Hallo Peter,
die eigene Altersrente wird als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Eine Überzahlung kann grundsätzlich von der Rentenversicherung zurückgefordert werden.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Mit frech meinte ich nicht die Nachforderung an sich, sondern die Bemerkung, dass meine Mutter (über 80) die falsche Rentenhöhe auf dem Rentenbescheid "durch einfache Überlegung hätte erkennen können".
Wer bitteschön kann einen Rentenbescheid ohne fachliche Hilfe auf Richtigkeit prüfen? Wird das vorausgesetzt, vor allem von Rentner /-innen über 80?
Beide Renten bezieht sie seit 1996 aus einer Rentenkasse. Die Daten lagen der Behörde somit vor. Ab 2015 wurde ja die Erhöhung der Mütterrente automatisch und ohne ihr Zutun berücksichtigt.
Gab es damals diese Meldepflicht einer höheren Mütterrente überhaupt? Mussten damals ALLE Mütterrentenbezieher, die alle diese Erhöhung erhielten, und gleichzeitig noch Hinterbliebenenrente bezogen, diese allg. staatliche Erhöhung der Mütterrente zum 01.07.2014 melden?
Das wurde doch alles automatisiert von Amts wegen.
Der Fehler liegt meiner Meinung nach eindeutig bei der Behörde.
Ja, ich weiß, die Erhöhung wird auf die Witwenrente angerechnet, aber:
Zu viel gezahlte Rente kann nur zurückgefordert werden, wenn sich der Versicherte grob fahrlässig verhalten hat. Die Rückforderung muss außerdem spätestens ein Jahr nach Kenntnis einer unrechtmäßigen Zahlung erfolgen.
Urteil des Sozialgericht Gießen (Az. S 4 R 451/12) vom 25.09.2014.
Sozialgericht Stuttgart
"Bewilligt dieselbe Behörde einer Versicherten zwei Renten (Witwenrente und Altersrente) und teilt sie in den Rentenanpassungsmitteilungen die jeweils aktuelle Rentenhöhe für beide Renten im selben Schreiben mit, so muss der Versicherte nicht damit rechnen, dass eine Anrechnung der Altersrente auf die Hinterbliebenenrente unterblieben ist (Urteil vom 23.06.2017, S 13 R 5384/15)."
Nach § 45 Abs. 2 SGB X (Zehntes Sozialgesetzbuch) darf ein Versicherter auf einen rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt vertrauen mit der Konsequenz, dass dieser nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Nach § 45 Absatz 4 SGB X und auch nach § 48 (greift bei wesentlicher Änderung der Sach- oder/und Rechtslage) hätte die Aufhebung des Rentenbescheids innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der entsprechenden Tatsachen erfolgen müssen.
Viele Grüße
Vielen Dank für Eure Antworten!
Mit frech meinte ich nicht die Nachforderung an sich, sondern die Bemerkung, dass meine Mutter (über 80) die falsche Rentenhöhe auf dem Rentenbescheid "durch einfache Überlegung hätte erkennen können".
Wer bitteschön kann einen Rentenbescheid ohne fachliche Hilfe auf Richtigkeit prüfen? Wird das vorausgesetzt, vor allem von Rentner /-innen über 80?
Beide Renten bezieht sie seit 1996 aus einer Rentenkasse. Die Daten lagen der Behörde somit vor. Ab 2015 wurde ja die Erhöhung der Mütterrente automatisch und ohne ihr Zutun berücksichtigt.
Gab es damals diese Meldepflicht einer höheren Mütterrente überhaupt? Mussten damals ALLE Mütterrentenbezieher, die alle diese Erhöhung erhielten, und gleichzeitig noch Hinterbliebenenrente bezogen, diese allg. staatliche Erhöhung der Mütterrente zum 01.07.2014 melden?
Das wurde doch alles automatisiert von Amts wegen.
Der Fehler liegt meiner Meinung nach eindeutig bei der Behörde.
Ja, ich weiß, die Erhöhung wird auf die Witwenrente angerechnet, aber:
Zu viel gezahlte Rente kann nur zurückgefordert werden, wenn sich der Versicherte grob fahrlässig verhalten hat. Die Rückforderung muss außerdem spätestens ein Jahr nach Kenntnis einer unrechtmäßigen Zahlung erfolgen.
Urteil des Sozialgericht Gießen (Az. S 4 R 451/12) vom 25.09.2014.
