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Experten-Antwort

Mütterrente nicht für Beamte?

von Dorothee29.09.2014 | 21:38
1141 Ansichten
11 Antworten
Guten Abend, meine Mutter ist Beamtin in Rente und hat vor 1992 drei Kinder bekommen. Ich finde zwar keine aussagekräftige Quelle, aber anscheinend wird sie keine Mütterrente bekommen. Oder? Kann mir vielleicht jemand dies bestätigen (lieber natürlich widerlegen) und ggfs. eine Quelle nennen? Besten Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.09.2014 | 10:42

Hallo Dorothee,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht möglich, Fragen zum Beamtenrecht zu beantworten. Insoweit kann ich Sie mit Ihrer Frage eigentlich nur auf den für die Zahlung der Pension zuständigen Dienstherrn verweisen. Allgemein kann ich zu der von Ihnen genannten Frage lediglich noch anmerken, das nach meinem Kenntnisstand die politischen Bemühungen, die Verbesserungen aus dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz in das Beamtenrecht zu übernehmen, „eher verhalten“ sind.

10 Antworten

Rentneram 30.09.2014 | 06:39
Na Pfui! Hinter Ihrer Frage sollte eher ein ! stehen. Außerdem wird Ihre Mutter wohl eher Pension beziehen.
Martinam 30.09.2014 | 07:05
Hier werden nur Fragen beantwortet, die die gesetzliche Rentenversicherung betreffen. Wenden Sie (bzw. Ihre Mutter) bitte an den zuständigen Dienstherren, der die Pension zahlt.
dereinfachemichelam 30.09.2014 | 09:21
Martin schrieb

Hier werden nur Fragen beantwortet, die die gesetzliche Rentenversicherung betreffen.

Wenden Sie (bzw. Ihre Mutter) bitte an den zuständigen Dienstherren, der die Pension zahlt.

Hallo Ausbezahlt wird die Pension auch von der Deutschen Rentenversicherung! Ein Schelm der Böses dabei Denkt!
Pegasusam 30.09.2014 | 09:49
Die Pension wird nur in dem Falle von der Deutschen Rentenversicherung (in der Funktion als Dienstherr) ausgezahlt, wenn jemand dort als Beamter beschäftigt war. Ansonsten zahlt die DRV nur Renten.
senf-dazuam 30.09.2014 | 09:57
im RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist eben festgelegt, dass z.B. Beamte (die eine der Kindererziehungszeit entsprechende Leistung aus der Beamtenversorgung beziehen) eben nicht auch noch Mütterrente erhalten. Siehe SGB VI § 56 Absatz 4 Ausführlicher ist dann noch die Begründung im Gesetzentwurf oder die Zusammenfassung hier (siehe Seite 7): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de/Inhalt/3…
Dorotheeam 30.09.2014 | 11:24
Vielen Dank für die umfassenden Informationen und Quellenangaben. Das hilft mir wirklich weiter. Mit besten Grüßen, Dorothee
Harry jam 30.09.2014 | 22:32
Jetzt wollen die fetten Beamten auch noch Mütterrente, einfach nur noch peinlich
W*lfgangam 30.09.2014 | 23:09
Harry j schrieb

Jetzt wollen die fetten Beamten auch noch Mütterrente, einfach nur noch peinlich

...jetzt wollen die fetten Harryjbos auch noch im Forum mitreden, einfach nur noch peinlich w.
B´sonam 01.10.2014 | 09:48
Harry j schrieb

Jetzt wollen die fetten Beamten auch noch Mütterrente, einfach nur noch peinlich

Wenn schon dann "fette Beamtinnen", so viel Zeit muss sein... ;-) Nicht mal den Unterschied zwischen männlich und weiblich kennen, nur noch peinlich
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