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Experten-Antwort

Mütterrente für Türkische Mütter die lange Jahre in Deutschland gelebt haben und wieder zurück sind in ihrer Heimat

von Mesut Öztürk05.07.2016 | 15:55
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Ich möchte hiermit zwei Situationen schildern und bedanke mich im Voraus für ihre Antwort. 1. Eine türkische Mutter die in Deutschland 3 Kinder aufgezogen hat (davon sind zwei in Deutschland geboren und eines mit drei Jahren nach Deutschland gekommen) die Mutter von 3 Kindern war nie berufstätig. Der Aufenthalt betrug 13 Jahre. Frage: Hat diese Mutter recht auf Mütterrente wenn ja wie ist der Vorgang auf Antrag? 2. Eine türkische Mutter die in Deutschland 5 Kinder aufgezogen hat (davon sind zwei in Deutschland geboren und drei aus der Türkei mitgekommen) die Mutter von 5 Kindern war 9 Jahre berufstätig. Der Aufenthalt betrug 13 Jahre. Sie hat aus der Rentenkasse den Rentenbeitrag sich auszahlen lassen und hier in der Türkei in die Rentenkasse eingezahlt inzwischen bekommt sie in der Türkei eine Rente. Frage: Hat diese Mutter recht auf Mütterrente wenn ja wie ist der Vorgang auf Antrag? In Erwartung ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Mesut ÖZTÜRK

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mesut Öztürk,

hat eine Mutter ihr Kind in Deutschland erzogen, können ihr bei Vorliegen der sonstigen Vorausset-zungen für jedes Kind 24 Kalendermonate (Kind vor 1992 geboren) bzw. 36 Kalendermonate (Kind ab 1992 geboren) Kindererziehungszeiten angerechnet werden.

Erziehung erfordert, dass sich Mutter und Kind gemeinsam in Deutschland aufgehalten haben und dass ein zukunftsoffener Aufenthaltstitel (z.B. Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis) vorlag. Für türkische Gastarbeiter gelten Sonderregelungen. Bei der Beantragung der Kindererziehungszeiten ist der gemeinsame Aufenthalt zu belegen (Meldebescheinigungen), die jeweiligen Aufenthaltstitel sind vorzulegen.

Anspruch auf Regelaltersrente besteht nur, wenn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt ist. Auf die Wartezeit werden Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung und auch Kindererziehungszeiten angerechnet. Wurden die in die deutsche Rentenversicherung eingezahlten Beiträge erstattet, können sie (und je nach Zeitpunkt der Beitragserstattung auch die Kindererziehungszeiten) nicht mehr für einen Rentenanspruch berücksichtigt werden.

Anträge auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten und auf Regelaltersrente stellen Sie bitte bei der DRV Nordbayern, Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth. Die DRV Nordbayern ist Verbindungsstelle für die Türkei.

