Leider kenne ich die maßgebenden Vorschriften für Ihre Betriebsrente nicht.
An dieser Stelle kann ich Ihnen daher nur zu einem fernmündlichen oder persönlichen Gespräch mit den für die betriebliche Altersversorgung zuständigen Mitarbeitern Ihres ehemaligen Arbeitgebers raten, um die für Sie bestehenden Möglichkeiten abzuklären.