Sozialgericht Stuttgart
"Bewilligt dieselbe Behörde einer Versicherten zwei Renten (Witwenrente und Altersrente) und teilt sie in den Rentenanpassungsmitteilungen die jeweils aktuelle Rentenhöhe für beide Renten im selben Schreiben mit, so muss der Versicherte nicht damit rechnen, dass eine Anrechnung der Altersrente auf die Hinterbliebenenrente unterblieben ist (Urteil vom 23.06.2017, S 13 R 5384/15)."
Nach § 45 Abs. 2 SGB X (Zehntes Sozialgesetzbuch) darf ein Versicherter auf einen rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt vertrauen mit der Konsequenz, dass dieser nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Nach § 45 Absatz 4 SGB X und auch nach § 48 (greift bei wesentlicher Änderung der Sach- oder/und Rechtslage) hätte die Aufhebung des Rentenbescheids innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der entsprechenden Tatsachen erfolgen müssen.
Viele Grüße
Das von Ihnen zitierte Urteil bezieht sich auf das jährliche Rentenanpassungsverfahren (und nicht auf die Erhöhung der Mütterrente).
Außerdem steht dort "jeweils aktuelle Rentenhöhe für beide Renten im SELBEN Schreiben".
Das sehe ich hier nicht als erfüllt hat.
Dieses Urteil bezieht sich deshalb mit großer Sicherheit NICHT auf einen ähnlichen Sachverhalt.
Ja, eigentlich HÄTTEN alle betroffenen Rentner die Erhöhung der eigenen Rente (Mütterrente) melden müssen.
Wie gesagt, der maschinelle Datenaustausch ersetzt nicht die Mitteilungspflichten, insbesondere in Fällen wie der Ihrer Mutter, wo das maschinelle Datenaustauschverfahren, aus welchen Gründen auch immer, nicht funktioniert hat.
Natürlich hätte sie merken müssen, dass die Witwenrente auch nach der Mütterrentenberechnung noch immer die gleiche Höhe hatte.
Ja, der Rentenbescheid ist für manch einen Rentenbezieher kompliziert zu lesen und kaum jemand macht sich die Mühe.
Das bedeutet aber nicht, dass man ihn nicht lesen sollte, sondern nur, dass man sich eben Hilfe holen MUSS, wenn man den Inhalt nicht versteht. Kostenlose Hilfsangebote gab es auch schon 1996.
Ihre Argumente sind aus meiner Sicht recht dünn und werden nicht zum Erfolg führen.
Selbstverständlich können Sie aber gegen den Rückforderungsbescheid Widerspruch einlegen.
§ 45 SGB X ist nicht die zutreffende Rücknahmevorschrift, sondern § 48 SGB X. Der Unterschied ist, dass der Bescheid über die Witwenrente nicht von Anfang an "rechtswidrig begünstigend" war, sondern erst später "eine wesentliche Änderung" eingetreten ist.
Es tut mir sehr leid.
MfG
Werte Rentenuschi,
auch ich habe bisher darauf vertraut, dass die Erhöhung der Mütterrente meiner Mutter automatisch berücksichtigt wurde und dass somit kein Handlungsbedarf unsererseits bestand.
Vermutlich bin ich aber auch nur zu dämlich, nicht wahr, werte Rentenuschi?
Und von einer achzigjährigen oder noch älteren Frau, die vielleicht sogar dement ist, zu verlangen, dass sie selbst erkennen muss, dass ihr Rentenbescheid eventuell von einer fachkundigen Person überprüft werden muss, ist an Unverschämtheit und Arroganz nicht mehr zu toppen.
Ich wünsche Ihnen ein hohes Alter mit allen dazu gehörenden altersbedingten Einschränkungen.
Mal sehen, wie klar Sie dann noch denken können.
