Für ein Jahr Kindererziehungszeit erhöht sich Ihre monatliche Rente grundsätzlich um ca. 30 €, d.h. wenn Sie ein Kind erzogen haben, erhalten Sie 2 Jahre Kindererziehungszeit (entspricht einer monatlichen Rente von ca. 60 €).
Für den Anspruch auf die Regelaltersrente müssen Sie die sogenannte allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Sie könnten für die fehlenden drei Jahre freiwillige Beiträge zahlen. Hierbei können Sie zwischen dem Mindestbeitrag (84,15 € monatlich) und dem Höchstbeitrag (1187,45 € monatlich) jeden beliebigen Beitrag wählen. Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie zusätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Für eine konkrete individuelle Auskunft empfehlen wir Ihnen eine Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.