Bei der „Mütterrente“ handelt es sich um keine eigene Rentenart. Die Zeiten der Kindererziehung fließen „nur“ in die Berechnung in einer Rente mit ein. So wie ich die Sache sehe, dürfte die Frau einen Rentenanspruch haben.
Setzen Sie sich insoweit mit der Verbindungsstelle für die Türkei, der DRV Nordbayern in Verbindung.