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Experten-Antwort

Mütterrente und Versorgungsausgleich

von matber5817.11.2019 | 17:24
71 Ansichten
1 Antworten
Guten Tag, mein Mann ist im Dezember gestorben. Ich bin die Zweite Ehefrau und beziehe jetzt Witwenrente (Mein Mann war Beamter seine erste Ehefrau Arbeitnehmerin und zahlte in die Rentenkasse ein. Wie sieht es mit der Mütterrente und dem Versorgungsausgleich aus. Wird dieser jetzt auch noch mit dem Versorgungsausgleich verrechnet oder bleibt alles so wie es ist? z.b. hälftiger Anteil Versorgungsausgleich. Danke für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen matber58

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2019 | 08:30

Hallo,

ist beim Versorgungsausgleich die bessere Bewertung von Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder (Mütterrente) noch nicht berücksichtigt, können die geschiedenen Ehegatten oder deren Hinterbliebene beim Familiengericht einen Antrag auf Abänderung der Versorgungsausgleichsentscheidung wegen wesentlicher Änderungen stellen, damit die Mütterrente beim Versorgungsausgleich berücksichtigt wird.

Der Ausgang des Abänderungsverfahrens ist häufig nicht ohne weiteres vorhersehbar, wenn bei der Abänderung die aktuelle Höhe sämtlicher in der Ehezeit erworbener Anrechte neu ermittelt und der Versorgungsausgleich insgesamt neu geregelt wird. Überdies entstehen bei der Durchführung eines Abänderungsverfahrens Gerichtskosten, auch wenn es nicht zur Abänderung kommen sollte, da bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden.

Daher ist es empfehlenswert, sich vor einer Antragstellung von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht oder auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs tätigen Rentenberatern beraten zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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