Hallo Susanne,
die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, die vor dem 01.01.1992 geborene Kinder erzogen haben, soll zukünftig umfassender als bisher anerkannt werden. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dabei die vorgesehene Ausweitung für alle vor dem 01.01.1992 geborenen Kinder gelten.
Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
– Für Mütter und Väter, die ab dem 01.01.2019 in Rente gehen, soll die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um weitere 6 Monate auf insgesamt 30 Kalendermonate verlängert werden. Dadurch erhöht sich auch die spätere Rente um einen halben Entgeltpunkt.
– Mütter und Väter, die zu diesem Zeitpunkt schon eine Rente beziehen, sollen ab dem 01.01.2019 einen Zuschlag von einem halben persönlichen Entgeltpunkt erhalten, sofern sie im 24. Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt das Kind erzogen haben.