Wenn Sie schon eine Rente beziehen, ist die Antwort von Kai-Uwe korrekt.
Wenn Sie noch keine Rentnerin sind, kommt es darauf an, ob die Kinder in den ersten 24 Lebensmonaten in Deutschland von Ihnen erzogen wurden, also am gleichen Wohnort wie Sie gemeldet waren.
Laut Ihren Angaben waren die ersten beiden Kinder schon älter als 2 Jahre, als sie nach Deutschland kamen, somit bekommen Sie für diese Kinder keine Mütterrente (Kindererziehungszeiten).
Für das dritte Kind werden Sie laut Ihren Schilderungen die Kindererziehungszeiten bekommen.
Wenn Sie die Kinderzeiten bereits beantragt haben und diese schon im Rentenkonto sind, ist nichts weiter zu veranlassen.
Wenn die Kinderzeiten noch nicht im Konto sind verweise ich auf die Antwort von Kai-Uwe:
"Es empfiehlt sich, Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres RV-Trägers aufzunehmen und eine Kontenklärung zu beantragen."
Da insgesamt für die ersten 10 Lebensjahre eines Kindes Zeiten anerkannt werden können (sogenannte Berücksichtigungszeiten) sollten Sie darauf achten, dass trotzdem alle 3 Kinder bei Rentenversicherung angegeben werden.
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