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Experten-Antwort

Mütterrente / Scheidung / Rentenausgleich

von Kowalski Rudolf09.01.2016 | 17:00
1295 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war 27 verheiratet, wir bekamen 4 Kinder zwischen 1981 und 1988. 2007 haben wir uns scheiden lassen und es wurde ein Versorgungsausgleich aufgrund der damaligen Rechtslage veranlaßt. Nachträglich wurde die Mütterrente 2014 Gesetz. Pro Kind gibt es nun zusätzlich 1 Entgeltpunkt x Rentenwert West von 28,61 €. Bei unseren 4 Kindern also 114,44 €. Meine Frage: Kann ich den 2007 gemachten Versorgungsausgleich nachträglich an die jetzt gültige Rechtslage anpassen lassen. Oder einfacher gefragt: steht mir die Hälfte der Entgeltpunkte aus diesem Gesetz jetzt noch zu? Gibt es da eine eindeutige Rechtslage und Urteile darüber? Ich danke für fachkundige Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Genau.

Wichtig ist deswegen, VOR dem Antrag auf Abänderung mit einem Mitglied der rechtsberatenden Berufe die möglichen Folgen zu besprechen.

In diesem Rahmen sollten Sie auch die Höhe der Gerichtskosten für beide Seiten nicht außer Betracht lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 09.01.2016 | 17:20
Hallo Kowalski Rudolf, ja, via Antrag über das örtliche Amts-/Familiengericht ist das jederzeit/frühestens 6 Monate vor Rentenbeginn/oder bei laufender Rente möglich (Gerichtskosten dort vorher erklären lassen!). Ansonsten lesen Sie bitte diesen Beitrag, da die Frage seit 2014 schon mehrfach erfolgte/mit Hinweisen beantwortet wurde: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… ...und mache Erwartungen seitens Väter einfach in die Hose gegangen sind – zumindest wenn eine Betriebsrente/Vater auch neu zu bewerten/teilen ist. Gruß w.
Gackiam 09.01.2016 | 18:29
Du kriegst nichts mehr, du langst schon! Diese kostenlose Expertise stellen wir dir mit rentenfachmännischem Rat gerne zur Verfügung. Nein, danken brauchst du uns nicht.
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