ob sie die Rente tatsächlich erst ab 01.01.2019 in Anspruch nehmen möchte. Im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs wäre dann auch noch ein rückwirkender Rentenbeginn 01.01.2015 möglich. Zwar müsste sie für 12 Monate freiwillige Mindest-Beiträge zahlen, würde aber eine Nachzahlung von rund 5000 Euro erhalten - sicher ein gutes Geschäft!
Danielam 01.04.2019 | 19:23
Wegen der Krankenversicherung wird vorher angefragt werden. Ich denke das ist der beste Weg. Bisher wurden nie Rentenansprüche geltend gemacht, insofern dürfen auch noch keine Kindererziehungszeiten gespeichert sein. Wie muß man das mit dem Rückwirkenden Rentenbeginn zum 01.01.2015 den formal richtig angehen? Danke und Gruß Daniel
W*lfgangam 01.04.2019 | 21:05
Zitat von Daniel anzeigen
Hallo Daniel, ganz einfach. Im Rentenantrag wird der Rentenbeginn 01.01.2015 gewählt und die Option für die Nachzahlung freiwilliger Beträge zur Erfüllung der erforderlichen Mindestversicherungszeit allein aus Gründen der Kindererziehung gewählt. Geht selbst ausgefüllt per Papiervordruck oder/besser in jeder Antragsstelle via Online-Antrag direkt zur DRV ...Termin absprechen, alles Weitere erledigt sich dann von selbst. Gruß w.
W*lfgangam 01.04.2019 | 21:13
Ergänzend: Das sieht dann für 2 Personen mit nur 900 € im Monat äußerst sparsam aus. Vielleicht hilft hier doch mal der Gang zum Sozialamt (wenn nicht grad auf der 'hohen' Kante noch abbaubares Vermögen ist) ...die würden dann glatt die Nachzahlung für die Mütterrente übernehmen, wenn die leistungspflichtig werden würden :-) Gruß w.
Danielam 02.04.2019 | 20:05
Zitat von W*lfgang anzeigen
Weitere Einnahmequellen existieren nicht, auch keine Grundsicherung.
Ergänzend: Das sieht dann für 2 Personen mit nur 900 € im Monat äußerst sparsam aus. Vielleicht hilft hier doch mal der Gang zum Sozialamt (wenn nicht grad auf der 'hohen' Kante noch abbaubares Vermögen ist) ...die würden dann glatt die Nachzahlung für die Mütterrente übernehmen, wenn die leistungspflichtig werden würden :-) Gruß w.
Danke für die weiteren Informationen. Es ist in der Tat nicht viel Geld, allerdings Wohnen die Eltern auch ganz mietfrei in der Einliegerwohnung des ältesten Kinds.
Danielam 04.12.2019 | 10:49
Hallo zusammen, lange hats gedauert, aber endlich gab es eine Antwort von der Rentenversicherung. In den Schreiben steht drine, dass meine Mutter berechtigt ist freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung nachzuzahlen. Also alles so wie weiter oben beschrieben. Jetzt nur noch zum Verständnis für mich. Bei Zahlung der Beiträge bedeutet das eine rückwirkendende Auszahlung, d.h. da es bis Anfang 2019 für 2 vor 1992 geborene Kinder nur 4 Rentenpunkte gab, muss 1 (1 Rentenpunkt) Jahr nachgezahlt werden? Also gibt es von 2015 bis Anfang 2019 die Rente für 5 Rentenpunkte. Für ab 2019 erhöht sich das Ganze dann auf 6 Rentenpunkte und es gibt ein paar Euro mehr? Habe ich das soweit richtig verstanden? Danke und Gruß Daniel
KSCam 04.12.2019 | 11:08
Ja das passt so, sobald die Nachzahlung verbucht ist kann der Rentenbescheid rausgehen und die laufende Rente plus die Nachzahlung wird angewiesen. Und dann haben Sie die 12 gezahlten Beiträge mit einem Schlag verfünffacht. Ist doch prima.....
Max4.0am 04.12.2019 | 11:35
Hallo Daniel, bei meiner Mutter lief's genauso. Hat mehrere Monate gedauert, es waren sogar letztlich 1.000 € mehr als erwartet wg. der Rückzahlung ab 01.01.2015 und dann noch fast das ganze Jahr 2019, was ja auch noch verrechnet wurde. Wir haben dann zügig die etwa 1.000 Euro an Pflichtbeiträgen nachgezahlt, dann hat es noch mal gedauert, bis dann die Zahlung kam. Wurde erst zurückgehalten wg. etwaiger Erstattungsansprüche, die es nicht gab. Und dann musste noch das Verhältnis Witwenrente:Mütterrente geprüft werden. Letztlich der ganze Vorgang von Mai bis Mitte November. Und jeden Monat ca. 156,00 Euro mehr ab Dezember 2019. Ob es jetzt für 2020 noch mal mehr gibt, weiß ich gar nicht. Aber damit sind wir jetzt ohnehin hochzufrieden. Ist schon nett, wenn im Nachhinein jetzt die Leistungen als Mutter gewürdigt werden. Bin dann auf den nächsten Bescheid gespannt.
Danielam 04.12.2019 | 11:52
Danke für eure schnellen Antworten. Dann läuft das soweit erstmal alles. Super.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026