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Experten-Antwort

Mütterrente bei Erwerbsminderungsrente

von Finchen03.01.2019 | 13:33
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21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag,wie aus vielen Berichten zu entnehmen war,gibt es ja ab dem 01.01.2019 die Mütterrente.Ich habe bis 1977 3 Kinder bekommen. Wird mir diese Mütterrente auch auf die volle Erwerbsminderungsrente augezahlt ? Danke für ihre Mühe MfG Finchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Finchen,

ja, auch Erwerbsminderungsrentner profitieren von der Mütterrente.

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20 Antworten

Finchenam 03.01.2019 | 13:58
Danke für ihre schnelle Antwort. MfG Finchen
Verbesserungsvorschlagam 03.01.2019 | 15:47
Verehrter Experte/verehrte Expertin, reicht es wirklich aus, 3 Kinder bekommen zu haben, oder muss man die Kinder erzogen haben? Was ist, wenn die Erwerbsminderungsrente vor 1986 begonnen hat? Gibt's dann auch die Mütterrente?
senf-dazuam 03.01.2019 | 16:31
Hallo Finchen! Wenn für die EM-Rente bereits Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden, sollte die Rente angepasst werden. Wenn die Rente bereits vor den Kindern gezahlt wurde, wird wohl erst die Altersrente mit den Kindererziehungszeiten berechnet. Schauen Sie noch mal in den Rentenbescheid rein, ob da die Kinder (und die Erziehungszeiten) bereits drinstehen.
W*lfgangam 03.01.2019 | 20:57
...die 'Avengers' haben Pause/voll und verständlich geliefert - jetzt ist wieder der Krippenplatzbesatz dran ;-) Gruß w. PS: schon extrem/peinlich, wie man die Unterschiede bemerkt!
Verbesserungsvorschlagam 04.01.2019 | 14:39
Verehrter Experte/verehrte Expertin, reicht es wirklich aus, 3 Kinder bekommen zu haben, oder muss man die Kinder erzogen haben? Was ist, wenn die Erwerbsminderungsrente vor 1986 begonnen hat? Gibt's dann auch die Mütterrente?
...die 'Avengers' haben Pause/voll und verständlich geliefert - jetzt ist wieder der Krippenplatzbesatz dran ;-) Gruß w. PS: schon extrem/peinlich, wie man die Unterschiede bemerkt!
Verehrter Wolfgang, sehe ich genauso. Extrem peinlich, die Antwort des Experten/der Expertin. Wenn er/sie Mumm hätte, würde er/sie wenigstens auf die Folgeposts reagieren und seine Antwort richtig stellen bzw. präzisieren. Aber nein, man lässt die bei @Finchen vielleicht überhaupt nicht zutreffende Expertenantwort einfach im Raum stehen. Gruß U.
W*lfgangam 04.01.2019 | 18:06
*hüstel ...perfekt, was Sie da (wieder mal) abliefern. Ich gehe mal davon aus, Sie arbeiten/texten noch an den 2-3 DIN-A4-Seiten zu möglichen Konstellationen zur Ausgangsfrage - was einem mit der Materie Vertrauten/Experten-Wissen, auch mit einem aufklärenden max. 20-Zeilen-Kommentar gelingt ;-)) Gruß w. PS: > So bist Du nur extrem peinlich! öhm? ...stand das jetzt etwa wirklich so in Ihrem hilfreichen/extrem peinlichen Beitrag?? *g
KSCam 05.01.2019 | 20:32
Lasst doch bitte diesen Blödsinn mit der Besserwisserei. In 99% aller Fälle ist die Expertenantwort doch völlig OK! Wieviele EM Renten mit Leistungsfall vor 1986 laufen denn heute noch und sind nicht inzwischen in Altersrenten umgewandelt? Und wieviele dieser Einzelfälle glaubt eigentlich dass sie heute schon die Kinderzeiten anerkannt bekommt - doch nur die, die sich nie erkundigt haben. So ein Fall ist bei mir in den letzten 5 Jahren nicht mehr in der Praxis aufgetaucht.....gleichwohl gibts natürlich noch ein paar davon.....
Untertanam 05.01.2019 | 17:45
Verehrter Experte/verehrte
Verehrter Kaiser, dies ist ein Expertenforum. Laut Erläuterung geben hier die Experten die Antworten. Bin ich ein Experte oder bin ich nur Nutzer?
Gut dass Du das erkennst. Wenn Du aber kein Experte bist, wie kannst Du dann die Antwort des Experten bewerten? Wenn Du andere Erkenntnisse hast, solltest Du diese auch vorbringen. Ohne Hand und Fuß nur rummäkeln kann jeder. Inhaltlich konstruktive Kritik dagegen hilft und wird auch ernst genommen.
Hätte seine Durchlaut eventuell noch etwas zum Punkt "24. Erziehungsmonat angerechnet" zu sagen?
KSCam 05.01.2019 | 20:36
