Hallo Dahli,
nach Ihren Schilderungen besteht für den Fall keine Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicheurng. Auch sind derartige Leistungen nicht im Leistungskatalog des Rentenversicherungsträgers erhalten.
Bitte wenden Sie sich an die Kranken- oder Pflegekasse.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung