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Experten-Antwort

Mütterrente,Entgeldpunkt für Pflegekinder

von Harry28.10.2017 | 14:41
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4 Antworten

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Meine Schwiegermutter (83) hat mit Ihrem Mann 2 Kinder damals 2 u 10 Jahre alt aus der ersten Ehe des mittlerweile Verstobenen Mannes Erzogen. Besteht ein Anspruch auf Entgeldpunkte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harry,

Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung können bei Geburten vor 1992 nur in den ersten 24 Kalendermonaten nach Geburt des Kindes entstehen.

In dem von Ihnen beschriebenen Fall begann die Erziehung jedoch erst nach dem vollendeten 2. Lebensjahr des jüngsten Kindes.

Daher sind in diesem Fall für die Stiefmutter keine Entgeltpunkte für Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung anzurechnen.

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3 Antworten

W*lfgangam 28.10.2017 | 19:37
Hallo Harry, nein, Entgeltpunkte kann es dafür nicht geben. Das ist nur dann möglich, wenn Sie die Kinder bereits tatsächlich in den ersten 24 Monaten nach Geburt erzogen hätte - nur diese Zeit würde als Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung Entgeltpunkte bringen. Die weitere Erziehungszeit der Kinder bis zum 10. Lbj. ist eine sogenannte 'Berücksichtigungszeit (BÜZ) für Kindererziehung' ...grundsätzlich zunächst eine reine Zählzeit für div. Wartezeiten. Die BÜZ _kann_ sich auf die Höhe der Rente (sehr) positiv auswirken, im Allgemeinen/bei diesen Altfällen eher gar nicht. Gruß w.
Genervteram 28.10.2017 | 20:13
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wann jemandem der Gedanke kommt, dass noch Ansprüche auf Leistungen bei der Rentenversicherung zu holen sind und das mindestens 18 Jahre nach dem Erreichen der Altersgrenze und mehr als 3 Jahre nach der Höherbewertung der Kindererziehungszeiten!
Angelaam 29.10.2017 | 08:53
Deutsche Rentenversicherung
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