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Experten-Antwort

Mütterrente - II -

von Versorgung14.06.2021 | 05:16
93 Ansichten
2 Antworten
Legende Scheidung in 2005 – zwei Kinder geboren in den 70er – Abänderung d. Versorgungsausgleich wegen Mütterrente in 2015 / 16. Frage Könnte nunmehr wegen der – Mütterrente II – der Versorgungsausgleich erneut zur Prüfung kommen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.06.2021 | 11:38

Hallo Versorgung,

eine Abänderung des Versorgungsausgleichs ist auf Antrag beim Familiengericht möglich, wenn nach dem Ende der Ehezeit auf Grund von Rechtsänderungen eine wesentliche Wertänderung eines ausgeglichenen Anrechts eingetreten ist.

Eine solche Rechtsänderungen kann nicht nur die Mütterrente I sein, sondern auch die Mütterrente II.

Es kann von uns aber nicht beurteilt werden, ob es sich bei Ihrem Fall um eine wesentliche Wertänderung handelt, die zur Abänderung des Versorgungsausgleichs führen kann. Die Prüfung, ob die Wertgrenzen für die Abänderung erfüllt sind, wird vom Familiengericht vorgenommen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klugpuperam 14.06.2021 | 06:58
Eher nicht. Die Veränderung von 2 Entgeltpunkten zu 4 Entgeltpunkten ist recht deutlich.(Mütterrente 1) Die Veränderung von 4 Entgeltpunkten zu 5 Entgeltpunkten ist weniger deutlich. (Mütterrente 2) Wahrscheinlich wird die neuerliche Veränderung (in Abhängigkeit von der Ehedauer) nicht erheblich genug sein. Ohne genauere Daten ist das schwer zu beurteilen.
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