Die Neuberechnungen der Bestandsrenten zur Mütterrente II werden je nach Rentenversicherungsträger zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt. Die ersten Träger haben Ende Februar begonnen, die letzten Träger werden voraussichtlich spätestens im Juni alle Fälle abgearbeitet haben. Es besteht also noch kein Grund zur Sorge, Ihr Bescheid wird sicherlich in Kürze erteilt. Die Erhöhung Ihrer Rente erhalten Sie selbstverständlich rückwirkend ab dem 01.01.2019.
Ja, das gilt auch für Witwen- und Witwerrenten.
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