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Experten-Antwort

Muß ich aktiv werden? Rehabericht + arbeitsunfähig

von helli01.11.2011 | 16:08
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3 Antworten

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Hallo. Ich wurde das der med. Reha als arbeitsunfähig (so wie ich gekommen bin) entlassen.# Vor Rehabeginn war/bin ich seit 6 Monaten arbeitsunfähig. Krankenkasse hat zur med. Reha eingeladen. Ich habe med. und berufliche Reha beantragt. Med. Reha wurde genehmigt. Berufl. Rehaantrag liegt Rententräger jedoch auch vor. Was muß ich nun tun? Bin ja weiter AU. Rehabericht empfiehlt teilhabe bzw. Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Muß jedoch vorher noch zum Psyichiater sagten sie. Muß ich nun aktiv werden, um ein Rehagespräch zu erhalten? Muß ich einen REntenantrag stellen um an die EU-Rente zu gelangen? Oder muß ich gar nix unternehmen. Danke helli

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo helli,

den Beiträgen von KSC und Krämers kann ich zustimmen.

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2 Antworten

KSCam 01.11.2011 | 16:22
Zunächst müssen Sie nichts tun, Sie haben die berufl. Reha ja schon beantragt. Über diesen Antrag muss die DRV nun entscheiden. Allerdings frage ich mich was Ihr Ziel ist? Über eine gefördete Maßnahme wieder in Arbeit zu kommen (deshalb haben Sie wohl die berufl. Reha beantragt) oder wollen Sie eine Rente, weil Sie nicht mehr arbeiten können? Das sind auf den ersten Blick konträre Zielsetzungen. Zusatzfragen: haben Sie Vorstellungen welcher Art die berufl. Reha sein soll? Umschulung? Einarbeitungszuschuß? Kurse? Weiterbildungen? Es wäre sicher hilfreich Ihre Ziele zu kommunizieren, damit die DRV auch weiß, was Sie wollen.....wenn Sie also die berufl. Reha anstreben, wäre es sicher nicht verkehrt nachzufragen, wann Sie das erste Gespräch mit dem Rehaberater haben können.
Krämersam 01.11.2011 | 17:38
Wie schon gesagt, brauchen Sie erstmal gar nichts mehr zu unternehmen. Sie haben ja den entsprechenden Antrag auf berufl. Reha schon gestellt und die RV wird jetzt auch und gerade anhand des Rehaberichtes entscheiden was genau ( EM-Rente, Teilhabe oder auch gar nichts... ) für Sie in Frage kommt. Sollten Sie z.b. EM sein wird die RV den Rehaantrag automatisch in einen EM-Antrag umdeuten und Sie zur EM-Antragstellung noch auffordern. Es kommt aber überhaupt nicht darauf an , ob Sie ARBEITSfähig oder ARBEITSunfähig aus der Reha entlassen wurden. Das spielt weder für eine EM-Rente noch für eine Teilhabe eine Rolle. Es kommt sowohl bezüglich einer EM-Rente als auch einer Teilhabe am Arbeitsleben ( berufl. Reha ) NUR darauf an, wie Sie die Rehaklinik dann im Abschlußbericht hinsichtlich ihrer ERWERBSfähig einstuft. Sollten Sie z.b. Sie als EM unter 3 Std. eingestuft werden, würden Sie - wen sich der med. Dienst der RV dem anschliesst - eine volle EM-Rente erhalten und natürlich keine berufliche Reha mehr. Bei einer teilw. EM-Rente wäre eine zusätzliche Teilhabe am Arbeitsleben zwar rein theroretisch denkbar, aber nicht sehr wahrscheinlich. Sollten Sie gar als voll erwersbfähig eingestuft werden, gibts es keine EM-Rente und auch keine Teilhabe.... Letztlich müssen Sie sich aber wohl selbst erstmal im Klaren sein, was Sie eiigentlich wollen und anstreben. Rente oder doch lieber eine Teilhabe ? Beides zusammen " beisst " sich und geht auch nicht. Letztlich muss auch für die RV dann mal klar erkennbar sein was jemand anstrebt. Diese Frage sollten Sie sich also zumindest für sich dann beantwotet haben, wenn ihnen jetzt ein Bescheid der RV zugeht und Sie dann event. dagegen vorgehen wollen. Was mich allerdings sehr stutzig macht , ist ihre Aussage das die Rehaärzte gesagt haben, das Sie erstmal noch zu einem Psychiater sollen. Offensichtlich schlagen die also noch eine weitere Begutachtung beim Psychiater für Sie vor. Sollte es dazu wirklich kommen werden die Karten aber ganz neu gemischt und das Ergebnis sollte man dann aber erstmal abwarten.
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