MfG
Die von Ihnen angewandte "Logik" ist nicht hinnehmbar. Grundsätzlich ist beim Rentenempfänger von einem/r interessierte Laien auszugehen der sich um seine finanziellen Angelegenheiten auch kümmert. Das heißt, dass er/sie sich fachliche Hilfe organisiert, falls dies nicht der Fall ist. Außerdem gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, dass Bescheide an einen Betreuer oder eine Person mit entsprechender Vollmacht gesandt werden, die sich dann im Auftrag des/der Rentners/in um dessen Angelegenheiten kümmert. Sich bloß zurücklehnen und die Rente zu kassieren ohne jemals die Bescheide gelesen zu haben und darauf zu vertrauen, dass alles in Ordnung ist reicht hier nicht aus. Über die Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten wird JEDER Rentenempfänger mit dem entsprechenden Rentenbescheid informiert, in diesem Fall sogar zwei mal (Witwen- und Altersrentenbescheid!). Die meisten sind allerdings nicht mal in der Lage über die Zeile in dem der Betrag der Zahlung genannt ist hinaus zu lesen und rufen dann direkt bei der DRV an, wann die erste Zahlung erfolgt obwohl dies in der nächsten Zeile steht. Soviel dazu...Ja, der Rentenbescheid ist für manch einen Rentenbezieher kompliziert zu lesen und kaum jemand macht sich die Mühe. Das bedeutet aber nicht, dass man ihn nicht lesen sollte, sondern nur, dass man sich eben Hilfe holen MUSS, wenn man den Inhalt nicht versteht. Kostenlose Hilfsangebote gab es auch schon 1996.Werte Rentenuschi, auch ich habe bisher darauf vertraut, dass die Erhöhung der Mütterrente meiner Mutter automatisch berücksichtigt wurde und dass somit kein Handlungsbedarf unsererseits bestand. Vermutlich bin ich aber auch nur zu dämlich, nicht wahr, werte Rentenuschi? Und von einer achzigjährigen oder noch älteren Frau, die vielleicht sogar dement ist, zu verlangen, dass sie selbst erkennen muss, dass ihr Rentenbescheid eventuell von einer fachkundigen Person überprüft werden muss, ist an Unverschämtheit und Arroganz nicht mehr zu toppen. Ich wünsche Ihnen ein hohes Alter mit allen dazu gehörenden altersbedingten Einschränkungen. Mal sehen, wie klar Sie dann noch denken können. MfG
Werte Rentenuschi,
auch ich habe bisher darauf vertraut, dass die Erhöhung der Mütterrente meiner Mutter automatisch berücksichtigt wurde und dass somit kein Handlungsbedarf unsererseits bestand.
Vermutlich bin ich aber auch nur zu dämlich, nicht wahr, werte Rentenuschi?
Und von einer achzigjährigen oder noch älteren Frau, die vielleicht sogar dement ist, zu verlangen, dass sie selbst erkennen muss, dass ihr Rentenbescheid eventuell von einer fachkundigen Person überprüft werden muss, ist an Unverschämtheit und Arroganz nicht mehr zu toppen.
Ich wünsche Ihnen ein hohes Alter mit allen dazu gehörenden altersbedingten Einschränkungen.
Mal sehen, wie klar Sie dann noch denken können.
MfG
Ich habe schon häufiger festgestellt, lieber Schorsch, dass Sie ohne jegliche Rechtskenntnis und nur emotional antworten, was aber gerade dem Fragesteller hier nicht hilft. Dieser sollte Widerspruch einreichen und die Entscheidung abwarten. Auch ich bin allerdings der Meinung, dass dieser Widerspruch abgelehnt werden wird. Letztendlich bleibt dem Fragesteller aber nur, den Widerspruchsbescheid abzuwarten. Ob Sie Schorsch das dann gerecht oder ungerecht finden, ist dabei unerheblich.Ja, der Rentenbescheid ist für manch einen Rentenbezieher kompliziert zu lesen und kaum jemand macht sich die Mühe. Das bedeutet aber nicht, dass man ihn nicht lesen sollte, sondern nur, dass man sich eben Hilfe holen MUSS, wenn man den Inhalt nicht versteht. Kostenlose Hilfsangebote gab es auch schon 1996.Werte Rentenuschi, auch ich habe bisher darauf vertraut, dass die Erhöhung der Mütterrente meiner Mutter automatisch berücksichtigt wurde und dass somit kein Handlungsbedarf unsererseits bestand. Vermutlich bin ich aber auch nur zu dämlich, nicht wahr, werte Rentenuschi? Und von einer achzigjährigen oder noch älteren Frau, die vielleicht sogar dement ist, zu verlangen, dass sie selbst erkennen muss, dass ihr Rentenbescheid eventuell von einer fachkundigen Person überprüft werden muss, ist an Unverschämtheit und Arroganz nicht mehr zu toppen. Ich wünsche Ihnen ein hohes Alter mit allen dazu gehörenden altersbedingten Einschränkungen. Mal sehen, wie klar Sie dann noch denken können. MfG
Lustig, dass ausgerechnet SIE das meinen.
Im Übrigen geht es nicht vordergründig um mangelnde Rechtskenntnis, sondern um die überhebliche Art, mit der @Rentenuschi Laien die sogenannte Rechtslage erklärt.
Die Sozialverbände kritisieren übrigens schon länger, dass die allermeisten Rentner nicht mitbekommen, dass ihre bisher steuerfreie Rente nach der nächsten Rentenerhöhung steuerpflichtig sein könnte.
