Hallo Johnny Cecotto,
folgende Möglichkeiten bestehen:
Variante 1: Rentenbeginn 01.07.2014, 36 Monate Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen in Mindesthöhe, Zahlungsbeginn 01.01.2015 wegen Verjährung § 44 Abs. 4 SGB X,
Zugangsfaktor 1,0.
Variante 2: gewünschter Rentenbeginn 01.01.2015, 36 Monate Nachzahlung freiwilliger Beiträge in Mindesthöhe, Zugangsfaktor erhöht für die Zeit von 7/14 bis 12/14 (6 x 0,5 % pro Monat).
Variante 3: Rentenbeginn 01.01.2019, 30 Monate Nachzahlung von freiwilligen Mindestbeiträgen, Zugangsfaktor 1,0.
Im übrigen werden Sie bei Rentenantragstellung auf die für Sie bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des Rentenbeginns und dessen Folgen schriftlich hingewiesen.