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Experten-Antwort

Muss ich ( trotz Aufforderung der DRV ) eine EMR zu stellen Befürchtungen haben das sie nicht gewährt wird?

von Realist12.07.2024 | 08:11
408 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ein herzliches Hallo an die Experten und Forumsteilnehmer hier, ich habe folgende Situation. Ich bin seit 01.08.2022 im Krankenstand wegen zahlreicher Krankheiten , hauptsächlich aber wegen chronischer psychosomatischer Erkrankung. Eine Schwerbehinderung diesbezüglich liegt bereits vor. Es wurde eine stationäre Reha beantragt die auch genehmigt wurde , zwischenzeitlich wurde dann aber auch ein sozialmedizinisches Gutachten des Arbeitsamtes in Auftrag gegeben mit dem Ergebnis das ich nicht mehr erwerbsfähig wäre auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ( nur noch unter 3 Stunden täglich ). Dieses Gutachten wurde dann dementsprechend zur DRV übermittelt. Daraufhin musste ich zum Gutachter der DRV um zu prüfen ob eine Reha überhaupt noch sinnvoll wäre usw. Ich bekam nun denn Bescheid mit dem Ergebnis das die Bewilligung der Reha aufgehoben wird mit der Begründung das nach der Feststellung der DRV eine Reha meine Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich bessern oder wieder herstellen kann. Ich werde in dem Schreiben nun aufgefordert möglichst umgehend einen formularmäßigen Rentenantrag /EMR zu stellen. Mit dem Ergebnis des Bescheides usw. bin ich zu 100 % einverstanden und ich werde nun einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Meine Frage ist folgende: Kann ich aufgrund des Bescheides nun davon ausgehen das mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente dann problemlos durchgehen wird (nachdem die DRV mich ja selbst dazu aufgefordert hat ) oder habe ich doch noch zu befürchten das ich erst ewig darum " kämpfen " muss und der Antrag erst mal abgelehnt wird usw. ? Ich danke Ihnen für diesbezügliche Rückmeldungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Realist,

 

ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt gem. § 116 Abs. 2  Nr. 1 SGB IV als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist.

 

Durch die ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers wurde in Ihrem Fall festgestellt, dass eine Besserung der Erwerbsfähigkeit durch eine Leistung zur medizinischen nicht erwartet werden kann.

 

Sie wurden daher aufgefordert einen formellen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.

 

Ob Sie tatsächlich auch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, hängt nicht nur von den medizinischen sondern auch von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. Insoweit kann eine Prüfung und Entscheidung über den Rentenanspruch erst nach vollständiger Antragstellung erfolgen.

 

Das Rentenantragsverfahren kann daher nur abgewartet werden.

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17 Antworten

EMam 12.07.2024 | 08:15
Es ist zwar eine hohe Wahrscheinlichkeit der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente gegeben, eine Garantie kann Ihnen hier aber niemand geben. Antrag stellen und abwarten!
Ernsthaftam 12.07.2024 | 09:40
Das wäre ja der größte Lacher, wenn die DRV keine Besserung durch eine Reha sieht, zur Rentenantragsstellung auffordert und die Rente dann aus medizinischen Gründen ablehnt.
Lachhaftam 12.07.2024 | 10:59
Ihnen würde das Lachen schnell vergehen, wenn Sie wüssten, was alles passieren kann. Ob es eine EM-Rente gibt, weiß man erst, wenn der entsprechende Bewilligungsbescheid vorliegt und rechtskräftig ist.
KSCam 12.07.2024 | 13:19
Also ich kenne aus über 35 Jahren in der Beratung keinen Fall bei dem es nach so einem DRV Schreiben keine Rente gab. Aber die Pessimisten unter uns dürfen gerne den Teufel an die Wand malen und haben schon Pferde vor Apotheken beimKotzen beobachtet. Schönen Tag.
Trolljägeram 12.07.2024 | 14:48
Ist ja gut, dass das von Dir kommt. Alle Aussagen von Dir, dem größten 🤡 dieses Forums, kann man einfach ignorieren. Dein geistiger Zustand ist allerdings sehr bedenklich.😳
KSCam 12.07.2024 | 15:41
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mit dem Gehalt das mir die DRV für meine Inkompetenz bei meinen Beratungen zahlt, sehr zufrieden bin. Wünsche Ihnen bei Ihrem Job Ähnliches. Was mich tröstet, dass Sie mit Ihrem Rentenwissen garantiert nichts verdienen können. Aber auch das geht mir am Ars.. vorbei. Wo ist eigentlich Ihre Fachantwort der gestellten Frage?
Klausam 12.07.2024 | 16:33
Was soll Ihr völlig sinnfreier Kommentar? Haben Sie heute nur ein Kunden beraten? Dann in Zukunft die Arbeitsintensität erhöhen. Leg endlich mal los.
Flieg doch wegam 12.07.2024 | 17:37
Kannst Du Dich nicht zu KoR trollen, da seid Ihr Jammerboliden unter Euch!
Flugkapitänam 12.07.2024 | 17:49
Da muss ich ja in den Geiersturzflug übergehen um dort beim kleinen Rocketmen zu landen, da gebe ich lieber die Fluglizenz ab.
Realistam 13.07.2024 | 08:08
Ich bin wirklich entsetzt welcher Umgangston hier in den Bereich herrscht. Ich habe zum ersten mal hier eine Frage gestellt in der Hoffnung hier sachliche Antworten auf sachliche Fragen zu erhalten . 95 Prozent der Kommentare bestehen hier nur aus gegenseitigen Beleidigungen und auf die eigentliche Frage wird so gut wie gar nicht eingegangen . Warum ist es nicht möglich auf sachliche Fragen sachlich zu antworten ? KSC war zumindest einer der wenigen die normal geantwortet haben während von allen anderen nur Beleidigungen kamen und zur eigentlichen Frage nichts beigetragen haben.
Maximilianeam 13.07.2024 | 19:13
Dito, Du Spinner. Der größte Troll hier bist doch Du. Rennst Dir offenbar selbst hinterher, wie die Katze hinter ihrem Schwanz
Maximilianeam 13.07.2024 | 19:15
Na dann ab mit Dir, Du Vogel
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