Hallo Dorothee,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht möglich, Fragen zum Beamtenrecht zu beantworten. Insoweit kann ich Sie mit Ihrer Frage eigentlich nur auf den für die Zahlung der Pension zuständigen Dienstherrn verweisen. Allgemein kann ich zu der von Ihnen genannten Frage lediglich noch anmerken, das nach meinem Kenntnisstand die politischen Bemühungen, die Verbesserungen aus dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz in das Beamtenrecht zu übernehmen, „eher verhalten“ sind.
Vielen Dank für die umfassenden Informationen und Quellenangaben. Das hilft mir wirklich weiter.
Mit besten Grüßen, Dorothee
Hier werden nur Fragen beantwortet, die die gesetzliche Rentenversicherung betreffen.
Wenden Sie (bzw. Ihre Mutter) bitte an den zuständigen Dienstherren, der die Pension zahlt.
Jetzt wollen die fetten Beamten auch noch Mütterrente, einfach nur noch peinlich
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