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Experten-Antwort

Mütterrente bei Witwenrente

von Sylvia S.27.05.2014 | 16:54
2893 Ansichten
13 Antworten
Meine Mutter (*1933) hat 4 Kinder groß gezogen und erhält eine (sehr kleine) Witwenrente Als Hausfrau und Mutter hat sie keine Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet Mit der neuen gesetzlichen Regelung zur *sogenannten Mütterrente* würde Sie m. E. für Kindererziehungszeiten 96 Monate (= 8 Jahre) Pflichtbeiträge angerechnet bekommen - ist das so richtig? Hat sie somit Anspruch auf eine kleine eigene Regelaltersrente? Wenn ja, wie ist dann das weitere Procedere? Sollte sie diesen Anspruch haben, hat dies Einfluss auf die Witwenrente (knapp 700 € brutto) die sie erhält? Ich freue mich über jedwede Antwort insbesondere über eine Expertenantwort Vielen Dank Grüsse Sylvia S.

7 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 28.05.2014 | 08:46

Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.

Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.

Experten-Antwortam 28.05.2014 | 08:46

Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.

Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.

Experten-Antwortam 28.05.2014 | 08:46

Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.

Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.

Experten-Antwortam 28.05.2014 | 08:46

Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.

Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.

Experten-Antwortam 28.05.2014 | 08:46

Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.

Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.

Experten-Antwortam 28.05.2014 | 08:46

Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.

Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.

Experten-Antwortam 28.05.2014 | 08:46

Es ist so wie bereits gesagt auf die Höhe der Witwenrente hat die "Mütterrente" keine Auswirkung, da diese aus dem Versicherungskonto des verstorbenen Ehegatten gezahlt wird.

Allerdings besteht aufgrund der Neuregelung ein Anspruch auf Regelaltersrente, die Ihre Mutter nun beantragen könnte.

6 Antworten

Fritzam 27.05.2014 | 17:20
Hallo Sylvia, mit 4 Kindern hat Ihre Mutter ab dem 01.07.2014 Anspruch auf eine eigene Rente. Sie sollte daher sofort beim Versicherungsamt der Stadt bzw. Gemeinde umgehend einen Rentenantrag auf Regelaltersrente stellen. Einen Einfluss auf die Witwenrente hat die eigene Rente nicht, da diese weit unter den Freibetrag fällt.
Anonymam 27.05.2014 | 18:36
Hallo Sylvia, die Antwort von "Fritz" ist vollkommen richtig. Der Freibetrag für die Witwenrente ist bei netto ca. € 755. Darüber wird Sie nicht kommen. Für vier Kinder wird Sie eine Nettorente von ca. 200 Euro bekommen.
Jenilyn Forsteram 29.05.2014 | 11:04
Guten Tag, ich war mit einem deutschen Staatsbuerger verheiratet...nun ist er am 16 May 2014 im alter von 54 Jahren verstorben. Er hat frueher in Deutschland bei der Lufthansa gearbeitet. Wir haben zusammen einen Sohn der gerade mal 4 wochen alt ist. Unsere Heirat war im Jahr August 2012. Nun meine Frage...ich bin 24 jahre alt und lebe auf den Philippines da ich Filipina bin, bekomme ich eine Witwenrente und mein Sohn eine Halbwaisenrente. Fuer eine baldige Nachricht waere ich sehr dankbar.
Sylvia S.am 17.08.2014 | 11:27
Sylvia S. schrieb

Liebe Fr. Mathy,

ich bin mir nicht sicher ob sich die Situation meiner Mutter mit der Ihrer Mutter vergleichen lässt

meine Mutter hat KEINE Beiträge nachgezahlt, da sie mit 4 Kindern die *Pflicht-Beitragszeit* erfüllt hat

ihre Nettorente (große Witwenrente) liegt bei 600€ - ihre Mütterrente liegt bei 200€ - sie bekommt beides ohne Abzüge

vielleicht kann Ihnen einer der Renten Experten hier beantworten, weshalb ihre Mutter trotz Nachzahlung nur die Witwenrente ausgezahlt bekommt

Grüsse

Sylvia S.

Eine kleine Info zum Stand der Dinge bezüglich meiner oben genannten Frage: Die Rente für meine Mutter wurde Mitte Juni beantragt und Ende Juni (!!!) kam der (positive) Rentenbescheid Folgende Unterlagen haben wir an die DRV geschickt: beglaubigte Geburtsurkunden der 4 Kinder beglaubigte Geburtsurkunden meiner Mutter (kosten nichts für Rentenantrag) Formular V800 Formular R100 Formular R240 Formular R 810 an dieser Stelle, auch im Namen meiner Mutter, Dank an alle die auf meine Anfrage geantwortet haben und somit Unterstützung geleistet haben Grüsse Sylvia S.
Marion Mathyam 12.11.2014 | 16:04
Lt. Ihrem Beitrag wirkt sich die Mütterrente nicht auf die Witwenrente aus. Deshalb hat meine Mutter für die Pflichtbeiträge auch eine Nachzahlung in Höhe von 1020,60 € gemacht, einen Rentenbescheid hat sie am 17.10.14 erhalten. Mit Bescheid vom 27.10.14 wurde der vorherige Bescheid aufgehoben, hiernach soll sie nur die bisherige Witwenrente in Höhe von 775,24 € erhalten. Das glaube ich ja wohl nicht, damit wäre die NAchzahlung ja komplett irrsinnig gewesen. Marion Mathy
Sylvia S.am 13.11.2014 | 13:46
Liebe Fr. Mathy, ich bin mir nicht sicher ob sich die Situation meiner Mutter mit der Ihrer Mutter vergleichen lässt meine Mutter hat KEINE Beiträge nachgezahlt, da sie mit 4 Kindern die *Pflicht-Beitragszeit* erfüllt hat ihre Nettorente (große Witwenrente) liegt bei 600€ - ihre Mütterrente liegt bei 200€ - sie bekommt beides ohne Abzüge vielleicht kann Ihnen einer der Renten Experten hier beantworten, weshalb ihre Mutter trotz Nachzahlung nur die Witwenrente ausgezahlt bekommt Grüsse Sylvia S.
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