Daher fordern sie einen automatisierten Steuerabzug durch die Rententräger.
@Rentenuschi und Sie finden es aber vermutlich völlig normal, dass jeder Rentner selbst die aktuellen Einkommensteuergrundfreibeträge in Erfahrung bringt und ggf. eine Steuererklärung abgibt, nicht wahr?
Sie beiden sind aber auch schlau....
Ja, der Rentenbescheid ist für manch einen Rentenbezieher kompliziert zu lesen und kaum jemand macht sich die Mühe.
Das bedeutet aber nicht, dass man ihn nicht lesen sollte, sondern nur, dass man sich eben Hilfe holen MUSS, wenn man den Inhalt nicht versteht. Kostenlose Hilfsangebote gab es auch schon 1996.
[/quote]Werte Rentenuschi,
auch ich habe bisher darauf vertraut, dass die Erhöhung der Mütterrente meiner Mutter automatisch berücksichtigt wurde und dass somit kein Handlungsbedarf unsererseits bestand.
Vermutlich bin ich aber auch nur zu dämlich, nicht wahr, werte Rentenuschi?
Und von einer achzigjährigen oder noch älteren Frau, die vielleicht sogar dement ist, zu verlangen, dass sie selbst erkennen muss, dass ihr Rentenbescheid eventuell von einer fachkundigen Person überprüft werden muss, ist an Unverschämtheit und Arroganz nicht mehr zu toppen.
Ich wünsche Ihnen ein hohes Alter mit allen dazu gehörenden altersbedingten Einschränkungen.
Mal sehen, wie klar Sie dann noch denken können.
MfG[/quote]
Ich habe schon häufiger festgestellt, lieber Schorsch, dass Sie ohne jegliche Rechtskenntnis und nur emotional antworten, was aber gerade dem Fragesteller hier nicht hilft.
Dieser sollte Widerspruch einreichen und die Entscheidung abwarten.
Auch ich bin allerdings der Meinung, dass dieser Widerspruch abgelehnt werden wird.
Letztendlich bleibt dem Fragesteller aber nur, den Widerspruchsbescheid abzuwarten.
Ob Sie Schorsch das dann gerecht oder ungerecht finden, ist dabei unerheblich.
Das ist doch Panikmache. So wie der Steueranteil (in €) steigt, steigt auch der Freibetrag 87 in €).
Werte Rentenuschi,
auch ich habe bisher darauf vertraut, dass die Erhöhung der Mütterrente meiner Mutter automatisch berücksichtigt wurde und dass somit kein Handlungsbedarf unsererseits bestand.
Vermutlich bin ich aber auch nur zu dämlich, nicht wahr, werte Rentenuschi?
Und von einer achzigjährigen oder noch älteren Frau, die vielleicht sogar dement ist, zu verlangen, dass sie selbst erkennen muss, dass ihr Rentenbescheid eventuell von einer fachkundigen Person überprüft werden muss, ist an Unverschämtheit und Arroganz nicht mehr zu toppen.
Ich wünsche Ihnen ein hohes Alter mit allen dazu gehörenden altersbedingten Einschränkungen.
Mal sehen, wie klar Sie dann noch denken können.
MfG
Lustig, dass ausgerechnet SIE das meinen.
Im Übrigen geht es nicht vordergründig um mangelnde Rechtskenntnis, sondern um die überhebliche Art, mit der @Rentenuschi Laien die sogenannte Rechtslage erklärt.
Die Sozialverbände kritisieren übrigens schon länger, dass die allermeisten Rentner nicht mitbekommen, dass ihre bisher steuerfreie Rente nach der nächsten Rentenerhöhung steuerpflichtig sein könnte.
Daher fordern sie einen automatisierten Steuerabzug durch die Rententräger.
@Rentenuschi und Sie finden es aber vermutlich völlig normal, dass jeder Rentner selbst die aktuellen Einkommensteuergrundfreibeträge in Erfahrung bringt und ggf. eine Steuererklärung abgibt, nicht wahr?
Sie beiden sind aber auch schlau....
