Hinsichtlich der Höhe und der Bezugsdauer des Krankengeldes kontaktieren Sie bitte die zuständige Krankenkasse. Die Krankenkasse kann Sie gemäß § 51 Abs. 1 SGB 5 auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen. Dieser Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor Ort. Dort kann man Ihnen den Sachverhalt erläutern, die Höhe der zu erwartenden Rente berechnen und den Rentenantrag ggf. aufnehmen. Unsere Leistungen sind kostenfrei.