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Experten-Antwort

Mütterrente bei EM Rentnerin

von Panyang23.08.2022 | 14:48
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5 Antworten

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Hallo, ich hab eine Frage bzgl. Mütterrente. Zu mir: Bin Baujahr 76 Seit 2007 volle EM Rente unbefristet. 2000 erstes Kind geboren und wurde auch, denke ich, auch berücksichtigt? In der Rentenzeit bekam ich noch 3 Kinder (2009/2010/2014). Meine Frage: wurden oder werden die noch berücksichtigt bei der EM Rente? Ich hab nie Post von der DRV bekommen bzgl. Erziehungszeit zu den 3en. Kann man da die Kinder noch melden oder so? Bekomm ich überhaupt so ne Mutterrrente? Bin ja doch sehr jung in die Rente gegangen worden…. Sorry, falls ein bisschen wirr. Ich hoffe, meine Frage wird dennoch beantwortet :-) Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Panyang,

ob Ihr in 2000 geborene Kind bei der Rente berücksichtigt wurde, kann ich natürlich nicht nachvollziehen. Sehen Sie hierzu in Ihren Rentenbescheid bzw. den diesem anhängenden Versicherungsverlauf oder fragen Sie nochmal bei Ihrem Rententräger nach.

Die nach dem Leistungsfall geborenen Kinder werden bei der EM-Rente (noch) nicht berücksichtigt. Dies erfolgt erst bei einer späteren Altersrente. Die Kinder können Sie über einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung nachmelden (Formular V0800) oder vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle, um diesen Antrag zu stellen.

Hinweis: es gibt keine „Mütterrente“. Dies ist nur ein Stichwort zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Rahmen der Rentenberechnung.

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4 Antworten

Mondkindam 23.08.2022 | 14:50
Hallo, bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente werden nur die Zeiten bis zum Leistungsfall berücksichtigt. Die Erziehungszeiten für die später geborenen Kinder können erst bei der Altersrente berücksichtigt werden.
Panyangam 23.08.2022 | 22:11
Danke für die Info… ich werd mir mal das Formular ansehen. Persönliche Termine schaff ich, aufgrund Panik nicht :(
W°lfgangam 24.08.2022 | 21:23
Hallo Panyang, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, könnten Sie ab Alter 62 (2038) diese Altersrente erhalten, ansonsten erst mit 63 (2039) *) - dann werden die weiteren Kinder in der Rente berücksichtigt. Bedeutet aber nicht zwingend, dass die Rente deswegen höher ausfällt. Markern Sie sich in Ihrem Kalender 2038 an, "da muss ich wegen Altersrente mal bei der DRV nachfragen!" Gruß w. *) sofern in beiden Fällen 35 Versicherungsjahre vorhanden sind (Rentenbezugszeit zählt mit)
senf-dazuam 25.08.2022 | 09:29
Mit einem neuen Personalausweis können Sie via https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Einblick in Ihr Rentenkonto nehmen. Sie können sowohl einfach mal die Unterlagen zu Ihren Kindern einreichen als auch nachschauen, welche Daten über Sie gespeichert sind, z.B. eben die zu den Kindern. Falls dies aufgrund laufender EM-Rente nicht geht, können Sie auch eine Online-Beratung dazu in Anspruch nehmen. Rechts ist der Link zu den Beratungsstellen.
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