Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrente I - Rentenbeginn 01.07.2014 oder 01.01.2015 beantragen

von Justus Jonas06.05.2019 | 10:59
81 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Macht es einen Unterschied, ob man beim Beantragen der Mütterrente I ( mit einem 1 Kind) und der Nachzahlung von 36 Monaten freiwilligen Mindestbeiträgen als Rentenbeginn den 01.07.2014 (der aber Verjährt und nicht zahlbar sein wird) oder gleich den 01.01.2015 beantragt? Faktisch hinauslaufen wird es in beiden Fällen auf den 01.01.2015, oder? Ergänzende Frage: Die Höhe der nachzuzahlenden Freiwilligen Beiträge ist in beiden Fällen, identisch, oder?). Allenfalls relevant könnte es in Punkto Rentenbeginnsjahr und daraus abgeleitet Steuerrelevanz der Rente sein, oder? Danke für fachliche Hinweise dazu

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Justus Jonas,

der Rentenversicherungsträger wird ohnehin zunächst einmal prüfen, ob eine rückwirkende Bewilligung der Altersrente ab 01.07.2014 bzw. 01.01.2015 überhaupt noch möglich ist. Aus meiner Sicht sollten Sie den Antrag für eine Rente mit Rentenbeginn ab 01.07.2014 dennoch stellen. Die Höhe der nachzuzahlenden freiwilligen Beiträge ändert sich dadurch nicht. Sollte tatsächlich ein Rentenanspruch ab 01.07.2014 bestehen, richtet sich der Besteuerungsanteil u.s.w. nach dem Rentenbeginn. Dies gilt auch dann, wenn die Rente wegen der "Verjährung" erst ab 01.01.2015 nachgezahlt wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

XYZam 06.05.2019 | 13:20
Geben Sie als gewünschten Rentenbeginn den 01.07.2014 an. Dies hat mit der Rechtsauslegung der verschiedenen RV-Träger zu tun. Soweit mir bekannt ist, wird eine rückwirkende Zahlung aber nur dann greifen, wenn der Antrag bis 30.04.2019 beantragt wird.
Batrixam 06.05.2019 | 15:49
Wenn die Voraussetzungen für die rückwirkende Bewilligung erfüllt sind, wäre der optimale Rentenbeginn 01.12.2014... dann nimmt man den steuerpflichtigen Anteil von 2014 noch mit und bekommt für die Rente einen Zuschlag von 2,5%, was die Rente etwas erhöht. Beantragt man die Rente zum 01.07.2014 entfällt dieser Zuschlag und die Zahlung erfolgt wegen der Verjährung dennoch erst ab 01.01.2015
Justus Jonasam 07.05.2019 | 10:26
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Vielen Dank für diesen wirklich interessanten Gedanken! Ist das dann tatsächlich so: Man fingiert über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, dass die fehlenden 36 Monate "rechtzeitig", also vor 07/2014 gezahlt wurden (wenngleich das erst jetzt in 2019 faktisch passiert), "hätte" eine "grundsätzlichen" Rentenanspruch zu 07/2014, schiebt diesen aber -wohl die Voraussetzungen vorliegen um 5 Monate auf 12/2014 auf und bekommt dann zu 01/2015 eine Regelaltersrente mit einem um 2,5% erhöhten Zugangsfaktor? Die Überlegung ist ja genial... .-) Wurde solch ein Fall von der DRV auch schon so entschieden? Fragt mal interessehalber Justus Jonas
Batrixam 07.05.2019 | 13:05
War ne schöne Idee von mir, aber funktioniert so leider doch nicht. Ich hab in den rechtlichen Arbeitsanweisungen zum § 99 SGB VI nochmal genau nachgesehen und so frei ist das Wahlrecht dann doch nicht... Man hat die Wahl zwischen 01.07.2014 und einem Rentenbeginn der zwischen max. 4 Kalenderjahre rückwirkend (= 01.01.2015) bis zum Monat des Rentenbeginns liegt... Quelle: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… in Verbindung mit: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Aber dennoch ist es ein Rechenbeispiel wert, ob der Rentenbeginn zum 01.01.2015 inkl. Zuschläge nicht günstiger wäre... kommt auf den Einzelfall an, da die steuerliche Problematik bei jedem anders liegt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026