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Experten-Antwort

muss der neue Arbeitgeber über eine bestehende Teil-Eu-Rente informiert werden

von unsicher04.07.2014 | 09:46
1813 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, hatte Vorstellgespräch. Das ich schwerbehindert weiss der Arbeitgeber Nun da ichseit länger Zeit Teil-Eu-Rente bin. Frage ich mich muss ich dem neuen AG bei der Einstellung oder sogar im Vorstellungsgespräch mitteilen, dass ich Teil-Eu-Rente erhalte. Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo unsicher,

diese Frage bezieht sich auf das Arbeitsrecht. Dazu können wir in diesem Portal der Deutschen Rentenversicherung leider keine Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen

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14 Antworten

Tonstiam 04.07.2014 | 09:56
Die Zahl der Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat sich in den vergangenen neun Jahren mehr als verdoppelt. Sie ist zwischen 2003 und 2012 von rund 439.000 auf rund 900.000 gestiegen. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post” vorliegen. Betroffen sind den Daten zufolge vor allem Erwerbsgeminderte, also Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung keinem Job mehr nachgehen können. Der Sozialexperte der Linksfraktion im Bundestag, Matthias Birkwald, nannte die Zahlen alarmierend. Er bemängelte, dass das Rentenpaket der Bundesregierung an diesem Befund kaum etwas ändern werde.
GroKoam 04.07.2014 | 10:00
Ein Fan der britischen Heavy-Metal-Band Motörhead hat nach Diagnose deutscher Ärzte beim "Headbanging" auf einem Konzert gefährliche Hirnblutungen erlitten. Infolge der heftigen Kopfbewegungen habe der 50-Jährige unter immer stärkeren Kopfschmerzen gelitten und schließlich ärztlichen Rat gesucht.
Batrixam 04.07.2014 | 12:19
Zur Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen muss der Arbeitgeber ohnehin Bescheinigungen zur Höhe des Brutto-Entgeltes ausfüllen. Also wird er spätestens da von der Rente erfahren. In wieweit es besser ist, den Arbeitgeber bereits im Vorfeld über die Rente zu informieren oder ob hierzu eine Verpflichtung besteht, kann ich nicht sagen...
Schorscham 04.07.2014 | 14:15
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Man kann aber davon ausgehen, dass es sich nicht gerade positiv auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirkt, wenn man solche wesentlichen Dinge verschweigt.
Fritzam 04.07.2014 | 15:03
Hallo Und wenn er es sagt bekommt er den Job nicht. Also ist unsicher der geaschte! Und beim Aa. und bei der DRV sagen die der will ja nicht.
Schorscham 04.07.2014 | 15:11
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
Ich habe noch nie verschwiegen, dass ich BU-Rente beziehe. Das hat meine Arbeitgeber aber nicht davon abgehalten, mich einzustellen. Einer sagte sogar mal zu mir, dass er lieber Frührentner einstellt als Hartz 4-Empfänger, die sich häufig nur deshalb bewerben, damit man ihnen nicht die Stütze streicht.
egalam 04.07.2014 | 19:11
Eine BU-Rente würde ich auch nicht unbedingt mit einer (Teil)EU/EM-Rente vergleichen. Eine BU-Rente ist kein Problem, bedeutet ja nur, dass man Beruf X nicht mehr ausführen kann. Bei Erwerbsminderung ist dann eher schon Feierabend, denn es ist ja die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. mM: Da brauchste gar nicht lange rumdrucksen, unsicher. Spätestens bei den Meldungen für die DRV weiß der neue AG bescheid.
Rentenzombieam 05.07.2014 | 17:43
Buttje, Buttje, in der See, fauler Fisch stinkt arg, oh weh!
Fritzam 05.07.2014 | 20:16
hallo der eine oder andere hier hats nich begriffen, aber ich bin auch der meinung das 80% unserer. Leidensgerechten arbeitsplätze falsch besetzt sind zum beispiel bei der DRV, in der Verwaltung des ÖD und so weiter! Ich bin der Meinung das jeder Arbeiten würde ihm fehlt nur die richtige stelle/job. Ob der Faulbalg jetzt zu hause sitzt oder im ÖD sich rumdrückt ist doch egal.
Sonderschulmeisteram 05.07.2014 | 21:52
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
Schreibstil und Inhalt dieses unqualifizierten Pamphlet sprechen für sich. Ich schätze ja normalerweise ein anderes Niveau, aber: Der Fisch stinkt vom Kopf her, nicht wahr, Fischers Fritz?! Und vermutlich ist bei dem Verfasser dort nicht viel drin.....
Fritzam 06.07.2014 | 09:38
Hallo Die Reaktion des Sonderschullmeisters beweist, dass der Fritz sehr genau den Nagel auf den Kopf getroffen hat, weil sonst währe der Sonderschulkomiker viel Ruiger geblieben. Und es stimmt auch das der Fisch vom Kopf her stinkt, und zwar vom Kopf dieses Startes und seiner größtenteils sehr Aroganten Verwaltungen! Ich möchte an dieser Stelle mal darauf hin weisen wir leben nicht in einer Verwaltungsdiktatur!
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