Hallo Hypothenuse,
nach den ersten Entwürfen sollen Bestandsrentner einer Zuschlag erhalten (keine Neuberechnung), während bei (noch) Nichtrentenbezieher 12 weitere Kalendermonate an Kindererziehungszeiten angerechnet werden sollen, die dann natürlich die komplette Rentenberechnung (inkl. evtl. Mindetentgeltpunktregelungen) beeinflussen.
Aber auch hier der Hinweis, dass das gesetzgeberische Verfahren erst am Beginn steht. Welche Regelungen tatsächlich am Ende als Gesetz in Kraft treten werden, bleibt abzuwarten.