Schlauberger wie Sie, die nichts zur Klärung des Sachverhalts beizutragen haben, gibt hier schon genug. Sie sind daher nur Einer von Vielen dessen Antworten nicht mehr als ein müdes Lächeln hervorrufen.Ich habe schon häufiger festgestellt, lieber Schorsch, dass Sie ohne jegliche Rechtskenntnis und nur emotional antworten, was aber gerade dem Fragesteller hier nicht hilft.Lustig, dass ausgerechnet SIE das meinen. Im Übrigen geht es nicht vordergründig um mangelnde Rechtskenntnis, sondern um die überhebliche Art, mit der @Rentenuschi Laien die sogenannte Rechtslage erklärt. Die Sozialverbände kritisieren übrigens schon länger, dass die allermeisten Rentner nicht mitbekommen, dass ihre bisher steuerfreie Rente nach der nächsten Rentenerhöhung steuerpflichtig sein könnte. Daher fordern sie einen automatisierten Steuerabzug durch die Rententräger. @Rentenuschi und Sie finden es aber vermutlich völlig normal, dass jeder Rentner selbst die aktuellen Einkommensteuergrundfreibeträge in Erfahrung bringt und ggf. eine Steuererklärung abgibt, nicht wahr? Sie beiden sind aber auch schlau....
Lustig, dass ausgerechnet SIE das meinen.
Im Übrigen geht es nicht vordergründig um mangelnde Rechtskenntnis, sondern um die überhebliche Art, mit der @Rentenuschi Laien die sogenannte Rechtslage erklärt.
Die Sozialverbände kritisieren übrigens schon länger, dass die allermeisten Rentner nicht mitbekommen, dass ihre bisher steuerfreie Rente nach der nächsten Rentenerhöhung steuerpflichtig sein könnte.
Daher fordern sie einen automatisierten Steuerabzug durch die Rententräger.
@Rentenuschi und Sie finden es aber vermutlich völlig normal, dass jeder Rentner selbst die aktuellen Einkommensteuergrundfreibeträge in Erfahrung bringt und ggf. eine Steuererklärung abgibt, nicht wahr?
Sie beiden sind aber auch schlau....
Ja solche Menschen die völlig uninformiert sind gibt es - und gar nicht so selten.
Vor einigen Wochen hatte ich folgenden Fall.
Eine Dame hat bis sie 55 Jahre alt war versichert im Betrieb des Ehegatten gearbeitet und bereits mehrere Rentenauskünfte dass sie 35 Jahre aufweist und mit 63 in Rente gehen kann. Dann starb der Mann und der Betrieb wurde geschlossen.
Kurz vor 65 kreuzt sie auf um sich um die Rente mit "67" zu kümmern, weil Sie in den 10 Jahren seit dem Tod des Mannes alle Ersparnisse aufgebraucht habe und die Zeit bis 67 mit Hartz4 überbrücken müsse.
1) Dass sie schon mit 63 hätte etwa 1000 € Rente bekommen können war ihr nicht bewusst.
2) Witwenrente bekäme sie nicht ihr Mann habe lt eigenen Aussagen nie Rentenbeiträge gezahlt. Eine Kurzrecherche (dauerte 30 Sekunden am Rentencomputer) lieferte mir eine 25 jährige Versicherungszeit des Mannes zwischen dem 15. und dem 40. LJ - die Dame hatte also schon kanpp 10 Jahre einen Witwenrentenanspruch und den bis heute nicht realisiert.
3) Die Tochter ist jetzt 27 und hat bis vor 2 Jahren studiert - auch die Waisenrente ist 8 Jahre lang in "den Sand gesetzt" worden.
Da verschlägt es dem Berater die Sprache - und da sage noch einer: "unsere Kunden sind informiert"
Ja so was gibts wirklich!
Vielen Dank für eure Beiträge,
ich möchte noch ergänzen, dass nicht nur beide Versicherungsnummern bei dem gleichen Träger geführt sind, es stehen beide Renten auch schon seit mindestens 2009 auf einem Schreiben. Vorderseite Altersrente und Rückseite gr. Witwenrente.
Der Rentenkasse war also nicht nur die Altersrentenhöhe bekannt, sondern auch die Existenz der Witwenrente (positive Kenntnis).
Das alleine genügt eigentlich schon, um einer Rückforderung wirksam zu widersprechen.
Ab 01.07.2015 wurde die Rentenerhöhung ja dann auch noch plötzlich automatisch berücksichtigt. Das die Versicherung behauptet, sie hätte erst 2018 von der Rentenhöhe der Altersrente erfahren, ist nicht nachzuvollziehen.
Es geht eigentlich nicht um die 124 € Nachzahlung, sondern um Recht und Prinzip. Wenn Otto-Normalbürger z.B. bei Finanzämtern, Versicherungen etc. Fehler macht, Bescheide nicht prüft, oder Fristen versäumt, und ihm daraus (finanzielle) Nachteile entstehen, dann hat er, wie so oft, leider Pech gehabt.
