Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Susanne,
die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, die vor dem 01.01.1992 geborene Kinder erzogen haben, soll zukünftig umfassender als bisher anerkannt werden. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dabei die vorgesehene Ausweitung für alle vor dem 01.01.1992 geborenen Kinder gelten.
Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
– Für Mütter und Väter, die ab dem 01.01.2019 in Rente gehen, soll die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um weitere 6 Monate auf insgesamt 30 Kalendermonate verlängert werden. Dadurch erhöht sich auch die spätere Rente um einen halben Entgeltpunkt.
– Mütter und Väter, die zu diesem Zeitpunkt schon eine Rente beziehen, sollen ab dem 01.01.2019 einen Zuschlag von einem halben persönlichen Entgeltpunkt erhalten, sofern sie im 24. Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt das Kind erzogen haben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.