Guten Tag Honigblüte,
die Deutsche Rentenversicherung führt medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in eigenen Rehabilitationseinrichtungen und Vertragseinrichtungen durch.
Eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme dauert grundsätzlich drei Wochen, kann jedoch je nach Indikation auch für einen längeren Zeitraum bewilligt werden.
Eine multimodale Schmerztherapie in einem Akutkrankenhaus ist keine Rehabilitationsmaßnahme im Sinne der Deutschen Rentenversicherung.
Ob es sich bei der multimodalen Schmerztherapie ggf. um eine rehabilitative Maßnahme im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, erfragen Sie bitte dort.
Herzliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung