Hallo Klaus D.,
eine abschließende Prüfung, ob und in welchem Umfang im geschilderten Fall die Zeit der Erziehung in der deutschen Rentenversicherung angerechnet werden kann, ist leider nicht möglich, da einige wichtige Angaben (zum Beispiel Geburtsdatum des Kindes, Umzugsdaten, Angaben zu Beschäftigungsverhältnissen) fehlen. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dass Zeiten der Kindererziehung, die in einem anderen Staat der Europäischen Union, wie zum Beispiel in Frankreich, in der deutschen Rentenversicherung angerechnet werden.
Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass unmittelbar vor Geburt des Kindes ein deutsches Beschäftigungsverhältnis bestand und in Frankreich keine Beschäftigung während der Erziehungszeit ausgeübt wurde.
Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist eventuell trotzdem eine Anrechnung möglich, wenn im gesamten Beschäftigungsleben bis zum Renteneintritt ausschließlich Zeiten bei der deutschen Rentenversicherung zurückgelegt wurden. Eine Entscheidung ist in diesem Fall erst unmittelbar vor Renteneintritt möglich.
Wir würden im geschilderten Fall empfehlen, einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, zu stellen. Dann erhalten Sie eine verbindliche Auskunft zu den anrechenbaren Versicherungszeiten. Das Formular V0800 finden Sie auf unserer Webseite (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html).
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre "Kindererziehung - Ihr Plus für die Rente" (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html#:~:text=Kindererziehung%20%2D%20Ihr%20Plus%20f%C3%BCr%20die%20Rente,-Stand%2001.04.2021&text=Wenn%20Sie%20Kinder%20erziehen%2C%20bekommen,oder%20gar%20nicht%20arbeiten%20k%C3%B6nnen.).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Da wird kein Anspruch bestehen, einzige Ausnahme Sie hätten bis zur Entbindung/Schutzfrist trotz Wohnort in F weiter in D gearbeitet.
Haben Sie hingegen in F gelebt und dann Monate / Jahre nach dem Umzug ein Kind in F bekommen gibt es keinen Grund für die DRV Kindererziehungszeiten anzuerkennen für ein Kind das in den ersten 2,5 Jahren in Frankreich gelebt hat und dort erzogen wurde.
Vielleicht gibts dafür ja französische Ansprüche?
Ergänzend:
Ergänzend: Da das Kind als 'Franzose' geboren wurde und dann erst mit fünf bzw. sechs Jahren die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, ist dies noch ein zusätzlicher Ausschlussgrund, hierfür deutsche Kindererziehungszeiten bezüglich des Mütterrentenanspruchs zu bekommen.
Das sehe ich anders. Die Staatsangehörigkeit des Kindes hat keinerlei Einfluss auf die Anerkennung der Kindererziehungszeiten oder Kinderberücksichtigungszeiten und ist somit kein Ausschlussgrund. Im Übrigen steht nach dem zwischenstaatlichen Recht die französische Staatsangehörigkeit der deutschen gleich. Problematischer ist allerdings der Aufenthalt im Ausland. Ob, wie und ab wann die Erziehungszeiten nach deutschem oder französischem Recht rentenrechtlich anerkannt werden können, kann nur im Rahmen eines Antrages auf Kontenklärung beantwortet werden.Da wird kein Anspruch bestehen, einzige Ausnahme Sie hätten bis zur Entbindung/Schutzfrist trotz Wohnort in F weiter in D gearbeitet. Haben Sie hingegen in F gelebt und dann Monate / Jahre nach dem Umzug ein Kind in F bekommen gibt es keinen Grund für die DRV Kindererziehungszeiten anzuerkennen für ein Kind das in den ersten 2,5 Jahren in Frankreich gelebt hat und dort erzogen wurde. Vielleicht gibts dafür ja französische Ansprüche?Ergänzend: Ergänzend: Da das Kind als 'Franzose' geboren wurde und dann erst mit fünf bzw. sechs Jahren die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, ist dies noch ein zusätzlicher Ausschlussgrund, hierfür deutsche Kindererziehungszeiten bezüglich des Mütterrentenanspruchs zu bekommen.
Wir sind Deutsche und keine US Amerikaner. Deutsch wird man mittels Abstammung und nicht wo man geboren ist.
Ist die Mutter deutsch, ist auch das Kind deutsch. Es gibt keine Optionspflicht oder Möglichkeit, das gilt nur für nichtdeutsche Eltern mit Aufenthaltsgenehmigung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.