PS: das letzte der 3 Kinder der Fragestellerin ist 1977, also vor mindestens 41 Jahren geboren - nach jeder Lebenserfahrung ist sie somit Altersrentnerin. Natürlich, sie kann auch mit 16 Drillinge bekommen haben und ist dann haute vielleicht auch erst 58 Jahre alt.
Verbesserungsvorschlagam 06.01.2019 | 10:13
Sie kann das letzte Kind auch im Alter von 23 oder 24 bekommen haben, dann ist sie auch noch nicht in Altersrente, da man mit 3 Kindern nicht unbedingt die 45 Jahre Wartezeit erreicht (Berücksichtigungszeiten helfen da ja bekanntlich nicht). Außerdem muss man nicht zwingend eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, wenn man bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht. Also: Man muss hier überhaupt keinen außergewöhnlichen "Drillinge mit 16"-Fall konstruieren. Apropos Rente wegen voller Erwerbsminderung; die Fragestellung lautete: "Wird mir diese Mütterrente auch auf die volle Erwerbsminderungsrente augezahlt ?" Damit stellt sich die Diskussion, ob eine Altersrente bezogen wird, eigentlich gar nicht. @Kaiser: Erst denken, dann schreiben!
Verbesserungsvorschlagam 06.01.2019 | 10:42
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Mehr als genug. Z. B. Personen, die bei Rentenbeginn noch keine 33 Jahre alt waren. Da sollten sie sich nochmals schlau machen. Es reicht nicht, dass in den letzten Jahren Kindererziehungszeiten im Konto anerkannt wurden. Für den Mütterrenten-Zuschlag müssen die Kindererziehungszeiten in der Rente berücksichtigt sein. Und das sind sie beim Beginn einer Erwerbsminderungsrente vor 1986 nun mal nicht. Wahrscheinlich haben sie auch keinen Fall gehabt, bei dem das Kind im 24. Kalendermonat von einer anderen Person erzogen wurde. Oder im 24. Kalendermonat aus anderen Gründen keine Berücksichtigungszeiten anerkannt wurden (Tod, Heimunterbingung, Versorgungsanwartschaft, Auslandssachverhalt usw.). Und keinen Fall, bei dem ein Kind nach dem Leistungsfall geboren wurde. Das sind alles ganz alltägliche Fälle, die der Experte da einfach außer Acht gelassen hat. Ich bleibe dabei. Von einem Experten kann man mehr erwarten. Ich bin der letzte, der die Experten kritisiert, wenn mal ein Fehler passiert. Aber diese mickrige Antwort in nur einem Satz - nicht die einzige in dieser Woche - deutet auf chronische Unlust hin. Da darf man auch mal Kritik üben. Die Verägerung von Finchen über die Experten-Antwort dürfte groß sein, wenn sie die Voraussetzungen für die Mütterrente nicht erfüllt.
Schlaubiam 06.01.2019 | 11:16
Warum sollte die Verärgerung von Finchen groß sein? Wenn sie keinen Anspruch hat, hat sie eben keinen. Man kann hier nicht auf eine lapidare Frage (ob Mütterrente zusteht) eine 10 Seitige Abhandlung schreiben, welche Ausnahmefälle es hier geben könnte. Möchte man es ganz genau wissen, muss man sich eben schriftlich an seine zuständige DRV wenden. Dann kann man eine individuelle Beratung erwarten. Aber nicht hier im Forum
KSCam 06.01.2019 | 13:00
Woraus erkennt hier jemand eine "Verärgerung" von Finchen? Die ist wahrscheinlich zufrieden mit der Antwort....sonst hätte sie ja nachfragen können.
Verbesserungsvorschlagam 06.01.2019 | 13:04
Zitat von Schlaubi anzeigenausblenden
Ach so. Es ist also gar nicht ärgerlich, wenn einem eine Rentenerhöhung zugesagt wird und man sie anschließend doch nicht bekommt. Wahrscheinlich stellt man hier im Forum seine Fragen auch nur so zum Spaß oder aus reiner Langeweile und erwartet gar keine zutreffende Auskunft. Sie sind ja wirklich ein Schlaubi! Folgende Antwort hätte völlig ausgereicht: Für jedes vor 1992 geborene Kind bekommen sie ab 01.01.2019 einen Zuschlag für Kindererziehung, wenn für das Kind eine Berücksichtigungszeit für den 24. Kalendermonat nach dem Geburtsmonat bei der Rente berücksichtigt wurde. Hat die Rente vor 1992 begonnen, erhalten sie den Zuschlag, wenn für den 12. Kalendermonat nach dem Geburtsmonat eine Kindererziehungszeit in der Rente berücksichtigt wurde. Zwei Sätze, keine 10-seitige Abhandlung, aber dennoch eine zutreffende Antwort. Im Gegensatz zur Experten-Antwort. Ist das wirklich so schwierig? Die Voraussetzungen für die Mütterrente II können hier im Forum dargestellt werden, ohne dass es einer individuellen Beratung bedarf. Siehe oben! Wenn alle so denken wie sie, dann kann man das Forum dicht machen und stattdessen auf dieser Website einen pauschalen Verweis auf die Beratungsstellen einstellen. Das wäre besser, als die User mit kurzgefassten Halbwahrheiten abzuspeisen und ihnen vorzugaukeln, dass sie eine "EXPERTEN-Antwort" erhalten.