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13 Antworten

Annaam 05.07.2016 | 16:02
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Annaam 05.07.2016 | 16:05
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
W*lfgangam 05.07.2016 | 18:57
Hallo Mesut Öztürk, bei 3 Kindern hat Sie die für eine Regelaltersrente (Mütterrente ist nur ein 'volkstümlicher' Begriff dafür) erforderliche Mindestversicherungszeit von 60 Monaten Beiträgen erreicht. Sie stellt daher einen ganz normalen Antrag auf Regelaltersrente - vorausgesetzt Sie hat das Rentenalter 65 + xx erreicht. Problematischer wird es schon mit dem Nachweis des berechtigten/ergebnisoffenen Aufenthalt zu der Zeit in D, ohne den die Kinder hier nicht angerechnet werden. Wahrscheinlich ist sie als Ehefrau eines türkischen Gastarbeiters nach D gekommen, dann hat sie den Aufenthaltstitel des Ehemanns 'geerbt'. Entsprechende Unterlagen könnte die letzte Ausländerbehörde in D haben, denn die alten Pässe mit den eingestempelten Aufenthaltstiteln dürfen kaum mehr vorliegen. Weitere Infos zur Antragstellung lesen Sie hier, dort finden Sie auch die örtlichen türkischen Behörden (Merkblatt Seite 35 ff.): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Zu 2.: Auch hier schlicht einen Antrag auf Regelaltersrente stellen. Da Versicherungszeiten in TUR und D zusammengerechnet werden, dürfte es auch hier kein Problem sein, die erforderlichen 60 Monate zu erreichen. Zur nur teilweisen Anrechnung der Erziehungszeiten gibt der Link von Anna Hinweise: Gruß w.
Mesut Öztürkam 05.07.2016 | 19:40
Vielen Dank für die schnelle Antwort Möchte mich noch einmal bei Anna und Wolfgang herzlichst bedanken Sie haben mir viel geholfen. Mit freundlichen Grüßen Mesut ÖZTÜRK
Lisam 05.07.2016 | 22:49
Zu 1. würde ich sagen, das es nichts wird mit der Rente. Kind 1 ist erst mit 3 Jahren nach Deutschland gekommen? Da wird die Zeit eher wegen Auslandsaufendhalt abgelehnt werden. Für Kind 2 + 3 müsste wie W*lfgang geschrieben hat der Aufenthaltstitel geprüft werden. Das wären dann aber erst 48 Kalendermonate von 60. Sofern die Kinder vor 1992 geboren sind. Zu 2. gilt gleiches. Da ist dann die Frage wie alt die Kinder waren als sie nach Deutschland gekommen sind. Wie es sich mit dem Auslandsrecht verhält kann ich nicht sagen. Daher auch hier einfach probieren. Für 100% Aussagen ist das mit dem Aufenthaltstitel zu ungewiss. MfG Lis
K. Entenmannam 05.07.2016 | 23:00
Deutschland ist nicht Türkei und Türkei ist nicht Deutschland. Wenn sie Türke sind beantragen sie ihre Rente in der Türkei und bleiben sie dort. Deutschland braucht sie nicht und auch keine Türken in Deutschland. Ich wünsche ihnen viel Glück und Erfolg in der Türkei.
W*lfgangam 06.07.2016 | 00:29
Zitat von K. Entenmann anzeigenausblenden
...gut, dass Sie es erwähnen - vielleicht gibt es noch mehr Staatenunkundler, die einfach so zwischen Bosporus und Ostsee pendeln und sich über die Klimaeinflüsse an den Füßen wundern ;-) Mit dem 3. Satz haben Sie sich eindeutig positioniert: D braucht SIE gewiss nicht! Gruß w.
****am 06.07.2016 | 08:05
Hallo Mesut Öztürk, die vorherigen Aussagen zu 1. Mutter sind soweit richtig, aber da sich die 2. Mutter nach der Rückkehr in die Türkei die RV-Beiträge erstatten lassen hat wird kein Rentenanspruch, auch nicht aus Kindererziehungszeiten mehr bestehen.
Herz1952am 06.07.2016 | 08:28
Hallo liebes Forum, gibt es eigentlich auch eine Väterrente, für Menschen wie mich? Ich bitte um ehrliche Antworten
K. Entenmannam 06.07.2016 | 09:47
Deutschland ist nicht Türkei und Türkei ist nicht Deutschland.
...gut, dass Sie es erwähnen - vielleicht gibt es noch mehr Staatenunkundler, die einfach so zwischen Bosporus und Ostsee pendeln und sich über die Klimaeinflüsse an den Füßen wundern ;-) Mit dem 3. Satz haben Sie sich eindeutig positioniert: D braucht SIE gewiss nicht! Gruß w.
Ich frag mich immer, was solche Leute wie der Sternchen-Wolfgang denken, wenn sie morgens in den Spiegel schauen und ihr Gesicht sehen?
senf-dazuam 06.07.2016 | 08:42
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
siehe oben Da im Gesetzestext hier nicht von Müttern oder Vätern die Rede ist, sondern vom Vorliegen von Kindererziehungszeiten unabhängig vom Geschlecht der/des Erziehungsberechtigten und Erziehenden, darf auch der Vater seine weibliche Seite akzeptieren und die "Mütterrente" beantragen.
Herz1952am 06.07.2016 | 10:24
Zitat von K. Entenmann anzeigenausblenden
...gut, dass Sie es erwähnen - vielleicht gibt es noch mehr Staatenunkundler, die einfach so zwischen Bosporus und Ostsee pendeln und sich über die Klimaeinflüsse an den Füßen wundern ;-) Mit dem 3. Satz haben Sie sich eindeutig positioniert: D braucht SIE gewiss nicht! Gruß w.
Ich frag mich immer, was solche Leute wie der Sternchen-Wolfgang denken, wenn sie morgens in den Spiegel schauen und ihr Gesicht sehen?
Wahrscheinlich nicht viel (smile)
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