Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.
Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.
Liebe Fr. Mathy,
ich bin mir nicht sicher ob sich die Situation meiner Mutter mit der Ihrer Mutter vergleichen lässt
meine Mutter hat KEINE Beiträge nachgezahlt, da sie mit 4 Kindern die *Pflicht-Beitragszeit* erfüllt hat
ihre Nettorente (große Witwenrente) liegt bei 600€ - ihre Mütterrente liegt bei 200€ - sie bekommt beides ohne Abzüge
vielleicht kann Ihnen einer der Renten Experten hier beantworten, weshalb ihre Mutter trotz Nachzahlung nur die Witwenrente ausgezahlt bekommt
Grüsse
Sylvia S.
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