Das muss dann aber auch umgekehrt gelten. Der Gesetzgeber hat es zumindest so vorgesehen.
Es wäre zu schön und gerecht, wenn die Versicherung für ihre Fehler / Versäumnisse, nicht ihre Versicherte (meine Mutter) verantwortlich zu machen versucht, sondern ihre Fehler / Versäumnisse von sich aus anerkennen und Kulanz zeigen würde.
Trotz allem an alle noch einmal großen Dank für euer Gehör und eure geopferte Zeit!
Es tut mir leid, wenn Sie mich überheblich wahrgenommen haben, aber das lag nicht in meiner Absicht.
Ich bin lediglich nicht auf die (irrelevanten) Argumente, wie z.B. das Alter der Rentenempfängerin eingegangen.
Das Alter und der Gesundheitszustand spielen aber in diesem Fall wirklich keine Rolle, denn wo soll man die Grenze ziehen?
Was genau soll ein Rententräger denn noch tun, damit wirklich jeder das Recht versteht?
Es gibt überall die Möglichkeit, sich kostenlos beraten zu lassen, inzwischen ein super Internetangebot inklusive dieses Forums.
Ein BISSCHEN Eigeninitiative und im Notfall Hilfe von der Familie muss man schon noch erwarten können.
Den Rentenantrag auszufüllen um das Geld zu bekommen hat ja schließlich auch irgendwie geklappt (sorry).
Natürlich! Genau so, wie Sie sich darauf verlassen, dass es Menschen gibt, die hier fachlich fundiert ihre Freizeit verschenken.
Mal eine Gegenfrage: Kennen Sie irgendeine weibliche Person, mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, die über die Mütterrente NICHT informiert war?
Damals wie heute standen die potenziellen Nachzahlungsempfänger teilweise schon Monate vor dem Inkrafttreten des Gesetzes auf der Matte.
Wenn es aber ans Zahlen geht, will immer keiner irgendetwas gewusst haben ;-)
Das liegt in der menschlichen Natur und ist deshalb kein Grund, auf die Rückzahlung von zuviel gezahlten Rentenbeträgen zu verzichten.
Deshalb gibt es die weiter oben zitierten Vorschriften.
In diesem Sinne
einen schönen Abend noch
MfG
Meine Mutter war 2014 86 Jahre alt und wusste in der Tat nichts von ihren "Mütterrenten-Ansprüchen".
Und dann sind mir noch zahlreiche jüngere Mütter bekannt, die die "Mütterrente" nur aus den TV-Nachrichten kennen aber gar nicht genau wissen was das ist.
Genauso verhält es sich mit der Steuerpflicht.
Wie mir mal ein DRV-Mitarbeiter sagte, wissen die wenigsten Rentner darüber bescheid, dass jede Rentenerhöhung den Abstand zur Steuerpflicht geringer werden lässt und dass schon sehr viele Rentner unabsichtlich zu Steuerhinterziehern wurden.
Aber SIE kennen nur bestens informierte Leute?
Donnerwetter.....
Unwissenheit der Leute ist aber weder der DRV noch dem Finanzamt anzulasten.. Mal eine Gegenfrage: Kennen Sie irgendeine weibliche Person, mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, die über die Mütterrente NICHT informiert war?Meine Mutter war 2014 86 Jahre alt und wusste in der Tat nichts von ihren "Mütterrenten-Ansprüchen". Und dann sind mir noch zahlreiche jüngere Mütter bekannt, die die "Mütterrente" nur aus den TV-Nachrichten kennen aber gar nicht genau wissen was das ist. Genauso verhält es sich mit der Steuerpflicht. Wie mir mal ein DRV-Mitarbeiter sagte, wissen die wenigsten Rentner darüber bescheid, dass jede Rentenerhöhung den Abstand zur Steuerpflicht geringer werden lässt und dass schon sehr viele Rentner unabsichtlich zu Steuerhinterziehern wurden. Aber SIE kennen nur bestens informierte Leute? Donnerwetter.....
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Mal eine Gegenfrage: Kennen Sie irgendeine weibliche Person, mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, die über die Mütterrente NICHT informiert war?
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Meine Mutter war 2014 86 Jahre alt und wusste in der Tat nichts von ihren "Mütterrenten-Ansprüchen".
Und dann sind mir noch zahlreiche jüngere Mütter bekannt, die die "Mütterrente" nur aus den TV-Nachrichten kennen aber gar nicht genau wissen was das ist.
