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Experten-Antwort

Muss ich auf Verlangen meines Chefs selbst kündigen wenn ich volle Erwerbsminderungsrente erhalte?

von Susanne S.06.10.2013 | 15:09
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13 Antworten

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Guten Tag, ich habe vergangene Woche die Mitteilung der RV erhalten, dass meine befristete volle Erwerbsminderungsrente ( liefe normal zu Ende Januar 2014 aus) nun auf unbestimmte Dauer gilt. Das Schreiben habe ich meinem Chef zukommen lassen, der nun meint ich müsste nun kündigen. Im Schreiben der RV ist ein Vermerk: dass sie sich vorbehält den Rentenanspruch zu einem späteren Zeitpunkt noch mal zu prüfen. Angenommen dies geschieht und man stellt dann fest ich könnte wieder arbeiten, würde ich vom Arbeitsamt keinen Pfennig wegen Eigenkündigung erhalten. Meine Frage: muss ich überhaupt selbst kündigen oder kann ich das Arbeitsverhältnis weiterhin ruhen lassen? Müsste das Arbeitsverhältnis nicht von Seiten des Arbeitgebers gekündigt werden? Vielen Dank für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da es sich hier um eine Frage aus dem Arbeits- beziehungsweise Tarifvertragsrecht handelt, können wir als Rentenversicherung Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.

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12 Antworten

manbusteram 06.10.2013 | 15:37
Bei meiner unbefr. EMR war es so, dass mein Arbeitsvertrag durch Gewährung automatisch beendet worden ist und zwar ohne Kündigung. Das Risiko einer Überprüfung ung ggf. Aberkennung der Rente trägt der Patient und nicht der Arbeitgeber. Ich verstehe ihre Sorgen...
-/-am 06.10.2013 | 15:34
Arbeitsrecht gehört nicht zu den Aufgaben der Rentenversicherung. Was steht im Arbeits- oder Tarifvertrag?
manbusteram 06.10.2013 | 15:38
Bei meiner unbefr. EMR war es so, dass mein Arbeitsvertrag durch Gewährung automatisch beendet worden ist und zwar ohne Kündigung. Die Regelung stand im TARIFVERTRAG. Das Risiko einer Überprüfung ung ggf. Aberkennung der Rente trägt der Patient und nicht der Arbeitgeber. Ich verstehe ihre Sorgen...
zeldaam 06.10.2013 | 20:59
Hallo, ich glaube kaum, dass Ihr Arbeitgeber Sie zwingen kann, selbst zu kündigen. Wenn er Sie "loswerden" will, dann muss er schon selbst die Kündigung aussprechen. Lassen Sie sich doch mal die rechtliche Grundlage von Ihrem Arbeitgeber für seine Aufforderung zeigen. Allerdings sehen eine Reihe von Tarifverträgen ( wie bereits berichtet) die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor (z.B. § 33 (2) TVÖD) vor. Hier wäre dann keine Kündigung (weder durch den AG noch den AN) notwendig. MfG zelda
....am 07.10.2013 | 12:21
Zwingen zu ner Kündigung kann er Sie nicht, es sei denn es ist vertraglich so vereinbart und juristisch korrekt. Entweder das Arbeitsverhältnis endet lt. Arbeits- oder Tarifvertrag oder der AG muss Ihnen kündigen. Evtl. steht Ihnen dann noch eine Abfindung zu, die der AG zu vermeiden versucht. Einfach mal mit dem AG und/oder dem Betriebsrat/der Gewerkschaft reden.
....am 07.10.2013 | 12:21
Zwingen zu ner Kündigung kann er Sie nicht, es sei denn es ist vertraglich so vereinbart und juristisch korrekt. Entweder das Arbeitsverhältnis endet lt. Arbeits- oder Tarifvertrag oder der AG muss Ihnen kündigen. Evtl. steht Ihnen dann noch eine Abfindung zu, die der AG zu vermeiden versucht. Einfach mal mit dem AG und/oder dem Betriebsrat/der Gewerkschaft reden.
Arbeitsrechtam 07.10.2013 | 15:09
Der AG kann verlangen was er will... Wie soll es praktisch funktionieren, wenn Sie nicht kündigen wollen? Sie schreiben einfach keine Kündigung und einen Aufhebungsvertrag schon gar nicht. Der AG wird kaum zu Ihnen nach Hause kommen, Ihnen einen Stift in die Hand drücken und Ihre Hand führen, bis zur Unterschrift....
Susanne S.am 07.10.2013 | 17:57
Zitat von .... anzeigen
Ich denke, Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Zwischenzeitlich konnte ich den Tarifvertrag einsehen, indem festgelegt ist, dass Mitarbeitern die das 55. Lebensjahr vollendet haben und der Firma mindestens 10 Jahre angehört haben nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Dies gilt nicht bei Eintritt voller Erwerbsminderung, bei einer der Tarifvertragsparteien schriftlich erklärten Zustimmung.
Schadeam 07.10.2013 | 20:54
Wenn weder Sie kündigen noch Ihr Chef, dann läuft halt das Arbeitsverhältnis weiter und besteht auf dem Papier fort. Auch das stört niemanden.....Ihr Chef zahlt keinen Lohn, weil Sie ja auch keine Arbeit als Gegenleistung erbringen.... Tut ja niemandem weh......was solls? Viel Lärm um nichts!
senf-dazuam 08.10.2013 | 10:58
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch noch der (nicht genommene) Urlaub. Da der Urlaubsanspruch bei Krankheit und m.E. auch bei einer EM-Rente erhalten bleibt, führt das im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch noch zum Auszahlen des nicht genommenen Urlaubs ... Dies sollten Sie auch im Blick behalten. Im Zweifelsfall ist aber der Betriebsrat bzw. ein Anwalt für Arbeitsrecht ein guter Ansprechpartner.
Rainer123am 08.10.2013 | 13:06
Das mit dem Urlaubsanspruch bzw. Asúszahlung des selbigen gilt nur bei Arbeitsunfähigkeit nicht beim Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses wg EM-Rente. Zumindest meine Info.
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