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Experten-Antwort

Mütterrente für Kinder die im Ausland geboren sind

von Birsen26.08.2014 | 15:44
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5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 3 Kinder, davon sind die ersten 2 in der Türkei geboren. Das 1. Kind ist 1971 in der Türkei geboren und das 2. Kind 1972 ebenfalls in der Türkei. Als ich 1973 nach Deutschland gezogen bin sind beide Kinder in der Türkei geblieben. Das 1. Kind ist 1974 nach Deutschland nachgezogen und das 2. Kind 1976 nach Deutschland nachgezogen. Das 3. Kind ist in Deutschland geboren. Meine Frage ist jetzt: Bekomme ich Mutterrente für meine Kinder die im Ausland geboren sind? Und wenn ja wie kann ich das beantragen? Mit freundlichen Grüßen Birsen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2014 | 10:24

Wenn Sie schon eine Rente beziehen, ist die Antwort von Kai-Uwe korrekt.

Wenn Sie noch keine Rentnerin sind, kommt es darauf an, ob die Kinder in den ersten 24 Lebensmonaten in Deutschland von Ihnen erzogen wurden, also am gleichen Wohnort wie Sie gemeldet waren.

Laut Ihren Angaben waren die ersten beiden Kinder schon älter als 2 Jahre, als sie nach Deutschland kamen, somit bekommen Sie für diese Kinder keine Mütterrente (Kindererziehungszeiten).

Für das dritte Kind werden Sie laut Ihren Schilderungen die Kindererziehungszeiten bekommen.

Wenn Sie die Kinderzeiten bereits beantragt haben und diese schon im Rentenkonto sind, ist nichts weiter zu veranlassen.

Wenn die Kinderzeiten noch nicht im Konto sind verweise ich auf die Antwort von Kai-Uwe:

"Es empfiehlt sich, Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres RV-Trägers aufzunehmen und eine Kontenklärung zu beantragen."

Da insgesamt für die ersten 10 Lebensjahre eines Kindes Zeiten anerkannt werden können (sogenannte Berücksichtigungszeiten) sollten Sie darauf achten, dass trotzdem alle 3 Kinder bei Rentenversicherung angegeben werden.

4 Antworten

Kai-Uweam 26.08.2014 | 15:52
Die erweiterte rentenrechtliche Bewertung der Kindererziehungszeiten kann nur für diejenigen Kinder erfolgen, für die Sie den 12. Kalendermonate nach der Geburt zugesprochen bekommen haben. D.h., so wie Sie das hier schildern, dass es für die ersten beiden Kinder keine Kindererziehungszeiten (nicht das erste und auch nicht das erweiterte zweiter Jahr). Für das dritte in Deutschland geborene Kind stehen Ihnen Kindererziehungszeiten und den gesetzlichen Voraussetzungen zu. Sofern Sie bereits eine Rente beziehen, müssen Sie nichts weiter tun, die Erhöhung erfolgt automatisch, spätestens zu Oktober. Sofern Sie noch keine Rente beziehen und auch noch keine Kindererziehungszeiten bei Ihnen anerkannt wurden, empfiehlt es sich, Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres RV-Trägers aufzunehmen und eine Kontenklärung zu beantragen. MfG
W*lfgangam 26.08.2014 | 22:30
Hallo Birsen, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten + Zuschlag 'Mütterrente' für Kind 1 + 2 scheitert allein schon daran, dass keine Erziehung im Inland/Deutschland vorliegt. Erziehungszeiten im Ausland haben (bis auf wenige Ausnahmen: Vertriebene/Spätaussiedler (deutsche Volkszugehörige aus Osteuropa) sowie Auslandsentsendung von Arbeitnehmern und ggf. Ableitung vom Ehegatten/Pflichtversicherung in D) keine Bedeutung für das deutsche Rentenkonto, so lange nicht ein gewöhnlicher Aufenthalt von Mutter und Kind in D bestand. Selbst Asylbewerber mit (sogar in D geborenen) Kindern in D sind da raus, bis nicht der Aufenthaltsstatus 'zulässiger/gewöhnlicher Aufenthalt' genehmigt wird - bis zu diesem Zeitpunkt ist keine Anerkennung der Erziehungszeiten möglich. Auch egal, ob später im Rahmen der Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt wird. Gruß w.
Birsenam 02.09.2014 | 18:17
Sehr geehrter Kai-Uwe, W*lfgang und Experte, recht herzlichen Dank für Eure ausführlichen Antworten. Das hat mir sehr geholfen. Mit freundlichen Grüßen Birsen
Hakan ÖKTEMam 20.01.2017 | 17:29
Hallo aus der Türkei, Wir hatten aus der Türkei für die Schwiegermutter, die in deutschland 2 Kinder gross gebracht hat, die Mütterente beantragt. Semtliche Papiere die von uns verlangt wurden, haben wir auch schon zu ihnen gesendet.Uns würde an erste Stelle interessieren ob es überhaupt in frage kommen würde.Aber leider haben wir seit einem halben jahr überhauptkeine Nachricht bekommen.Obwohl ich mehrmals e-mails geschrieben habe, ob es im laufendem ist.Telefonisch ist es auch sehr schwer wen zu erreichen.Natürlich sehe ich es ein dass die anfragen bestimmt hoch sind.Würde mich also sehr freuen wenn sie uns erläutern würden.Der Name wäre Sevim RODOS von der schwiegermutter. Hochachtungsvoll Hakan
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