Hallo Harry,
Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung können bei Geburten vor 1992 nur in den ersten 24 Kalendermonaten nach Geburt des Kindes entstehen.
In dem von Ihnen beschriebenen Fall begann die Erziehung jedoch erst nach dem vollendeten 2. Lebensjahr des jüngsten Kindes.
Daher sind in diesem Fall für die Stiefmutter keine Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung anzurechnen.