Da es sich hier um eine Frage aus dem Arbeits- beziehungsweise Tarifvertragsrecht handelt, können wir als Rentenversicherung Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.
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Da es sich hier um eine Frage aus dem Arbeits- beziehungsweise Tarifvertragsrecht handelt, können wir als Rentenversicherung Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.
Bei meiner unbefr. EMR war es so, dass mein Arbeitsvertrag durch Gewährung automatisch beendet worden ist und zwar ohne Kündigung. Die Regelung stand im TARIFVERTRAG. Das Risiko einer Überprüfung ung ggf. Aberkennung der Rente trägt der Patient und nicht der Arbeitgeber. Ich verstehe ihre Sorgen...
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