Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Muss Betriebliche AV zeitgleich mit GRV beantragt werden?

von Betriebsrentner Uli21.10.2009 | 17:13
1015 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe mit 60 die GRV beantragt (18% Abschlag) und aus wirtschaftlichen Gründen (36% Abschlag) die BAV eines IT-Unternehmens (Bescheid über gesetzlich unverfallbare Versorgungsleistungen von 1990) erst jetzt mit 65 Jahren beantragt. Das Unternehmen will meine BAR um ca. 18% kürzen, weil "der Bezug bzw. der Beginn einer Altersrente aus der GRV in 2004 auch für die betriebliche Altersversorgung den Altersrentenbeginn in 2004 bedingt". Somit wären die Ansprüche aus 2005 und 2006 bereits verjährt und man bietet mir verschiedene Alternativen (mit und ohne Einmalzahlung) an, die auf eine Reduzierung meiner betrieblichen Altersrente um ca. 18 % hinauslaufen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider kenne ich die maßgebenden Vorschriften für Ihre Betriebsrente nicht.

An dieser Stelle kann ich Ihnen daher nur zu einem fernmündlichen oder persönlichen Gespräch mit den für die betriebliche Altersversorgung zuständigen Mitarbeitern Ihres ehemaligen Arbeitgebers raten, um die für Sie bestehenden Möglichkeiten abzuklären.

4 Antworten

Pascalam 21.10.2009 | 17:44
Ich gehöre nicht zu den Personen die immer sagen "Falsches Forum". Nur, wer soll Ihnen denn hier im Forum zu Ihrem Problem etwas sagen? Mit der gesetzlichen Rentenversicherung har dies nicht zu tun Pascal P
Amadéam 21.10.2009 | 18:18
Nun, die Satzung/ Versicherungsbedingungen Ihrer BAV wird doch einiges an Infos hergeben? Schauen Sie dort nach. Kommen Sie überhaupt nicht klar, wenden Sie sich (kostenpflichtig!) an einen privaten Rentenberater, der Ahnung von der Materie hat.
bAV - Spezialistam 22.10.2009 | 09:23
Hallo Uli, nur wenn in Ihrer Pensionszusage/ Versorgungsordnung/Betriebsvereinbarung etc. vereinbart ist, dass Sie zwingend zum Eintritt in die Regelaltersrente auch die Betriebsrente beantragen müssen, ist die Aussage des Unternehmens bezüglich der Rentenhöhe evtl. richtig.(muss dann auch mit dieser Verminderungsregel so beschrieben sein). Die Aussage, dass die Jahre 05+06 verjährt seien, sollte ein Anwalt ( zu Ihren Gunsten) klären. m.e. müssen auch diese Jahre nachgezahlt werden, wenn die Kürzung der Betriebsrente denn rechtens ist ! Der evtl als Rückdeckung abgeschlossene Versicherungsvertrag ist dabei eher nebensächlich; und wenn dieser nicht zur schriftlicheen Zusage etc. passt, ist es ein Problem d. Arbeitgebers! Ich hoffe etwas Licht gebracht zu haben. MfG bAV-Spezi
Betriebsrentner Uliam 22.10.2009 | 10:42
Danke für die vielen Infos. Würde meine Problemstellung mit allen Details gerne in professionelle Hände geben. Hat jemand eine Empfehlung, wie man einen guten Anwalt/Spezialisten im Rhein-Main-Gebiet findet, der sich in dieser Thematik (BAV) auskennt? P.S.: Das Unternehmen existiert seit 1990 nicht mehr und ist in Teilbereichen mittlerweile schon zweimal übernommen worden, sodass auch kein Betriebsrat oder Ansprechpartner mehr existieren. Gültig ist aber weiterhin die mir vorliegende Versorgungsordnung des Ursprungsunternehmens.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026