Hallo Panyang,
ob Ihr in 2000 geborene Kind bei der Rente berücksichtigt wurde, kann ich natürlich nicht nachvollziehen. Sehen Sie hierzu in Ihren Rentenbescheid bzw. den diesem anhängenden Versicherungsverlauf oder fragen Sie nochmal bei Ihrem Rententräger nach.
Die nach dem Leistungsfall geborenen Kinder werden bei der EM-Rente (noch) nicht berücksichtigt. Dies erfolgt erst bei einer späteren Altersrente. Die Kinder können Sie über einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung nachmelden (Formular V0800) oder vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle, um diesen Antrag zu stellen.
Hinweis: es gibt keine „Mütterrente“. Dies ist nur ein Stichwort zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Rahmen der Rentenberechnung.