Genauso verhält es sich mit der Steuerpflicht.
Wie mir mal ein DRV-Mitarbeiter sagte, wissen die wenigsten Rentner darüber bescheid, dass jede Rentenerhöhung den Abstand zur Steuerpflicht geringer werden lässt und dass schon sehr viele Rentner unabsichtlich zu Steuerhinterziehern wurden.
Aber SIE kennen nur bestens informierte Leute?
Donnerwetter.....[/quote]
Unwissenheit der Leute ist aber weder der DRV noch dem Finanzamt anzulasten.
Das behauptet auch niemand.
Man sollte aber etwas mehr Verständnis für die VIELEN (Warum sind das wohl so VIELE?) "Ahnungslosen" haben, anstatt oberlehrerhaft auf die Rechtslagen zu verweisen und die Betroffenen wie Deppen zu behandeln, die zu dämlich sind sich selbstständig über die Rechtslagen zu informieren.
Sozialverbände und sogar einige Bundestagsabgeordnete haben dieses Verständnis und plädieren beispielsweise für einen Direktabzug der Einkommensteuer durch die RV-Träger, genauso wie die Arbeitgeber die Lohnsteuern ihrer Mitarbeiter einbehalten und abführen.
Gefordert ist hier natürlich, wie Sie folgerichtig erkannt haben, der Gesetzgeber und nicht die DRV oder das Finazamt.
Denn wenn kein Handlungsbedarf bestünde, gäbe es nicht so VIELE Ahnungslose Rentner/innen.
FG
Sozialverbände müssen viel fordern, dass ist deren Aufgabe. Ob und was sie aber tatsächlich erreichen steht auf einem anderen Blatt.Unwissenheit der Leute ist aber weder der DRV noch dem Finanzamt anzulasten.Das behauptet auch niemand. Man sollte aber etwas mehr Verständnis für die VIELEN (Warum sind das wohl so VIELE?) "Ahnungslosen" haben, anstatt oberlehrerhaft auf die Rechtslagen zu verweisen und die Betroffenen wie Deppen zu behandeln, die zu dämlich sind sich selbstständig über die Rechtslagen zu informieren. Sozialverbände und sogar einige Bundestagsabgeordnete haben dieses Verständnis und plädieren beispielsweise für einen Direktabzug der Einkommensteuer durch die RV-Träger, genauso wie die Arbeitgeber die Lohnsteuern ihrer Mitarbeiter einbehalten und abführen. Gefordert ist hier natürlich, wie Sie folgerichtig erkannt haben, der Gesetzgeber und nicht die DRV oder das Finazamt. Denn wenn kein Handlungsbedarf bestünde, gäbe es nicht so VIELE Ahnungslose Rentner/innen. FG
Das von Ihnen zitierte Urteil bezieht sich auf das jährliche Rentenanpassungsverfahren (und nicht auf die Erhöhung der Mütterrente).
Außerdem steht dort "jeweils aktuelle Rentenhöhe für beide Renten im SELBEN Schreiben".
Das sehe ich hier nicht als erfüllt hat.
Dieses Urteil bezieht sich deshalb mit großer Sicherheit NICHT auf einen ähnlichen Sachverhalt.
Ja, eigentlich HÄTTEN alle betroffenen Rentner die Erhöhung der eigenen Rente (Mütterrente) melden müssen.
Wie gesagt, der maschinelle Datenaustausch ersetzt nicht die Mitteilungspflichten, insbesondere in Fällen wie der Ihrer Mutter, wo das maschinelle Datenaustauschverfahren, aus welchen Gründen auch immer, nicht funktioniert hat.
Natürlich hätte sie merken müssen, dass die Witwenrente auch nach der Mütterrentenberechnung noch immer die gleiche Höhe hatte.
Ja, der Rentenbescheid ist für manch einen Rentenbezieher kompliziert zu lesen und kaum jemand macht sich die Mühe.
Das bedeutet aber nicht, dass man ihn nicht lesen sollte, sondern nur, dass man sich eben Hilfe holen MUSS, wenn man den Inhalt nicht versteht. Kostenlose Hilfsangebote gab es auch schon 1996.
Ihre Argumente sind aus meiner Sicht recht dünn und werden nicht zum Erfolg führen.
Selbstverständlich können Sie aber gegen den Rückforderungsbescheid Widerspruch einlegen.
§ 45 SGB X ist nicht die zutreffende Rücknahmevorschrift, sondern § 48 SGB X. Der Unterschied ist, dass der Bescheid über die Witwenrente nicht von Anfang an "rechtswidrig begünstigend" war, sondern erst später "eine wesentliche Änderung" eingetreten ist.
