Hallo montag angelika,
die Zahlung einer sogenannten Mütterrente ist an Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten gebunden, die bereits bei der laufend gezahlten Rente berücksichtigt wurden.
Bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten, die bereits vor 1986 begonnen haben, können sich Kindererziehungszeiten erst bei dem nächsten Leistungsfall, d.h. bei der anschließenden Rente (z.B. Altersrente) auswirken. Demzufolge kann sich dann auch erst die Mütterrente auswirken.