Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
grundsätzlich sind in dem Vordruck Angaben seit Beginn Ihrer Zeitrente zu machen. Geben Sie daher den Zeitraum der Rehamaßnahme nach dem Rentenbeginn am 01.02.2024 ruhig mit an. Sollte die Rehamaßnahme von der Deutschen Rentenversicherung selbst durchgeführt worden sein ist diese jedoch ohnehin bekannt. Es kann allerdings auch vorkommen, dass Sie eine Rehamaßnahme durch andere Sozialleistungsträger erhalten haben von denen wir keine Kenntnis haben.
Medizinische Unterlagen, die bereits im vorherigen Rentenverfahren eingereicht worden sind sind grundsätzlich nicht erneut beizufügen. Sollten Sie seit dem Rentenbeginn neue Befunde erhalten haben fügen Sie diese jedoch gerne bei.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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