Es tut mir sehr leid.
MfG
Hmm... die Anpassung zur Alters- und Witwenrente werden grundsätzlich seit einigen Jahren im 'selben Schreiben'/Bescheid mitgeteilt.
Gruß
w.
PS: Anekdote der heutigen Woche ...zur Unwissenheit/Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten (siehe auch Beitrag von @KSC)
Jetzt 15.000 EUR Nachzahlung (nach ein paar 'klärenden' Hinweisen von mir) fragt mich der Versicherte mit wässrigen Augen/ist schon auf dem Konto/stimmt das? Tja, wenn seit 2007 die rum. FRG-Zeiten irgendwo in den Wirren der DRV immer und immer wieder an wirklich nicht nachvollziehbaren Nichtentscheidungen gescheitert sind (die Details sind so was von peinlich/rechtlich außerhalb jeder Spur) ...dann stimmt das einfach so, was bereits bei Rentenbewilligung 2007 gegolten hätte.
Schade, das nur die üblichen 4 Jahre Nachzahlung folgten – und so was von ratzfatz - ...sicher, es ginge mehr. Aber für'n Schokoriegel kann ich nicht auch noch privatrechtliche Tipps geben *g ...das, werte Lesende, hat hoffentlich keiner falsch verstanden/und weitere Optionen wurden auch ohne 2. Schokoriegel aufgezeigt :)
Daher Rat an Versicherte: fragt nach, bohrt nach, holt eine 2./3. Meinung ein UND eine rechtskräftigte Entscheidung, die ggf. erneut zu hinterfragen ist ...und hört niemals auf den liebevollen Ehegatten (du bist doch durch mich mal gut versorgt), was die eigenen Rentenansprüche angeht!
Gruß
w.
PS: letztendlich will ich damit zum Ausdruck bringen, dass DRV und andere SV-Behörden sehr gut Hand-in-Hand arbeiten können, WENN die Versicherten beide/alle Informationsmöglichkeiten nutzen - auch, um etwaige Fehlentscheidungen zu korrigieren. Wo Menschen arbeiten ...
Wenn Du in den Spiegel siehst, dass über Deinem Kopf ist kein Heiligenschein, sondern nur die Zimmerlampe. Das hast Du in Deiner Selbstverliebtheit übersehen!Außerdem steht dort "jeweils aktuelle Rentenhöhe für beide Renten im SELBEN Schreiben".Das sehe ich hier nicht als erfüllt hat.MfGHmm... die Anpassung zur Alters- und Witwenrente werden grundsätzlich seit einigen Jahren im 'selben Schreiben'/Bescheid mitgeteilt. Gruß w. PS: Anekdote der heutigen Woche ...zur Unwissenheit/Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherten (siehe auch Beitrag von @KSC) Jetzt 15.000 EUR Nachzahlung (nach ein paar 'klärenden' Hinweisen von mir) fragt mich der Versicherte mit wässrigen Augen/ist schon auf dem Konto/stimmt das? Tja, wenn seit 2007 die rum. FRG-Zeiten irgendwo in den Wirren der DRV immer und immer wieder an wirklich nicht nachvollziehbaren Nichtentscheidungen gescheitert sind (die Details sind so was von peinlich/rechtlich außerhalb jeder Spur) ...dann stimmt das einfach so, was bereits bei Rentenbewilligung 2007 gegolten hätte. Schade, das nur die üblichen 4 Jahre Nachzahlung folgten – und so was von ratzfatz - ...sicher, es ginge mehr. Aber für'n Schokoriegel kann ich nicht auch noch privatrechtliche Tipps geben *g ...das, werte Lesende, hat hoffentlich keiner falsch verstanden/und weitere Optionen wurden auch ohne 2. Schokoriegel aufgezeigt :) Daher Rat an Versicherte: fragt nach, bohrt nach, holt eine 2./3. Meinung ein UND eine rechtskräftigte Entscheidung, die ggf. erneut zu hinterfragen ist ...und hört niemals auf den liebevollen Ehegatten (du bist doch durch mich mal gut versorgt), was die eigenen Rentenansprüche angeht! Gruß w. PS: letztendlich will ich damit zum Ausdruck bringen, dass DRV und andere SV-Behörden sehr gut Hand-in-Hand arbeiten können, WENN die Versicherten beide/alle Informationsmöglichkeiten nutzen - auch, um etwaige Fehlentscheidungen zu korrigieren. Wo Menschen arbeiten ...
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