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Experten-Antwort

Muss ich bei Punkt 3.8 Reha angeben beim Antrag R 0120?

von Zitronenfalter11.06.2025 | 09:11
223 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich fülle gerade meinen Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung R 0120 aus und habe bitte ein paar Fragen: 01.02.2024 rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente (befristet) - 01.12.2025 - 31.12.2025 begann die Rente dann (Auszahlung) auch befristet. Punkt 3.8 : Sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kur) oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) erbracht worden? JA NEIN Zählt das jetzt zum aktuellen Zeitpunkt ab Antrag (jetzt) oder ab 01.02.2024? Ich war auf Reha gewesen vom 14.08.2024 - 18.09.2024 , Teilhabe am Arbeitsleben hatte ich bereits weit vor dem 01.02.2024 (Beginn der Rente) mal gemacht, 2x abgebrochen. Ja oder Nein ankreuzen? Falls ja nur die Reha angeben oder auch das vor Rentenbeginn 01.02.2024 (die LTA)? Legt ihr die alten Befunde vor Rentenbeginn auch nochmal ALLE mit rein, also GDB usw. wenn sich da nichts geändert hat oder es neue Befunde sind? Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

grundsätzlich sind in dem Vordruck Angaben seit Beginn Ihrer Zeitrente zu machen. Geben Sie daher den Zeitraum der Rehamaßnahme nach dem Rentenbeginn am 01.02.2024 ruhig mit an. Sollte die Rehamaßnahme von der Deutschen Rentenversicherung selbst durchgeführt worden sein ist diese jedoch ohnehin bekannt. Es kann allerdings auch vorkommen, dass Sie eine Rehamaßnahme durch andere Sozialleistungsträger erhalten haben von denen wir keine Kenntnis haben. 

 

Medizinische Unterlagen, die bereits im vorherigen Rentenverfahren eingereicht worden sind sind grundsätzlich nicht erneut beizufügen. Sollten Sie seit dem Rentenbeginn neue Befunde erhalten haben fügen Sie diese jedoch gerne bei. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Maximilianeam 11.06.2025 | 09:36
Von 02/24 bis 12/25 ist aber ein sehr kurzer Gewährungszeitraum. So sicher scheint die Erwerbsminderung nicht zu sein!
Zitronenfalteram 11.06.2025 | 10:00
Ich lasse mich mal überraschen und sehe positiv in Richtung Zukunft :) Wie lange wird denn normalerweise so eine EMR-Rente am Anfang bewilligt?
Anti-Maximilianeam 11.06.2025 | 10:13
Dieses Subjekt versucht immer wieder mit seinen dummen Sprüchen die Fragenden hier zu verunsichern. Er hat nichts anderes zu tun. Arbeitslos und einsam wie er nunmal ist, versucht er sich hier wichtig zu machen. Taugt aber letztendlich nur als Foren🤡. Sie werden hier im Forum keine fachlichen Beiträge von ihm finden. Seine polemischen, unmaßgeblichen Beiträge einfach ignorieren. Neue User werde ich immer wieder auf diesen 🤡 aufmerksam machen. Es ist nur traurig, dass die Betreiber dieses Forums derartige Störenfriede nicht sperren, mindestens aber deren Beiträge löschen oder zensieren.
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