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Experten-Antwort

Muss EU-Rente beantragt werden?

von Attache09.11.2012 | 17:38
2632 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen. Trotz Studium der Forenbeiträge, konnte ich keine entsprechende Antwort auf meine Fragen finden und möchte diese hier nun schildern. Bei meiner Frau (49 J.) wurde vor 7 Wochen Darmkrebs diagnostiziert und sie befindet sich derzeit in Chemo- und Bestrahlungs-Therapie. Eine OP und weitere Therapien werden Ende des Jahres folgen. Sie bezieht seit dieser Woche Krankengeld. Ihr Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.12, da sie einen befristeten Arbeitsvertrag hatte und der AG diesen, wie wir gestern erfahren haben, nicht verlängern wird. Antrag auf Schwerbehindertenausweis läuft und müsste in Kürze vorliegen. Es besteht lt. Facharzt durchaus Hoffnung, dass sie nach ca. 1 Jahr wieder arbeitsfähig sein könnte. Die AU entstand somit noch während ihrer Beschäftigungszeit und der AG hat die 6 Wochen das Gehalt weiter gezahlt. Uns beschäftigen nun folgende Fragen: 1. Hat meine Frau trotz nun anstehender Arbeitslosigkeit Anspruch auf Krankengeldzahlung für 78 Wochen? 2. Kann die Krankenkasse aufgrund der Arbeitslosigkeit ab dem 01.01.13 von meiner Frau den EU-Rentenantrag verlangen und sie somit aus dem Krankengeldbezug weisen? 3. Ist es ratsam schon jetzt selbst Antrag auf EU-Rente zu stellen (wie mehrfach in Foren gelesen), obwohl mit herben Einbusen gegenüber dem Krankengeld zu rechnen ist? 4. An wen können wir uns wenden der uns bei diesen für Otto-Normalverbraucher schwierigen Fragen hilft? Ich danke schon mal im Voraus für nützliche Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.11.2012 | 10:10

Hinsichtlich der Höhe und der Bezugsdauer des Krankengeldes kontaktieren Sie bitte die zuständige Krankenkasse. Die Krankenkasse kann Sie gemäß § 51 Abs. 1 SGB 5 auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen. Dieser Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor Ort. Dort kann man Ihnen den Sachverhalt erläutern, die Höhe der zu erwartenden Rente berechnen und den Rentenantrag ggf. aufnehmen. Unsere Leistungen sind kostenfrei.

7 Antworten

KSCam 09.11.2012 | 17:59
1) Diese Frage stellen Sie bitte Ihrer Krankenkasse, bzw. in einem Krankenkassenforum. Da werden sich die DRV Experten "bedeckt" halten. 2) Den Rentenantrag kann die Kasse nicht fordern, aber die Kasse kann zur Reha auffordern (in der Hoffnung, dass die DRV den Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeutet). 3) Wenn Krankengeld (und eventuelles ALG) höher sind als die EM Rente, dann würde ich persönlich noch zuwarten. Das hängt von den konkreten Zahlen im Einzelfall ab. 4) Beratungen zu diesem Themenfeld sind das klassische Beratungsgebiet jeder Beratungsstelle der DRV. PS: alles Gute
Klaus-Peteram 09.11.2012 | 20:07
zu 1: Ja natürlich. " Ausnahme : Eine von vornherein befristete Beschäftigung bis zu 10 Wochen beinhaltet nach dem Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) keinen Krankengeldanspruch. " Aber das ist bei Ihrer Frau ja nicht der Fall. zu 2 : Nein. Die Kasse kann grundsätzlich n u r zur Rehanatragstellung auffordern wozu dann 10 Wochen Zeit bleibt. Stellt man in dieser Frist den Antrag nicht , wird sofort die Krankengeldzahlung eingestellt. Natürlich kann der Rehaantrag dann später im Laufe des Verfahrens und wenn durch die RV Erwerbsminderung festgestellt wird, der Reha - dann in einen Rentenantrag umgedeutet werden. zu 3 : Nein Auf gar keinen Fall. Wenn das Krankengeld höher als die zu erwartende EM-Rente ist, gilt es die Krankenzahlung möglichst lange heraus zu zögern. Dies kann die Kasse jedoch mit der Aufforderung zur Beantragung einer med. Reha verhindern ( siehe Punkt 2 ) , um möglichst schnell damit aus der Zahlung des Krankengeldes zu kommen. zu 4 : z.b. an einen Sozialverband ( Vdk oder SovD ), einen Anwalt, der Gewerkschaft oder eben die Beratungsstellen der RV.
KSCam 10.11.2012 | 09:43
Ist doch klar, dass der freiberufliche Rentenberater diesen Rat erteilt - der kassiert ja auch Kohle für das Ausfüllen des Rentenantrages; eine Leistung, die Sie auf ihrem Rathaus oder der DRV Beratungsstelle kostenlos und genauso gut erhalten. Was verlagt er denn für seine Hilfe? :)
Attacheam 10.11.2012 | 09:09
Hallo und Danke für die Antworten. Ich habe gestern Abend noch mit einem freiberuflichen Rentenberater telefoniert. Was mich nun insgesamt verwirrt, ist die Tatsache, dass er uns geraten hat umgehend die EU-Rente zu beantragen, obwohl ich ihm gesagt habe, dass diese mit Sicherheit geringer ausfallen wird als das Krankengeld. Ich glaube wir werden uns noch Rat beim VdK einholen.
Attacheam 10.11.2012 | 12:23
Für das Ausfüllen des Antrags ca. 80 €
Klaus-Peteram 10.11.2012 | 14:53
Hammer. Leichter kann der Mann kein Geld verdienen für das bischen Arbeit. Ich fülle den für Sie für 20 € eben aus... Aber Spaß beiseite. Ihre Stadtverwaltung/Bürgerbüro macht das kostenlos. Sie können sich aber auch die benötigten Formulare auf der Webseite der Deutschen Rentenverischerung downloaden und das ganze dann selbst ausfüllen. So eine Aktion ist das nun auch nicht. Allerdings sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Anlass den EM-Antrag zu stellen. Beratung beim Sozialverband sollten Sie auf jeden Fall zu dem ganzen Komplex einholen.
Adelheidam 12.11.2012 | 17:00
Das ist ja wohl das Mindeste. Die Zeiten sind wohl längst vorbei, wo die EM-Renten einfach zugeflogen sind.
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