Schlaubiam 06.01.2019 | 13:18
Es gibt so viele Einzel- und Sonderfälle. Soll man die wirklich hier im Forum aufzählen? Wer alle Fälle genau wissen möchte, ist hier im Forum falsch
Schlaubiam 06.01.2019 | 17:50
Jeden, der an den Umsetzungen Interesse hat, hat sich im Internet über die Details informieren können. Es dürfte sich mittlerweile herum gesprochen haben, dass die DRV nicht innerhalb 3 Wochen vom Eintrag in das Gesetzblatt bis zum 1.1.19 umsetzen kann... Man kann auch aus allem ein Problem konstruieren
Verbesserungsvorschlagam 06.01.2019 | 16:22
Wie kommen sie darauf, dass hier alle Einzel- Sonderfälle aufgezählt werden sollen? Das hat doch niemand gefordert. Aber eine verlässliche, zutreffende Experten-Antwort in 2 bis 3 Sätzen auf die Frage von Finchen wäre schon angebracht gewesen. Ja, momentan ist sie wahrscheinlich noch zufrieden, weil ihr der Experte die Mütterrente uneingeschränkt zugesichert hat. Die mögliche Verärgerung kommt erst später auf, wenn Finchen erkennt, daß sie entgegen der Aussage des Experten/der Expertin keine oder nur teilweise Mütterrente erhält. Bisher ist übrigens noch kein einziger Bescheid über die Mütterrente II für Bestandsrentner erlassen worden. Also wird's bei Finchen auch noch mindestens 2 Monate dauern. Diese Umsetzungsdetails können sie natürlich nicht wissen, verehrter KSC.
KSCam 06.01.2019 | 18:18
o doch, diese Details kenne ich als Berater der DRV sehr gut, nach über 30 Jahren im Beratungsdienst ist mir das durchaus geläufig. Und in den 30 Jahren habe ich auch gelernt, dass man nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen muss. Bitte gestehen Sie mir aber zu, dass es sehr gut sein kann, dass Finchen - wie jede andere Rentenbezieherin auch "ihre ca 16 € pro Kind" bekommen wird, und zwar völlig automatisch ohne eigenes zutun, aber halt erst irgendwann im März, April oder Mai, wenn alles programmtechnisch umgesetzt ist. Und glauben Sie mir eines: jeder DRV Berater wäre mehr als glücklich, wenn die Programme schon seit 01.01.19 laufen und alles schon umgesetzt wäre. Das würde uns viel "Nögelei" ersparen. Nicht nur im Forum sondern tagtäglich im Beratungsgeschäft. Aber kein DRV Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass die Gesetze wieder mal erst "kurz vor knapp" fertig wurden; uns allen wäre viel, viel lieber gewesen dass der Gesetzgeber, wenn er schon erst im Oktober 18 mit einem Gesetz zu Potte kommt, dieses erst ab Sommer 2019 oder ab Januar 20 hätte gelten lassen. Dann hätte die Verwaltung Zeit und jede Betroffene ihr Geld pünktlich auf dem Konto gehabt.....schönen Abend
W*lfgangam 07.01.2019 | 22:07
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Lieber KSC, ich stimme Ihnen da vollkommen zu, was die praktische Arbeit betrifft - und 'wir' unter den üblichen Bedingungen am Platz die 'Leidtragenden' sind :-) Aber eben auch @Verbesserungsvorschlag, der sich den Hinweis 'erlaubte', dass in einem Frage-Antwort-Forum der DRV - unabhängig von der Schreibtischarbeit - die Experten-Antwort schlicht unzureichend war/ist, auch wenn es nur um seltene/eher theoretische (aber vorkommende!) Einzellfälle geht. (dieser Beitrag wurde 6x bearbeitet, um alle Chili- /Peperonen- und Sprengfallen auf Marshmallow genießbar umzustellen, zuletzt um 22:06 Uhr ;-)) Gruß w.
Biggiam 04.04.2019 | 10:06
Leider stimmt das so nicht,im Gegenteil man wird bestraft!Das Amt zieht die Erhöhung schon vorher ab,obwohl die Erhöhumg erst zum Ende des Monats kommt,alse fehlt einen das Geld in dem Monat.Genauso ist es mit der Rentenerhöhung!!Schön das man 3Kinder groß gezogen hat und weil man krank ist auch noch bestraft wird,armes Deutschland
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