Hallo Nina,
mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Seit dem 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Ob die Zeiten vollständig in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten sind, können Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers klären.