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Experten-Antwort

Mütter/Witwerrente

von Hans-Peter13.03.2014 | 08:03
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2 Antworten

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Folgender Fall: Meine Mutter ist am 03.03.2014 verstorben, bekommt also für März noch ihre Rente. Mein Vater bekommt für April bis Juni noch das sogenannte Sterbevierteljahr. also 3 volle Monate, danach 60 % Witwerrente. Das sind nach Abzug der eigenen Einkünfte ca. 30 EURO brutto monatlich. Meine verstorbene Mutter bekam für ihre 5 Kinder, alle geboren vor 1992, also etwas über 140 EURO Rente, insgesamt Rente ca. 290 EURO. Wie sieht es nun aus falls das geplante Gesetz zum 01.07.2014 in Kraft treten sollte und die Mütterrente um jeweils einen Punkt pro Kind angehoben wird, hat mein Vater dann ebenfalls Anspruch auf eine höhere Witwerrente ? Oder werden die Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

an dieser Stelle möchte ich ausführen, dass die geplante Mütterrente nach wie vor nur ein Gesetzesvorhaben ist und die weiteren Ausführungen nur zutreffen, wenn der Gesetzesvorschlag in der Form auch umgesetzt wird.

Die Gewährung der Mütterrente würde in diesem Fall dazu führen, dass Witwer einen grundsätzlich höheren Witwerrentenanspruch haben und somit nach Einkommensanrechnung ab dem 01.07. auch eine höhere Witwerrente bekommen würden.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antworten

Heinericham 13.03.2014 | 08:23
Im Gesetzesentwurf bekommen die Renten einen Zuschlag (Mütterrente), bei denen im Versicherungskonto der zwölfte Kalendermonat der Kindererziehungszeit anerkannt wurde. Es wird dort keine Unterscheidung zwischen Versicherten- und Hinterbliebenenrenten gemacht. Daher würde, wenn das gesetzt entsprechend verabschiedet wird, der Zuschlag auch in der Hinterbliebenrente gezahlt. MfG
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