Hallo Justus Jonas,
der Rentenversicherungsträger wird ohnehin zunächst einmal prüfen, ob eine rückwirkende Bewilligung der Altersrente ab 01.07.2014 bzw. 01.01.2015 überhaupt noch möglich ist. Aus meiner Sicht sollten Sie den Antrag für eine Rente mit Rentenbeginn ab 01.07.2014 dennoch stellen. Die Höhe der nachzuzahlenden freiwilligen Beiträge ändert sich dadurch nicht. Sollte tatsächlich ein Rentenanspruch ab 01.07.2014 bestehen, richtet sich der Besteuerungsanteil u.s.w. nach dem Rentenbeginn. Dies gilt auch dann, wenn die Rente wegen der "Verjährung" erst ab 01.01.2015 nachgezahlt wird.